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Aus drei Pflegeberufen wird nur noch einer
Sogar ein Hauptschulabschluss soll künftig genügen: Koalition verständigt sich auf wichtiges Reformvorhaben
VON JÖRG KÖPKE
Berlin. Aus drei Pflegeberufen wird einer: Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) haben sich auf Eckpfeiler einer Ausbildungsreform verständigt. Auf einer zweitägigen Bund-Länder-Klausur in Berlin stellten beide Häuser in dieser Woche einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor. Das 38-seitige Papier liegt dieser Zeitung vor. Danach sollen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege ab 2016 zu einem einheitlichen Pflegeberuf verschmelzen.
Die neue, bislang nur in der Schweiz und in Liechtenstein übliche Berufsbezeichnung heißt Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann. Voraussetzung für die Aufnahme der neuen Ausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. Auch ein Hauptschulabschluss soll künftig genügen. Damit kommt Deutschland nicht der Forderung der EU-Kommission nach, zwölf Jahre Schulausbildung zur Mindestvoraussetzung für Pflegeberufe zu machen. Die hochschulische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ermöglicht ein Studium, das mit einem Bachelor- oder Master-Abschluss endet.
Eine Ausbildungsreform der Pflegeberufe hängt in Deutschland seit Jahren in der Warteschleife. Erste Pläne sind bereits älter als zehn Jahre und gehen noch auf die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zurück. Ein Eckpunktepapier der Bundesregierung ist inzwischen mehr als drei Jahre alt. Entsprechend erfreut zeigte sich gestern Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats. Westerfellhaus nannte den Gesetzentwurf „längst überfällig“. Die gesamte Branche brauche Rechtssicherheit. Er forderte den Gesetzgeber auf, „jetzt zügig weiterzumachen“. Die Berufsgruppe warte auf das Gesetzgebungsverfahren. Positiv bewertete Westerfellhaus vor allem das Vorhaben der Bundesregierung, die Berufsausbildung verbindlich zu machen. In Zukunft dürfe sich nur noch derjenige als Pflegefachmann bezeichnen, der die vom Gesetzgeber vorgegebene Qualifikation erworben habe. „Das war unsere Kardinalforderung, die nun überraschend erfüllt wird.“
Finanziert werden soll die Ausbildung aus einem Ausgleichsfonds, den jedes Bundesland bilden soll. 57 Prozent davon tragen jeweils die Krankenhäuser, 32 Prozent die Pflegeeinrichtungen und neun das Land. Weitere zwei Prozent fließen direkt aus der sozialen Pflegeversicherung. Laut Gröhe und Schwesig soll die Reform den Wechsel in unterschiedliche Pflegebereiche erleichtern und den Nachwuchsmangel beseitigen. Die bisherige Festlegung nach dem Motto „Einmal Altenpfleger, immer Altenpfleger“ müsse der Vergangenheit angehören, fordern die beiden Minister.
Aus drei Pflegeberufen wird nur noch einer
Sogar ein Hauptschulabschluss soll künftig genügen: Koalition verständigt sich auf wichtiges Reformvorhaben
VON JÖRG KÖPKE
Berlin. Aus drei Pflegeberufen wird einer: Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) haben sich auf Eckpfeiler einer Ausbildungsreform verständigt. Auf einer zweitägigen Bund-Länder-Klausur in Berlin stellten beide Häuser in dieser Woche einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor. Das 38-seitige Papier liegt dieser Zeitung vor. Danach sollen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege ab 2016 zu einem einheitlichen Pflegeberuf verschmelzen.
Die neue, bislang nur in der Schweiz und in Liechtenstein übliche Berufsbezeichnung heißt Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann. Voraussetzung für die Aufnahme der neuen Ausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. Auch ein Hauptschulabschluss soll künftig genügen. Damit kommt Deutschland nicht der Forderung der EU-Kommission nach, zwölf Jahre Schulausbildung zur Mindestvoraussetzung für Pflegeberufe zu machen. Die hochschulische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ermöglicht ein Studium, das mit einem Bachelor- oder Master-Abschluss endet.
Eine Ausbildungsreform der Pflegeberufe hängt in Deutschland seit Jahren in der Warteschleife. Erste Pläne sind bereits älter als zehn Jahre und gehen noch auf die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zurück. Ein Eckpunktepapier der Bundesregierung ist inzwischen mehr als drei Jahre alt. Entsprechend erfreut zeigte sich gestern Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats. Westerfellhaus nannte den Gesetzentwurf „längst überfällig“. Die gesamte Branche brauche Rechtssicherheit. Er forderte den Gesetzgeber auf, „jetzt zügig weiterzumachen“. Die Berufsgruppe warte auf das Gesetzgebungsverfahren. Positiv bewertete Westerfellhaus vor allem das Vorhaben der Bundesregierung, die Berufsausbildung verbindlich zu machen. In Zukunft dürfe sich nur noch derjenige als Pflegefachmann bezeichnen, der die vom Gesetzgeber vorgegebene Qualifikation erworben habe. „Das war unsere Kardinalforderung, die nun überraschend erfüllt wird.“
Finanziert werden soll die Ausbildung aus einem Ausgleichsfonds, den jedes Bundesland bilden soll. 57 Prozent davon tragen jeweils die Krankenhäuser, 32 Prozent die Pflegeeinrichtungen und neun das Land. Weitere zwei Prozent fließen direkt aus der sozialen Pflegeversicherung. Laut Gröhe und Schwesig soll die Reform den Wechsel in unterschiedliche Pflegebereiche erleichtern und den Nachwuchsmangel beseitigen. Die bisherige Festlegung nach dem Motto „Einmal Altenpfleger, immer Altenpfleger“ müsse der Vergangenheit angehören, fordern die beiden Minister.