Ulm - Eine Altenpflegerin ist in Ulm zu zehn Jahren Haft verurteilt worden weil sie einem Patienten das lebenswichtige Beatmungsgerät abgestellt hat. Mit ihrem Urteil gingen die Richter am Freitag noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die neun Jahre Haft für den Totschlag gefordert hatte. Ein Motiv sei zwar nicht zu erkennen gewesen, hieß es in dem Urteil. Die Richter schlossen Mitleid für den krebskranken Patienten jedoch aus.
zum Weiterlesen: Beatmungsgerät abgestellt - Zehn Jahre Haft für Altenpflegerin // BADEN-WÜRTTEMBERG // schwarzwaelder-bote.de
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