News Auskunftspflicht allein sichert den Schutz von Pflegebedürftigen nicht

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Am 7. September hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zugestimmt, dass Mitarbeitende in bestimmten Einrichtungen wie Pflegeheimen, Schulen und Kitas Auskunft über ihren Impf- oder Serostatus erteilen müssen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht keinen Nutzen der Regelung für die Pflegebranche.

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