kleiner Schwank aus der aktuellen Ausbildung: wir bearbeiteten letzte Woche das Fallbeispiel einer Patientin mit diversen Symptomen, die möglicherweise eventuell vielleicht auf Krebs hinweisen könnten.
Pat. weist im Odor Alkoholgeruch auf und spricht von täglichen Feierabendbierchen. Bei jedem Menschen der suchttherapeutisch arbeitet stellen sich jetzt beide Ohren auf... da scheint es ein Problem zu geben.
Unser Auftrag: das (überaus knapp gehaltene) Fallbeispiel nach Orem auf Selbstpflegedefizite abklopfen und mittels des Wiener Anamnesebogens POP-Pflegediagnosen stellen.
Ich könnte die Pat nach der Anzahl ihrer täglich gerauchten Fluppen befragen (Atmen, beeinträchtigt - weil Raucherin?). Ich könnte sie auch fragen, wie's im Bett so läuft (Wiener Anamnesebogen, Item Sexualität). Aber was sie trinkt, und wieviel, Hand aufs Herz, wir wollen ihr schliesslich helfen, und wenn sie täglich trinkt, dann spielt das schon eine Rolle - Fehlanzeige. Die Anamnese des Alkoholkonsums ist wahrscheinlich eventuell vermutlich möglicherweise ärztliche Vorbehaltstätigkeit.
Gut, dann soll das halt ein Arzt machen, während ich ärztlich delegierte Tätigkeiten durchführe. Ich kann's ja dann in der Doku suchen.
Und mich wundern, weshalb das so sehr ausgeklammert wird aus dem Pflegeprozess...