Zurückzahlen der Fortbildungen

msoltau

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Hallo,

ich habe da mal eine Frage: ich habe meinen Vertrag gekündigt. Mein Chef war natürlich nicht sehr erfreut darüber. Jetzt stellt er Regressforderungen an mich bezüglich diverser Fortbildungen die ich gemacht habe.
Bei einer mußte ich unterschreiben, dass ich Teile innerhalb von drei Jahren zurückzahlen muß, das ist auch kein Problem, aber für die anderen, wo ich nichts unterschrieben habe, will er nun auch Geld. Die Summe liegt ca bei 2500 Euro.

Ist das überhaupt rechtens? Laut unserer MAV nur dann wenn ich was unterschrieben habe.
Wollte mich nur nochmal hier absichern.

Lieben Gruß Maja
 

narde2003

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Hallo Maja,
soweit ich informiert bin musst du nur zurückzahlen, wenn du unterschrieben hast, wobei dies auch nicht ganz korrekt ist, hat mal unser Personalrat gesagt.

Schönen Tag
Narde
 

msoltau

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Danke erstmal,
ich werde jetzt mal abwarten was die Endabrechnung so bringt. Noch hat sich die Peronalabteilung noch nicht bei mir gemeldet.
ich finde es nur so schade das ein Arbeitsverhältnis so enden muß.
Echt traurig.
 

Morningstar

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Hallihallo...

also ich habe auch mal gehört, dass das nur Knebelverträge sind wenn du sowas unterschreiben mußt...eigentlich müßte man nichts zurückzahlen?

Hast du eine Berufshaftpflicht? Würde den Fall mal kurz einem Anwalt für Arbeitsrecht schildern. Im Falle eines Falles könnte es nämlich auch zum Streit vor Gericht mit dem Arbeitgeber kommen, oder bin ich da falsch informiert? :fidee:

Der morningstar
 

flexi

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Hallo Morningstar,
mit dem Begriff Knebelvertrag würd ich hier mal ein wenig vorsichtiger umgehen, denn als sittenwidrig sind solche Rückzahlungsvereinbarungen nicht eingestuft. Lies doch dazu auch nochmal in dem Link zwei Beiträge vor diesem.
Es steht dir nämlich frei, eine solche Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber vertraglich zu fixieren. Wenn du eine solche Vereinbarung nicht unterschreibst, wirst du im Regelfall auch keine Zuwendungen deines Arbeitgebers erhalten. Du musst halt dann deine ganzen Aufwendungen allein tragen.

Mit der Berufshaftpflicht kannst du da auch nichts anfangen, denn die regelt Schäden, die du aus beruflicher Tätigkeit heraus bei Dritten verursacht hast. Für Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis brauchst du versicherungstechnisch gesehen eine Rechtsschutzversicherung, die arbeitsrechtliche Fragen mit abdeckt.
 

Morningstar

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sorry, ich hatte nicht so sehr über meinen Ausdruck nachgedacht...
lass mich gern eines besseren belehren.

Habe zum Glück noch keine bösen Erfahrungen auf dem Gebiet gemacht. Sollte ich mal irgendwann so einen Vertrag in die Hände bekommen, würde ich mich bestimmt erst mal kundig machen.

Meine übrigens nicht Berufshaftpflicht (sagt ja auch der Name schon, was die Versicherung leistet) sondern die BERUFSRECHTSCHUTZ. War ein folgenschwerer Verschreiber...

Net bös sein.
 

markus

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Einzelner Vertrag gar nicht immer nötig

Hallo an alle Weiterbildungswilligen und an alle Rückzahlungswilligen,
ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Rückzahlungsverpflichtung in einigen Regelwerken des kollektiven Arbeitsrechts schon eingearbeitet sind.
Konkret im AVR-C, BAT, BAT-KF ist diese Regelung schon drin. D.h. nun, wer einen Arbeitsvertrag hat, in dem auf einen dieser Tarifverträge, Arbeitsrechtsregelungen Bezug genommen wird, der braucht nichts extra zu unterschreiben, dann gilt die Rückzahlungsverpflichtung als vereinbart.
Andererseits ist es durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG) dahingehend konkretisiert, dass der Arbeitnehmer schon nenneswerte Vorteile durch die von dem Arbeitgeber finanzierte Ausbildung hat (z.B. höhere Qualifikation, die mit einer höheren Vergütung einhergeht z.B. KR 6 nach Fachweiterbildung Intensiv).
Heißt also umgekehrt, wer mal 14 Tage Mentorenkurs besucht hat, darf davon ausgehen, dass evtl. Forderungen des Arbeitgebers abgeschmettert werden können.
 

Trisha

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Hallo,

ich habe gerade einen arbeitsgerichtlichen Prozess mit meinem Ex-Arbeitgeber hinter mir.
Zum Hintergrund: ich begann eine Weiterbildung im Wundmanagement, die über ein Jahr ging. Ich habe innerhalb der noch laufenden Weiterbildung wegen Ortswechsel gekündigt. Daraufhin verlangte mein Chef nicht nur die vereinbarten (bisher bezahlten) ca. 3000€ zurück die auch vertraglich geregelt waren, sondern zusätzlich die entstandenen Freistellungskosten von ca. knapp 900€. Ich habe mich damals geweigert diese auch noch zu bezahlen, weil davon nie die Rede war.
Nun ist das heraus gekommen: ich habe den Prozess gewonnen, ich musste ÜBERHAUPT GAR NICHTS an meinen ehemaligen Arbeitgeber zurück zahlen. Weder die Weiterbildungskosten, noch die Freistellungskosten noch Spesen. Obwohl mein Ex-Chef mehrere Male in Berufung ging, entschied das Gericht jedes Mal zu meinen Gunsten. *freu*
Obwohl ein Vertrag speziell zur Rückzahlung dieser Weiterbildung vorlag und ich diesen auch noch unterschrieben habe, erklärte das Gericht diesen als ungültig.

LG
Trisha
 

neo57

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msoltau schrieb:
Hallo,

ich habe da mal eine Frage: ich habe meinen Vertrag gekündigt. Mein Chef war natürlich nicht sehr erfreut darüber. Jetzt stellt er Regressforderungen an mich bezüglich diverser Fortbildungen die ich gemacht habe.
Bei einer mußte ich unterschreiben, dass ich Teile innerhalb von drei Jahren zurückzahlen muß, das ist auch kein Problem, aber für die anderen, wo ich nichts unterschrieben habe, will er nun auch Geld. Die Summe liegt ca bei 2500 Euro.

Ist das überhaupt rechtens? Laut unserer MAV nur dann wenn ich was unterschrieben habe.
Wollte mich nur nochmal hier absichern.

Lieben Gruß Maja

Hallo Maja,
Schau doch mal unter der Site, Bundesarbeitgericht Urteil vom 21.07.2005 6 AZR 452/04, nach. Hier ist eine Urteil das ganz auf deine Probleme paßt, aber ich denke es wird dir nicht unbedingt gefallen.:verwirrt:
 

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