Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe ist beschlossen. Für die Träger der praktischen Ausbildung gilt es jetzt vorrangig, Verträge mit Kooperationspartnern für die einzelnen Einsatzorte der Ausbildung neuen Typs abzuschließen, Ausbildungspläne zu entwickeln und diese mit der Schule abzustimmen.
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