News Der Wille des Patienten ist verpflichtend

Hallo Claudia
da kann ich dir zustimmen aber das ist auch wohl der schwierigste Teil, das fehlerfrei den Menschen rüber zu bringen und sie sinngemäss richtig auf zu klären! Das gehört dann zu den neuen Gesundheitsmanagerinnen :zunge:(kleiner Scherz!)
LG Inti38
 
Wie schwierig das ist, konnte ich gestern wieder erfahren:

Auf einer anderen Station liegt eine Patienten Ende 80, viele Vorerkrankungen, mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Sie hat sich bei einem Sturz das Genick gebrochen und ist jetzt Tetraplegikerin. Unter der Operation der Wirbelsäule hatte sie einen Herzinfarkt und wurde trotz bekannter Verfügung reanimiert, lag einige Zeit auf der Intensiv, jetzt auf der Normalstation. Inzwischen hat sie eine Pneumonie entwickelt (die nannte man früher den "Freund der alten Leute", weil das eine sanfte und friedliche Art des Versterbens sei) und was passiert: Es wird zum zweiten Mal gegen die Patientenverfügung verstoßen und die Ärmste bekommt Antibiotika.

Zum Glück wurde jetzt unser Oberarzt konsiliarisch hinzugezogen, der sich mit ziemlicher Sicherheit dafür einsetzen wird, dem Willen der Patientin und der von ihr bestellten Betreuungsperson zu entsprechen.
 
Claudia
ich glaube wir sind gedanklich manchmal gar nicht soweit von einander entfernt..... das war es was ich auch schon sagte, es ist oft schwierig in der realität bzw. im alltag eine verfügung umzusetzen, die gründe mögen hierfür vielfältig sein! Wie man sieht *grummel* LG INTI
 
Eigentlich wäre es in diesem Fall nicht so schwierig. Eine OP wegen der Wirbelsäulenfraktur - ob das sinnvoll war oder nicht, dazu fehlt mir die Kenntnis. Aber man hätte weder bei Herzinfarkt reanimieren noch bei der Pneumonie mit Antibiotika einsteigen müssen. Der Arzt hätte nur mal fünf Minuten innehalten müssen, anstatt sofort nach Schema F zu arbeiten.

Das Thema Patientenverfügung muss unbedingt besser in die Köpfe des (ärztlichen) Personals. Wobei es gerade jetzt mit der Gesetzesänderung viele Fortbildungen gibt, bei denen man sich das nötige Wissen aneignen könnte.
 
Sobald ein Pat. in den Op kommt, wird natürlich alles dafür getan, dass er/sie ihn auch wieder lebend verlässt.
Kürzlich hatten wir auch so einen Fall: Patientenverfügung vorhanden, Pat. hatte Ileussymptomatik und wurde operiert. Es war auch wirklich "nur" eine eingeklemmte Leistenhernie.
Der (anästhesiologische) Aufwand vor der Op war enorm, weil der Mensch wirklich schwer vorbelastet war (alt, ausgezehrt, schwere Herzrhythmusstörungen). Die Op selber war total unkompliziert, und eine inkarzerierte Leistenhernie kann man ja so eigentlich auch nicht lassen, der Mensch hatte starke Schmerzen, der Darm wäre langsam abgestorben usw.
Bekommt der Pat. anschließend auf Int. Komplikationen, wird sich natürlich jeder Arzt schwer tun, nichts zu tun. Es könnte ja wieder als unterlassene Hilfeleistung bei einer Folge der Op in der postop. Phase gelten oder sowas.
Das Thema ist unglaublich schwierig, zumal ja die Pat.verfügungen oft nicht eindeutig sind und die Angehörigen auch noch mitreden.
 
dieses gesetz war dringend notwendig, doch eine verbindliche regelung und ausführung bedarf noch mehrer urteile höchster gerichte.:wink: