Wundbehandlung mit Baumharz und Olivenöl

Dicky

Newbie
Registriert
11.12.2004
Beiträge
12
Ort
Wuppertal
Beruf
exam. Krankenpfleger
Hallo zusammen!


In unserer Klinik gibt es die sogenannte Dekugruppe, bestehend aus Pflegenden, diese kümmert sich im ganzen Haus um die Versorgung von schwierigen Wunden. Seit einiger Zeit setzen wir zur Wundebehandlung "Baumharz mit Propolis" ein. Dies mit erstaunlich positiven Resultaten.:up: Ich habe versucht von Pflegenden, Ärtzen und sogar dem Hersteler konkrete Infos zu Wirkungsweise etc. zu bekommen. Leider ohne Erfolg.
Jetzt haben wir einen neuen Patienten bekommen, dessen Schürfwunden nach VU im Akuthaus mit Ölivenöl behandelt würden. Nach Aussage der Ängehörigen mit einem sensationellen Erfolg. Es sind keine Verkrustierungen mehr zu sehen, sondern nur noch eine erhöte Hautneuproduktion.
Hat jemand von Euch irgendwelche weitergehenden Informationen???

Danke und Gruß

Christian
 
Patientenversuche

Hallo!
Vorsicht!!!!!!!
Zur Versorgung von Wunden dürfen nur Produkte verwandt werden, die dafür zugelassen worden sind. ( Medizinproduktegesetz, Arzeneimittelgesetz)
Wenn man jetzt Produkte nimmt, die diese Zulassung nicht besitzen, befindet man sich im Versuchsstadium und muss dies dokumentieren.
Man muss dann von jedem Patienten eine Einverständniss einholen, dass man bei ihm Arzeneimittel- bzw. Meditinprodukt-Versuche durchführt. Darüber muss der Patient aufgeklärt werden und es müssen ihm die Risiken aufgezeigt werden.
Wird das nicht gemacht und dem Patienten passiert bei der Anwendung von nicht zugelassenen Produkten etwas, hat man vor Gericht schon verloren. Auch wenn das Produkt eigentlich nicht der Grund für den Mißerfolg war.
Besonders Pflegekräfte sollten sich zurückhalten, mit nicht zugelassenen Produkten zu experimetieren, ohne Patientenerlaubnis ( schriftlich ) und der dazugehörigen Aufklärung.
Grüsse und vermelde bitte wenn es neue zugelassene Produkte gibt, die vielleicht bei euch getestet wurden
Axel
 
Hallo Axel!

Danke für diesen Hinweis. Von dieser Seite habe ich das ganze noch gar nicht beleuchtet. Da die besagte Dekugruppe aber aus Fachkräften wie z.B. zertifizierten Wundmanagern sowie aus Pflegeexperten Dekubitus besteht und auch unsere PDL dort mitmacht, hoffe ich doch mal das die Leute wissen was sie tun!? Diese Gruppe legt ebenfalls nur die Therapie fest. Unsere Docs ordnen das ganze dann an. Ich werde auf jeden Fall einmal nachfragen.
Danke und Gruß

Christian
 
Hallo,

dieses habe ich gerade zu dem Thema im Internet gefunden:

Von der Heilwirkung des Propolis

In der Naturheilkunde wird Propolis meist in Form einer Tinktur angeboten. Propolis ist ein hochwirksames natürliches Antibiotikum mit einem breiten Wirkungsspektrum. Es bekämpft Bakterien, Pilze und Viren. Haut- und Schleimhautentzündungen werden günstig beeinflusst und Erkältungen und Grippe vorgebeugt. Ein weiteres Anwendungsgebiet sind schlecht heilende Wunden, Geschwüre, Schuppenflechte und Hautentzündungen.

Ausserdem wird Propolis noch in vielen anderen Varianten angeboten, z.B. unter http://www.murgtalimkerei.de/


Karina
 
Wundbehandlung

Hallo,
wie ich schon geschrieben habe, dürfen in der Wundbehandlung nur Produkte eingesetzt werden die dafür auch zugelassen sind.
Zu Propolis siehe: http://aromatherapie.coolfreepages.com/Beschreibungen/nahrung/produkte/n021b.htm
Hier steht auch richtig: Propolis ist als Medikament nicht zugelassen.

Ich persönlich würde bei einer Wunde an meinem Körper, wenn mir nichts anderes hilft, vielleicht auch Propolis probieren.
Aber ich als Wundmanager darf - es ist einfach verboten - bei Patienten so ein Produkt nicht anwenden.

Hallo Dicky,
auch wenn eure Wundmanager und auch die PDL dies in Arbeitsgruppen bearbeiten und festlegen, dass standardmäßig ein Produkt welches nicht zugelassen ist, angewendet werden soll, darfst du dieses Produkt trotzdem nicht einfach anwenden.
Du mußt den Arbeitgeber und den Patienten auf das verbotene Handeln hinweisen.
Sollte der Patient nicht aufgeklärt worden sein und nicht schriftlich zugestimmt haben, mußt du die Anwendung verweigern, sonst machst du dich strafbar. Der Anwender/ Durchführer ist für sein Handeln alleinig verantwortlich. Wenn du ein Produkt anwendest bzw. verabreichst, geht der Gesetzgeber davon aus, dass du genau weißt was du tust.

Dies klingt alles sehr überspitzt und sehr theoretisch. Ist es sicher bei 1000 Patienten auch, aber bei dem 1001 der vielleicht sein Bein verliert, aufgrund einer chronischen Wunde und gegen die Therapie klagt, da sieht das dann ganz anders aus.
Grüsse
Axel
 
hallo axel,
ich kann dir nur zustimmen.
von sept. bis dez. war ich in einem saarbrücker krankenhaus. ohne mein wissen wurden auch diese alternativen, nicht zugelassenen produkte verwendet. der erfolg: am 16.01.2012 musste mir das linke bein amputiert werden!!!!!
mein anwalt verklagte das KH. ich hatte mit meinem handy fotos gemacht, aufdenen man auch die produkte sehen konnte. mein anwalt sieht die chancen vor gericht sehr gut, da ich niemals was unterschrieben hatte, dass ich mit dieser alternative einverstanden wäre.
aber.....mein bein ist ab....was nutzt mir da ein gewonnener prozeß...
also finger weg, wie axel dies auch predikt.
berthold
 
Die Ausgangsbeiträge sind zwar schon einige Jahre alt, aber was die letzte Antwort zeigt, leider Top-Aktuell! Nach Zitronensaft, Kohlblättern, Olivenöl und Propolis möchte ich die Gelegeheit zu einem Appell nutzen: in Wunden dürfen nur zugelassene sterile Produkte und dazu gehört auch Ausspülen von Wunden mit Leitungswasser nicht! Auch wenn hier durch die "überwiegend positiven Erfahrungen mit solchen Produkten" verschiedener Disskutanten der Eindruck entstehen mag, dass es durchaus vertretbar ist, kann dem Vorgehen durch die bestehende Rechtslage nicht unwidersprochen bleiben! Im Falle eines Wundheilungs-Problems bei der solche zweifelhaften Produkte zum Einsatz gelangt sind, bestehen ansonsten erhebliche Rechtfertigungsprobleme!
 

Ähnliche Themen