Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich BAT und AVR. Ich arbeite seit 2001 als Krankenschwester in einem Krankenhaus, laut meines Vertrages werde ich nach BAT Kr 5a bezahlt. Aus mehreren Gründen möchte mein Arbeitgeber einen Tarifwechsel, jetzt soll ich nach AVR Kr 05 bezahlt werden. Ist das dieselbe Einstufung? Ist Kr 5a BAT dasselbe wie Kr 5 im AVR? Kr 5a bekommt man soweit ich das verstanden habe, erst nach 6 Berufsjahren (wäre bei mir im Herbst der Fall). Ein Grund für den Tarifwechsel ist die Einsparung der Zuwendungen (Urlaubs - und Weihnachtsgeld), um bessere finanzielle Voraussetzungen zu schaffen. Das sehe ich auch ein, aber eine schlechtere Einstufung würde ich etwas unfair finden.
Wäre super, wenn jemand eine Antwort weiß. Habe schon versucht im Internet mich schlau zu machen, habe da ber irgendwie keine Antwort gefunden.
Danke!
Ich habe eine Frage bezüglich BAT und AVR. Ich arbeite seit 2001 als Krankenschwester in einem Krankenhaus, laut meines Vertrages werde ich nach BAT Kr 5a bezahlt. Aus mehreren Gründen möchte mein Arbeitgeber einen Tarifwechsel, jetzt soll ich nach AVR Kr 05 bezahlt werden. Ist das dieselbe Einstufung? Ist Kr 5a BAT dasselbe wie Kr 5 im AVR? Kr 5a bekommt man soweit ich das verstanden habe, erst nach 6 Berufsjahren (wäre bei mir im Herbst der Fall). Ein Grund für den Tarifwechsel ist die Einsparung der Zuwendungen (Urlaubs - und Weihnachtsgeld), um bessere finanzielle Voraussetzungen zu schaffen. Das sehe ich auch ein, aber eine schlechtere Einstufung würde ich etwas unfair finden.
Wäre super, wenn jemand eine Antwort weiß. Habe schon versucht im Internet mich schlau zu machen, habe da ber irgendwie keine Antwort gefunden.
Danke!