News Bemerkenswert einfallslos! Länder ermöglichen Aussetzen der Isolationspflicht für positiv getestete Beschäftigte im Gesundheitswesen

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Nach den Corona-Absonderungsverordnungen mehrerer Bundesländer kann die Isolationspflicht für positiv getestete, jedoch symptomlose Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens ausgesetzt werden. Dies gilt, wenn andernfalls die Versorgung in der Einrichtung nicht mehr gewährleistet werden kann.

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Und das sind genau diejenigen, die man nun in ein weiteres ethisches Dilemma stürzt: Positiv getestet zur Arbeit gehen und eventuell Kolleg:innen, Patient:innen oder Bewohner:innen gefährden? Zuhause bleiben in dem Wissen, dass die Kolleg:innen die eigene Arbeit mit übernehmen müssen?“


Also da hätte ich nun ganz und gar kein Dilemma:
Grundsätzlich NEIN, allein schon aus Verantwortung gegenüber meinen Patienten bzw. Bewohnern! :-)