News Diakonie wegen Diskriminierung verurteilt

narde2003

Board-Moderation
Teammitglied
Registriert
27.07.2005
Beiträge
13.382
Ort
München
Beruf
FGuKP I&I, Praxisanleiterin DKG,Wundassistent WaCert DGfW, Rettungsassistentin, Diätassistentin
Akt. Einsatzbereich
HOKO
Funktion
Leitung HOKO
Wenn ich so was schon lese....
Mag sein das, dass in Hamburg so ist aber ich arbeite auch als Diakonieschwester bin zwar noch schülerin aber troz dem bei uns im EVK Düsseldorf wurden auch Moslime angenommen die in diesem Haus die Ausildung absolvieren deswegen finde ich kann man dies nicht veralgemeinern

liebe grüße elena
 
Find es lächerlich. Wenns eine katholische Einrichtung ist, hat man auch als Evangelist schlechte Karten... oder auch andersrum.. muss nicht gleich diskriminierung sein!!!
 
Es ist egal bei welcher Institution man sich bewirbt, man sollte sich immer vorher über die Leitbilder und Leitlinien informieren. Christliche Einrichtungen verlangen nicht zwangsläufig eine christliche Religionszugehörigkeit, sondern lediglich das man sich mit den christlichen Idealen identifizieren bzw. arangieren kann. Wenn also die Diakonie geeignetere Bewerber hatte, ist doch wohl klar, dass sie diese nimmt.
Außerdem weiß keiner wie das Bewerbungsgespräch gelaufen ist und auch zur Ausschreibung und Stellenbeschreibung gibt der Artikel ja nicht wirklich viel her. Hier wird also viel Polemik gemacht...wahrscheinlich um fehlende Werbetexte zu ersetzen. Aber das würde der Spiegel ja nicht zugeben, sonst könnte er auch noch in den Verdacht kommen diskriminierend zu sein...
 
das hat nichts mit Polemik zu tun. Wenn man so ist wie die Diakonie und als Grund für die Absage die Religionszugehörigkeit nennt, wird man zu Recht verknackt. Auch für kirchliche AG gelten Gesetze
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist schon richtig, aber an öffentlichen Einrichtungen wirst du ja auch nicht eingestellt, wenn du andeutest mit unserer momentanen Gesellschaftsordnung nicht einverstanden zu sein. Hier gelten doch auch Gesetze, oder?
 
Hallo Crusoe,

hier geht es wie Minilux so schön erklärt hat um die Begründung der Ablehnung.
Wenn ein öffentlicher Träger seine Begründung so schreibt, ist er selbst Schuld wenn er den Prozess verliert. Natürlich darf ich mir meine Mitarbeiter aussuchen und kann mir auch welche mit der passenden Religion herauspicken, aber ich darf dann nicht als Begründung den "falschen" Glauben schreiben.

Schönen Tag
Narde
 
Das ist schon richtig, aber an öffentlichen Einrichtungen wirst du ja auch nicht eingestellt, wenn du andeutest mit unserer momentanen Gesellschaftsordnung nicht einverstanden zu sein. Hier gelten doch auch Gesetze, oder?
wenn ich in Bayern an einem KH abgelehnt werde weil ich nicht die CSU wähle würde ich auch klagen

btw: ich kenn 2 Leute die mal eine zeitlang von einem Einkommen als "Diskriminierungsopfer" gelebt haben. Heute sollten eigentlich alle AG soweit informiert sein dass so was nicht mehr passiert