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[18.11.2004]
Wohnortnahe Substitutionsbehandlung für Opiatabhängige bleibt möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat gestern beschlossen, die Befristung der so genannten "Konsiliarregelung" in den Finanzierungs-Richtlinien zur Substitutionstherapie Opiatabhängiger aufzuheben. Danach darf ein Arzt ohne suchttherapeutische Qualifikation bis zu 3 Patienten behandeln, sofern er die Behandlung mit einem suchttherapeutisch qualifizierten Arzt (Konsiliarius) abstimmt. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für diese Regelung war ursprünglich bis zum 31.12.2004 befristet. Sie gilt jetzt zeitlich unbeschränkt.
Die Parlamentarische Staatssekretärin und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, erklärt dazu: "Ich freue mich über diese vernünftige Entscheidung des Bundesausschusses. Sie war angezeigt, damit in Zukunft auch in ländlichen Gebieten die Behandlung von Opiatabhängigen gesichert bleibt. Es ist wichtig, dass Menschen mit einer Suchterkrankung dort geholfen wird, wo sie auch leben. Die Aufhebung der Befristung ist eine wichtige Voraussetzung für das flächendeckende Angebot von Substitutionsbehandlungen."
Quelle: www.bmgs.bund.de
Wohnortnahe Substitutionsbehandlung für Opiatabhängige bleibt möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat gestern beschlossen, die Befristung der so genannten "Konsiliarregelung" in den Finanzierungs-Richtlinien zur Substitutionstherapie Opiatabhängiger aufzuheben. Danach darf ein Arzt ohne suchttherapeutische Qualifikation bis zu 3 Patienten behandeln, sofern er die Behandlung mit einem suchttherapeutisch qualifizierten Arzt (Konsiliarius) abstimmt. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für diese Regelung war ursprünglich bis zum 31.12.2004 befristet. Sie gilt jetzt zeitlich unbeschränkt.
Die Parlamentarische Staatssekretärin und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, erklärt dazu: "Ich freue mich über diese vernünftige Entscheidung des Bundesausschusses. Sie war angezeigt, damit in Zukunft auch in ländlichen Gebieten die Behandlung von Opiatabhängigen gesichert bleibt. Es ist wichtig, dass Menschen mit einer Suchterkrankung dort geholfen wird, wo sie auch leben. Die Aufhebung der Befristung ist eine wichtige Voraussetzung für das flächendeckende Angebot von Substitutionsbehandlungen."
Quelle: www.bmgs.bund.de