News Der Wille des Patienten ist verpflichtend

narde2003

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Nach langjähriger Diskussion hat der Bundestag über eine neue Regeln für Patientenverfügungen entschieden. Zukünftig sollen Patientenverfügungen für Ärtze verpflichtend sein. Der Bundestag stimmte in zweiter Lesung für einen Gesetzentwurf, demzufolge der Wille eines Patienten bei der Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden muss. Die Gerichte sollen nur im Streitfall eingeschaltet werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßte die Entscheidung des Bundestags, da es nun "mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen" gebe

zum Weiterlesen:Bundestag: Patientenverfügung für Ärzte verpflichtend | tagesschau.de
 
Na endlich.

Patientenverfügungen gelten als verbindlich, Patientenentscheidung geht über ärztlichen Willen. Wenn ich das PDF richtig deute, haben sie sogar auf den Passus, Patientenverfügungen müssten notariell erstellt werden, verzichtet (der war überflüssig und hätte unnötig Geld verschlungen).

Jetzt müssen wir nur noch auf die Zustimmung im Bundesrat hoffen. Sehr gut, ich hätte nicht gedacht, dass sich vor den Bundestagswahlen noch was tut.
 
Ich war sehr froh, als ich das heute morgen im Radio gehört habe.
Wurde auch langsam Zeit!!
 
Hallöle!

Endlich mal eine Entscheidung, hat ja auch lang genug gedauert!
Ich persönlich bin froh, dass es jetzt eine Rechtssicherheit gibt.
Trotzdem wünsche ich uns natürlich allen ein langes, gesundes Leben:):):)

Lieben Gruß
 
Hallo !

Ich versaue ungerne die Stimmung - seit gewisser Zeit haben Patienten auch ein Recht auf palliative Versorgung - es existiert sogar ein verbindlicher Rechtsanspruch !!! Die Umsetzung lässt jedoch absolut zu wünschen übrig.
Hoffentlich läufts bei den Verfügungen nicht ähnlich ??? Aussitzen ?????

LG Pierre
 
Ich wünsche mir den Tag herbei , an dem ein studiertes Wesen hingeht , sich die Patienverfügung nimmt , liest und sich tatsächlich daran hält ! Ich wünsche mir einen Chefarzt , der diesen Wunsch des Patienten respektiert , ich wünsche mir Ärzte , die den Mut haben , sich wirklich mit allen Konsequenzen dem Wunsch des Patienten beugen....

:knockin:
 
Es sind ja nicht immer nur die Ärzte die sich darüber hinweggesetzt haben, sondern auch Angehörige, die nicht loslassen können!

Wenn diese in der Notfallmedizin nichts von einer Patientenverfügung sagen, den Wille des Patienten nicht respektieren - was dann ?

Wir müssen SOFORT handeln oder aber ein menschenwürdiges Ableben ermöglichen.
Da ist keine Zeit für langes beratschlagen und diskutieren.
Die Angehörigen sind manchesmal im Schock, können die Situation nicht einschätzen ohne Fachwissen, sind nicht fähig zu denken, geschweige denn an die Verfügung.

Auf dem Papier ein grosser Fortschritt, aber in der Praxis der Notfallmedizin trotzdem nicht immer so leicht umzusetzen.

Bei Langzeitkranken sieht es da schon sehr viel besser aus.
 
Hallo
prinzipiell eine wirklich gute Sache! Aber eigentlich sollte der freie Wille schon immer oberstes Gut gewesen sein (was er nicht immer war wie wir wissen!)
Aber wie sieht das aus, Pat. hat einen Unfall, hat die Verfügung (ist ja wie immer in Deutschland nicht möglich das auf scheckkartengrösse zu pressen, nee muss ja ein notariell beglaubigter Schrieb in mindestens x-facher Ausfertigung sein, der in regelmässigen (3-6 Monatigen?) Abständen überprüft wurde) kommt über die Ambulanz in den OP und dann beatmet und evtl. sogar noch besser versorgt mit Katecholamienen usw. auf ITS. Dann kommen Angehörige aber er hat doch.... Was dann Geräte abschalten? Sterbehilfe? wäre es ja dann sogar aktive, oder die Therapie nicht erweitern also sowas in die Richtung passive Sterbehilfe? Wie gross ist der Handlungsspielraum und wo ist dann der Wille des Patienten?
Bin auf eure Meinung gespannt.... Ich muss sagen, ich bin da hin und her gerissen.... es wäre ein Einzelfallentscheid notwendig....
Aber generell finde ich das neue Gesetz recht gut für Seniorenheime, ambulante Pflege, allgemein jeden der seinen Willen äussern kann.
LG Inti38
 
Aber wie sieht das aus, Pat. hat einen Unfall, hat die Verfügung .......... kommt über die Ambulanz in den OP und dann beatmet und evtl. sogar noch besser versorgt mit Katecholamienen usw. auf ITS. Dann kommen Angehörige aber er hat doch.... Was dann Geräte abschalten? Sterbehilfe? wäre es ja dann sogar aktive, oder die Therapie nicht erweitern also sowas in die Richtung passive Sterbehilfe? Wie gross ist der Handlungsspielraum und wo ist dann der Wille des Patienten?

