Einrichtungsbezogene Impflicht

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Hallo


Habe versucht zu googeln wie es mit der Einrichtung- bezogenen Impflicht aussieht

aber leider nichts gefunden vielleicht könnt ihr mir helfen ?


Wie sieht es bei der Impflicht aus gibt es eine Regelung

wie viele Impfungen man derzeitig offiziell benötigt 1-2-3-4

ohne das es Probleme gibt mit dem Gesundheitsamt ?


MFG
 
Wie sieht es bei der Impflicht aus gibt es eine Regelung

wie viele Impfungen man derzeitig offiziell benötigt 1-2-3-4

Natürlich zwei Impfungen.
Nach 9 Monaten spätestens die Auffrischung.
Eine 4. Impfung ist überhaupt nicht vorgeschrieben.

„Was genau müssen die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Personen nachweisen?

Die betroffenen Personen müssen einen der folgenden Nachweise vorlegen:
  • Einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nummer 3 der COVID-19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
Es muss sich um einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter (Papierdokument, z. B. Impfpass) oder digitaler Form (z. B. Impfzertifikat im CovPass). Die zugrundeliegenden Schutzimpfungen müssen dem vom Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Vorgaben hinsichtlich folgender Kriterien entsprechen:
  • verwendete Impfstoffe,
  • die für einen vollständigen Impfschutz erforderliche Anzahl an Einzelimpfungen,
  • für einen weiterhin vollständigen Impfschutz erforderliche Auffrischungsimpfungen,
  • Intervallzeiten,
    • die nach einer Impfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet werden müssen und
    • die höchstens zwischen Einzelimpfungen oder Auffrischungsimpfungen liegen dürfen.
Gemäß diesen Vorgaben sind für eine vollständige Immunisierung 2 Impfstoffdosen notwendig. Ausnahmen sind der PEI-Seite zu entnehmen.“

 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich zwei Impfungen.
Nach 9 Monaten spätestens die Auffrischung.
Eine 4. Impfung ist überhaupt nicht vorgeschrieben.
Mein AG hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass ich keine 3.Impfung nachweisen muss und der Impfpflicht auch nach 9 Monaten rechtlich Genüge getan ist. Wie das gesetzlich weiter geht, ist noch nicht klar. Eine Auffrischung muss derzeit auch nach 9 Monaten nicht erfolgen!
 
Ich lese bezüglich des Ablaufs des Impfstatus unterschiedliche Aussagen...

"Wer aber glaubt, dass er nach einer oder zwei Impfdosen dauerhaft die Kriterien für diese Corona-Maßnahmen erfüllt, der irrt: Der Impfstatus läuft nach einer gewissen Zeit ab.
Neun Monate bzw. 270 Tage sollen Menschen in der EU ab Februar als geimpft gelten, wie die EU-Kommission beschlossen hat. Diese Regel gilt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesgesundheitsministeriums auch in Deutschland."



In anderen Quellen wiederum hieß es, die 270 Tage (ca. 9 Monate) gelten nur bei Grenzübertritt in der EU, nicht innerhalb Deutschlands. :weissnix:
 
In anderen Quellen wiederum hieß es, die 270 Tage (ca. 9 Monate) gelten nur bei Grenzübertritt in der EU, nicht innerhalb Deutschlands. :weissnix:
Genau so hat es mein Ärztlicher Direktor mir mitgeteilt! Das gilt derzeit, was Prof Lauterbach in Zukunft daraus macht, weiß niemand!
 
Niedersachsen:

Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19​

Im Sinne dieser Verordnung ist1.
eine asymptomatische Person, eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,
2.
eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist,
3.
ein Impfnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrunde liegenden Schutzimpfungen den vom Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben hinsichtlich folgender Kriterien entsprechen:a)
verwendete Impfstoffe,
b)
für einen vollständigen Impfschutz erforderliche Anzahl an Einzelimpfungen,
c)
für einen weiterhin vollständigen Impfschutz erforderliche Auffrischimpfungen,
d)
Intervallzeiten,aa)
die nach einer Impfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet werden müssen und
bb)
die höchstens zwischen Einzelimpfungen oder Auffrischimpfungen liegen dürfen,

Und die Antwort gemäß PEI ist damit: 2 Impfungen