Einsetzbarkeit in Tochtergesellschaften

Nikkilaurini

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Krankenschwester
Hallo zusammen!

Ich arbeite in einem Wohnheim für behinderte Menschen, ab diesem Monat gehen ein von unserem Verein gegründetes ambulant betreutes Wohnen Haus, sowie ein Pflegedienst an den Start, die beide unter einer GmbH gegründet wurden. Vormals hieß es, das wir dort nicht eingesetzt werden dürfen, auch nicht zum einspringen.

Nun bekomme ich ab Oktober einen Festvertrag ( hatte noch einen Jahresvertrag), dieser enthält die Klausel, dass ich in unserer Einrichtung und allen Tochtergesellschaften eingesetzt werde darf. Da in beiden neugegründeten Einrichtungen noch Personal fehlt, befürchte ich( und auch andere, die neue Verträge bekommen haben), dass wir zwischen den Einrichtungen hin und her geschoben werden können, weil ja Personal fehlt. Das möchte ich ehrlich gesagt aber nicht und will den Vertrag so nicht unterschreiben. Dazu habe ich jetzt noch ein Gespräch mit der Personalchefin.

Ich kenne mich rechtlich nicht so aus...daher die Frage: Geht das so einfach?
 
ja, wenn nicht explizit ein arbeitsort in deinem vertrag steht, dann schon...
knallhart drauf bestehen dass dies im Arbeitsvertrag drinsteht und schriftlich fixiert wird wenn du dies nicht möchtest.

ansonsten handele eine pauschale bzw. bonus aus wenn die dich flexibel einsetzen wollen. oder klar sagen dass du sonst kündigen wirst.

wichtig: alles schriftlich fixieren.
 
Nun bekomme ich ab Oktober einen Festvertrag ( hatte noch einen Jahresvertrag), dieser enthält die Klausel, dass ich in unserer Einrichtung und allen Tochtergesellschaften eingesetzt werde darf. Da in beiden neugegründeten Einrichtungen noch Personal fehlt, befürchte ich( und auch andere, die neue Verträge bekommen haben), dass wir zwischen den Einrichtungen hin und her geschoben werden können, weil ja Personal fehlt. Das möchte ich ehrlich gesagt aber nicht und will den Vertrag so nicht unterschreiben. Dazu habe ich jetzt noch ein Gespräch mit der Personalchefin.
Ich kenne mich rechtlich nicht so aus...daher die Frage: Geht das so einfach?
Grundsätzlich gilt bezüglich Ort, Zeit und Inhalt Deiner Leistung das Direktionsrecht des AG. Dieses findet die Grenzen in Gesetzen, Betriebsvereinbarungen etc. - vor allem aber im Arbeitsvertrag. Um sich nicht "auf alle Zeit" festlegen zu wollen und sich "einiges offen zu halten", vermeiden AG im Vertrag also die Konkretisierung.
Auch ich habe z.B. eine Klausel in welcher steht, dass der Dienstort xy ist, ich aber dennoch auch in anderen Teilen des Betriebs einsetzbar bin. Natürlich nur mit der vereinbarten Tätigkeit …
Ich denke, dass in der Pflege flexibler Personaleinsatz Sinn macht und die Leute dort eingesetzt werden, wo Bedarf ist.
Wo siehst Du denn für Dich das Problem?
Die Vergütung ist ja im Vertrag vereinbart und würde sich durch den Einsatz in Tochterfirmen nicht ändern.
 
manchmal ist es einfach nur der Standort. Ich hätte dann z.B. einen Arbeitsweg von 42 bis 80km, das ist schon ein Unterschied.
 
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