Für mich zählt diese Situation zur Notfallversorgung, da innerhalb dieser Zeit niemand abschätzen kann welches Ausmaß die Verletzungen haben, welche Konsequenzen aus den Verletzungen entstehen können. Insbesondere bei Unfällen zählt für mich die bestmögliche Versorgung mit allem was möglich ist und genau diese würde ich auch verlangen bei einem Angehörigen.
 
Die Geräte abzuschalten wäre Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen und damit passive Sterbehilfe. Das war und ist erlaubt. Die aktive Sterbehilfe bleibt weiterhin verboten (ist auch gut so).

Für mich ist klar, dass die Patientenverfügung in der Notfallversorgung nicht viel nützt. Damit habe ich kein Problem. Ich bin aber froh, dass man ab jetzt mit Konsequenzen rechnen muss, wenn man sich wissentlich über eine Patientenverfügung hinweg setzt.
 
Hallo Claudia
ein Gerät auszuschalten ist aktive Sterbehilfe und definitiv nicht erlaubt!
Und eine Therapie nicht auszuweiten oder einzufrieren ist wohl dann passive Sterbehilfe (was in der Realität dauern kann) aber selbst das ist laut Gesetz verboten. Jegliche Art der Sterbehilfe ob passiv oder aktiv ist in Deutschland verboten! Sollte das nicht mehr aktuell sein, bitte verlinke den Gesetzestext zur Information!
Selbst Tötung auf Verlangen ist untersagt! (Was ja dann im Konflikt mit der Patientenverfügung steht! Evtl. meine ich falls da drin steht keine Blablabla....)
LG Inti38
 
Inti, Du solltest Dich dringend mit dem Thema auseinandersetzen, denn Du befindest Dich in jeder Hinsicht diesbezüglich auf dem Holzweg.

Aktive Sterbehilfe ist per Definition die "gezielte Tötung oder Beschleunigung des Todeseintritt" und in Deutschland strafbar. Die passive Sterbehilfe ist definiert als "Abbruch oder Nichtaufnahme einer ärztlichen Behandlung bei einem tödlich erkrankten Menschen mit infauster Prognose, wenn der Patient mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist" und in Deutschland erlaubt, genau wie die indirekte Sterbehilfe, bei der man Medikamentendosen zur Symptomlinderung verabreicht, obwohl sie den Tod u. U. beschleunigen können.

Das Abschalten einer Beatmungsmaschine ist der Abbruch einer Behandlung und damit passive Sterbehilfe. Das war erlaubt, das ist immer noch erlaubt und ich halte das auch für richtig. Neu ist, dass die Patientenverfügung jetzt bindend ist - d. h. der Arzt macht sich strafbar, wenn er sich über den ihm bekannten Willen des Patienten hinweg setzt - und das Vormundschaftsgericht muss bei Vorliegen einer Patientenverfügung nur noch in Ausnahmefällen seine Zustimmung geben.

Hier ist ein ganz guter Artikel dazu, ich suche auch noch weitere Quellen:
3sat.online
 
Hallo Claudia
also so direkt befinde ich mich nicht auf dem Holzweg, es ist eine frage der Definition und sicher auch neuerer Änderungen und hinsichtlich auch einer Verschiebung seitens der Eingliederung in aktive (die per Gesetz verboten ist und in Deutschland im Strafgesetzbuch mit Totschlag geandet wird), indirekte und passive Sterbehilfe. Und da hat es Verschiebungen gegeben.
Dies bezüglich bin ich ja lernfähig
Hier der Link
Sterbehilfe ? Wikipedia
ist mir zuviel das hier alles rein zu tippen. Falls ich das Gesetz, das neue noch finde, verlinke ich es später noch.
Aber letzten Endes dürfen und müssen wir die Entscheidung nicht treffen!
Und ich glaube oft ist es einfach ein Umsetzungsproblem.
Oder willst du die Maschinen ausschalten?
Zumal deine persönliche Meinung bei so einem Thema eher unwesentlich ist....
Stell dir vor wir hatten eine Patientin, und nach Tagen kam ein Angehöriger mit einer Verfügung.... keiner hat darauf reagiert und nach 6-8 Wochen Intensivtherapie war die Dame wieder orientiert und voll da und was nicht froh dass keiner auf den Zettel geschaut hat! Ausnahem wahrscheinlich.... aber denoch ich will das nicht entscheiden.....
 
Aber letzten Endes dürfen und müssen wir die Entscheidung nicht treffen!

Eben. Die Entscheidung hat der Patient bereits für uns getroffen. Genau darum geht es doch.
Und ich glaube oft ist es einfach ein Umsetzungsproblem.
Oder willst du die Maschinen ausschalten?

Jetzt schlag mich: Bei der passiven Sterbehilfe habe ich in meinen knapp zehn Berufsjahren schon so oft die Patienten begleitet, das kann ich gar nicht mehr zählen. Nun ging es auf meinen Stationen nicht ums Ausschalten von Maschinen. Aber z.B. um das Einstellen von Chemotherapien, Dialyse oder parenteraler Ernährung. Und ja, ich konnte diese Entscheidungen mittragen.

Vielleicht sollte ich dazu sagen, dass meine Patienten alle unheilbar krank sind und sich in einem weit fortgeschrittenen Stadium ihrer Krankheit befinden.

Stell dir vor wir hatten eine Patientin, und nach Tagen kam ein Angehöriger mit einer Verfügung.... keiner hat darauf reagiert und nach 6-8 Wochen Intensivtherapie war die Dame wieder orientiert und voll da und was nicht froh dass keiner auf den Zettel geschaut hat! Ausnahem wahrscheinlich.... aber denoch ich will das nicht entscheiden.....

Nach jetzigem Recht habt ihr Körperverletzung begangen und die Patientin respektive der Angehörige könnte Euch verklagen und bekäme Recht (was sie nicht tun wird, wenn sie froh über den Ausgang der Geschichte ist). Tatsache ist, Ihr habt Euch für etwas entschieden - nämlich dafür, die Patientin gegen ihren ausdrücklichen Willen zu behandeln. Ich möchte gern wissen, woher jemand das Recht zu dieser Entscheidung nimmt.
 
Übrigens: Der Bossbach-Entwurf (Dein Link) war einer von drei möglichen Varianten. Die Mehrheit hat sich für den Entwurf des Abgeordneten Stünker entschieden. Was da genau drin stand, findest Du hier: Patientenverfügung | beck-community

Das Gesetz liegt noch nicht schriftlich vor, es tritt erst am 01.09. in Kraft.
 
Das Ausschalten von Beatmungsmaschinen ist definitiv keine aktive Sterbehilfe und rechtens - Gott sei Dank! Als bei meinem Vater die Maschine ausgeschaltet wurde, lag er bereits mit Multiorganversagen im Leberkoma. Man hätte seine zerstörte körperliche Hülle nur sinnloserweise weitere Stunden zum Leben gezwungen.
 
Hallo Claudia
offensichtlich arbeitest du auf einer anderen Station wie ich und das ergibt natürlich auch andere Sichtweisen, zum Glück!
Es ist immer kontrovers zu diskutieren und das ist auch gut und richtig so!

Zu dem einen Fall, keiner hat Körperverletzung begangen´, da von dem Schreiben keiner etwas wusste..... erst sehr spät als die Intensivtherapie voll im Gange war....
Es ist ok, damit gar nicht erst anzufangen, wenn man es weiss, aber was tun wenn es erst tage/wochen später auftacht?

Ein lebenserhaltendes Gerät auszuschalten oder eine Therapie einzufrieren sind zwei grundlegend verschiedene Handlungsweisen....
LG Inti38
 
Ein lebenserhaltendes Gerät auszuschalten oder eine Therapie einzufrieren sind zwei grundlegend verschiedene Handlungsweisen....

Vom Gefühl her hast Du Recht. Rechtlich gesehen ist es eben ein und dasselbe. Nämlich passive Sterbehilfe.
 
Gerade gefunden: einen Beitrag von Februar 2008:

Hallo!

In Deutschland wird es so eine Festlegung noch gaaaaaanz lange nicht geben. Schaut Euch doch mal an - wie viele Menschen richtige Angst schon vor einer Patientenverfügung haben!

1. Wo bleibt da die öffentliche Aufklärung????
Meine Oma mußte letztens ins Krankenhaus und da haben wir das Thema vorsichtig angeschnitten -meine Oma ist fast tot umgefallen - und warum??? Weil sie (wie viele ihrer Bekannten) der Meinung ist, das eine Patientenverfügung etwas ist, das - wenn man es unterschreibt - genrell gar nix mehr gemacht wird wenn es mal schlechter geht.

Ist es nicht schön, wie sehr man sich irren kann? "Gaaaaaanz lange" waren gerade mal 19 Monate - und damals hätte ich sisteract zugestimmt. Jetzt müssen wir den Umgang mit der Patientenverfügung nur noch im Klinik- und Pflegealltag implementieren (und unwissende Großmütter aufklären...) :wink1: