Woher bekomme ich das Führungszeugnis?

Claire

Stammgast
Registriert
25.03.2003
Beiträge
254
Alter
45
Ort
Aachen
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Hospiz + intensive Langzeitpflege
Funktion
Praxisanleiterin, Dokumentationsasistentin
Hallo alle zusammen,

ich habe da mal eine (wahrscheinlich dumme) Frage!

Ich werde vor Beginn meiner Ausbildung ja auch ein Führungszeugnis vorlegen müssen. Wo bekomme ich sowas her? Bisher habe ich sowas nicht gebraucht und dementsprechend auch keine Ahnung wo ich dafür anfragen muss.

Vielen Dank schonmal, lieber Gruss,

Claire
 

flexi

Administrator
Teammitglied
Registriert
11.02.2002
Beiträge
7.908
Ort
Großraum Hannover
Beruf
Krankenpfleger
Hallo, Claire,
Geh zu deiner Stadt-/Gemeindeverwaltung, nimm deinen Personalausweis und ca 15 Euro (Preis bin ich mir nicht sicher) mit, zum Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro und Trag deinen Wunsch vor.
Bei der Frage nach dem Zweck sagst du: Einstellung im Krankenhaus XY.
Nach ca 14 Tagen bis 4 Wochen wird es entweder bei dir oder bei deinem neuen Arbeitgeber eintreffen.
 

Claire

Stammgast
Registriert
25.03.2003
Beiträge
254
Alter
45
Ort
Aachen
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Hospiz + intensive Langzeitpflege
Funktion
Praxisanleiterin, Dokumentationsasistentin
Hallo Flexi,

vielen lieben Dank für Deine rasche Antwort!
Da kann ich mich ja dann nächste Woche gleich mal aufmachen und mir sowas besorgen!

Dir noch einen schönen Tag, lieber Gruss,

Claire
 
I

Inuriel

Gast
Dat muss ich auch noch machen 8O - bei mir ists noch so, dass dieses Zeugnis nicht älter als 3 Monate vor Ausbildungsbeginn sein darf, genauso wie der Wisch über die gesundheitliche Eignung... ... auf jeden Fall beachten, sonst darf man nochmal gehn.

Ich muss außerdem noch die lohnsteuerkarte bis zum 21. August einreichen... das problem dabei ist nur, das diese bis Ende September noch bei meinem Arbeitgeber benötigt wird... muss ich wohl mal mit der Schule sprechen, ob ich die auch Nachreichen kann.. mmh mmhm mh

Inu
 

flexi

Administrator
Teammitglied
Registriert
11.02.2002
Beiträge
7.908
Ort
Großraum Hannover
Beruf
Krankenpfleger
Hallo Inuriel,
lass dir von deinem alten Arbeitgeber eine "Lohnsteuerbescheinigung" geben.
Da stehen für den neuen Arbeitgeber die wichtigen Daten drauf.
 

Claire

Stammgast
Registriert
25.03.2003
Beiträge
254
Alter
45
Ort
Aachen
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Hospiz + intensive Langzeitpflege
Funktion
Praxisanleiterin, Dokumentationsasistentin
Das wirft ja gleich die nächste Frage auf!

Darf das Führungszeugnis bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein, oder bei Abgabe?

Ich soll wohl im nächsten Monat meinen Vetrag bekommen und unterschreiben. Muss man das Führungszeugniss nicht schon bei der Gelegenheit abgeben? Oder erst zu Ausbildungsbeginn?

Denn nehme ich es mit zur Unterschrift muss ich es ja schon bald besorgen, allerdings wird es dann zu Ausbildungsbeginn schon älter als 3 Monate sein!?

Man, was einem so alles einfällt ;).

Lieber Gruss,

Claire
 

Maniac

Poweruser
Registriert
09.12.2002
Beiträge
10.495
Akt. Einsatzbereich
Grund- und Regel Akutkrankenhaus
Also bei mir wollte sie es eigentlich schon vor dem Vertrag haben, klappte aber nicht so ganz und dann sollte ich es schnellstmöglichst nachreichen...

Und das war dann ca. 6 Monate vor Ausbildungsbeginn...
 

Claire

Stammgast
Registriert
25.03.2003
Beiträge
254
Alter
45
Ort
Aachen
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Hospiz + intensive Langzeitpflege
Funktion
Praxisanleiterin, Dokumentationsasistentin
Na wenn das so ist kann ich ja nächste Woche schon losziehen und eins besorgen! Danke für die Antwort!

Lieber Gruss,

Claire
 
I

Inuriel

Gast
@Flexi: Danke für den Tipp


Hi Claire,

also bei mir steht drin, dass ich folgendes brauche:

- Abschlußzeugnis BEGLAUBIGT
- AMTLICH BEGLAUBIGTE Geburtsurkunde
- 2 Lichtbilder
- Lohnsteuerkarte

Dann noch

- ärztliche Bescheinigung
- polizeiliches Führugnszeugnis

(diese beiden dürfen "nicht älter als 3 Monate vor Ausbildungsbeginn)

Alles muss bis zum 22.08. abgegeben werden

So läuft es zumindest bei uns... aber das kann vielleicht auch variieren.

Best, Inu
 

Claire

Stammgast
Registriert
25.03.2003
Beiträge
254
Alter
45
Ort
Aachen
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Hospiz + intensive Langzeitpflege
Funktion
Praxisanleiterin, Dokumentationsasistentin
Hallo Inuriel,

das scheint ja dann doch überall unterschiedlich zu sein. Hm, ich habe gedacht das würde in den verschiedenen Häusern recht einheitlich gehalten.

Naja, am besten ich informiere mich hier direkt nochmal in der Uniklinik um zu hören wie es dort gemacht wird. Dann weiss ich auf jedenfall sicher Bescheid!

Danke für eine Antwort, lieber Gruss,

Claire
 

Maniac

Poweruser
Registriert
09.12.2002
Beiträge
10.495
Akt. Einsatzbereich
Grund- und Regel Akutkrankenhaus
Besser ist das, bevor du die 18 (warten es glaub ich bei mir) Euro noch mal blechen darfst ...

(Und so ne ärztliche Bescheinigung kstet inzwischen auch 15 Euros - alles Abzocke!)
 

flexi

Administrator
Teammitglied
Registriert
11.02.2002
Beiträge
7.908
Ort
Großraum Hannover
Beruf
Krankenpfleger
hallo claire,
der neue Arbeitgeber schickt dir in aller Regel eine Aufforderung, bestimmte Papiere zu besorgen. Bitte lies dort noch mal genau nach, wie deine Arbeitsanweisung bezüglich Führungszeugnis heisst.
Einige Arbeitgeber fertigen die Verträge auch erst dann, wenn die Führungszeugnisse da sind.
Heisser TIP:
Lest euch solche Briefe laut selber vor, wenn nicht verstanden, einzweites Mal vorlesen und Dann ggf bei der Telefonnummer des Absenders anrufen -->>> da werden Sie geholfen!!!!!
 

Claire

Stammgast
Registriert
25.03.2003
Beiträge
254
Alter
45
Ort
Aachen
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Hospiz + intensive Langzeitpflege
Funktion
Praxisanleiterin, Dokumentationsasistentin
Hallo Flexi,

ich brauche mir meine Briefe nicht laut vorlesen, in der Regel verstehe ich sie auch so ;). Aber ich habe noch garkeinen!

Das ich in den den nächsten Wochen zur Vetragsunterzeichnung kommen soll und noch eine Liste über die benötigten Papiere bekommen werde hat mir der Schulleiter gesagt als ich dort mal mit einer anderen Frage aufgeschlagen bin.

Menno, ich bin halt immer so neugierig ;).

Nix für Ungut und Danke nochmal für Deinen Tip mit dem Einwohnermeldeamt! Lieber Gruss,

Claire
 

kohn88

Newbie
Registriert
29.09.2002
Beiträge
22
Hallo Ihr Lieben,

wir haben in der Klasse gerade ein heißes Thema. Einige unserer männlichen Kollegen haben Einträge wegen Diebstahl im Führungszeugnis.

Stimmt es, dass man damit nicht zur Prüfung zugelassen wird?

Wie gesagt, heftige Diskussion....

Danke für Eure Antworten.

Claudia
 

Mellimaus

Poweruser
Registriert
13.07.2002
Beiträge
708
Alter
42
Ort
NRW
Beruf
Krankenschwester, BA Anleitung und Mentoring
Akt. Einsatzbereich
Kardiologie
Wenn man damit nicht zur Prüfung zugelassen werden würde, warum sollte man dann überhaupt eingestellt werden?
Ich denke schon das sie Prüfung mahcen dürfen,....
 

flexi

Administrator
Teammitglied
Registriert
11.02.2002
Beiträge
7.908
Ort
Großraum Hannover
Beruf
Krankenpfleger
Hi Kohn88,
wir haben in der Klasse gerade ein heißes Thema. Einige unserer männlichen Kollegen haben Einträge wegen Diebstahl im Führungszeugnis.

Stimmt es, dass man damit nicht zur Prüfung zugelassen wird?

Tja, liebe Claudia, so wird es nicht ganz kommen.
An Der Prüfung werden die Herren teilnehmen können, aber die Erlaubnisurkunde werden sie nicht bekommen.

Aus diesen Eintragung ergibt sich, das der Diebstahl mit mindestens 90 Tagessätzen bestraft worden sein muss, also auch entsprechenden Umfang gehabt haben, sonst stände es dort nicht drin. Die Tilgungsfrist beträgt 5 bis 10 Jahre.
Es ergibt also daraus, das man sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. (§2 KrPflG)

Und dann kommt als nächstes die Frage, ob der Arbeitgeber gewillt ist, erst recht unter der Würdigung des besonderen Vertrauensverhältnisses gegenüber Hilflosen und Kranken, die betreffenden Herren überhaupt weiterzubeschäftigen.
Bei einer Neueinstellung im öffentlichen Dienst haben die betroffenen auch keine Chance.
 

Claire

Stammgast
Registriert
25.03.2003
Beiträge
254
Alter
45
Ort
Aachen
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Hospiz + intensive Langzeitpflege
Funktion
Praxisanleiterin, Dokumentationsasistentin
Hallo Flexi,

ist es wirklich so das im Führungszeugniss nur die Straftaten stehen die mit 90 Tagessätzen oder mehr bestraft worden sind?

Als ich mir mein Führungszeugniss bestellt habe wollte die Dame im Einwohnermeldeamt von mir wissen wofür ich es brauche. Als ich gesagt habe wofür, meinte sie ich müsste dann schon ein ausführliches haben da öffentlicher Dienst.
Da stehen laut ihr ALLE Starftaten drin die zur Verurteilung gekommen sind. Ausserdem gehen die Auskünfte länger in die Vergangenheit zurück als das weniger ausführliche Zeugniss.

Bekommt man also die Erlaubnisurkunde bei jeglicher Art von Straftaten nicht, oder nur wenn sie mit 90 Tagessätzen oder mehr bestraft worden sind?
Oder braucht man garnicht an jeder Krankenpflegeschule ein ausführliches Führungszeugniss?

Ich habe zwar nichts zu befürchten ;), aber neugierig geworden bin ich jetzt trotzdem.

Lieber Gruss,

Claire
 

flexi

Administrator
Teammitglied
Registriert
11.02.2002
Beiträge
7.908
Ort
Großraum Hannover
Beruf
Krankenpfleger
Hi Claire,
für die Einstellung im öffentlichen Dienst ist in der Regel ein "Behördenführungszeugnis" notwendig (sog. Belegart O ).
Näheres dazu unter http://www.bundeszentralregister.de/bzr/faq.htm#8. Was ist anders beim BehördenfÜhrungszeugnis

Da stehen laut ihr ALLE Starftaten drin die zur Verurteilung gekommen sind. Ausserdem gehen die Auskünfte länger in die Vergangenheit zurück als das weniger ausführliche Zeugniss.
Das ist so nicht richtig, solche Generalauskünfte bekommen nur die Gerichte. So die Buchstaben des Bundeszentralregistergesetz (BZRG) §§ 31 ff.) , die Dame muss mal wieder nachlesen.
 

Honeymoon

Newbie
Registriert
06.09.2003
Beiträge
24
Hallo Claudia.

Ich kann Mellimaus nur zustimmen-
bei der Einstellung wurden sie ja auch zugelassen.

Also ich denke, wenn das ein Problem werden könnte, dann...
... hätte bei der Einstellung garantiert jemand ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
... wäre es zumindest erwähnt worden bevor der Ausbildungsvertrag unterschrieben worden wäre.
... dann würden sie es längst wissen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Schwierigkeiten geben wird. Ich glaub kaum, dass die Schule einfach Auszubildende zulässt, wenn sie nicht davon ausgeht, dass sie die Prüfung machen können.
Aber genau weiß ich es auch nicht.

Viele Grüße,
Anke
 

Honeymoon

Newbie
Registriert
06.09.2003
Beiträge
24
Oh Entschuldigung, da hat meine Antwort wohl zu lange gedauert und falsch war sie auch noch.

SORRY


EDIT:
Aber warum werden sie dann eingestellt und werden darüber nicht informiert?
 

Ähnliche Threads

Über uns

  • Unsere Online Community für Pflegeberufe ist eine der ältesten im deutschsprachigen Raum (D/A/CH) und wir sind stolz darauf, dass wir allen an der Pflege Interessierten seit mehr als 19 Jahren eine Plattform für unvoreingenommene, kritische Diskussionen unter Benutzern unterschiedlicher Herkunft und Ansichten anbieten können. Wir arbeiten jeden Tag mit Euch gemeinsam daran, um diesen Austausch auch weiterhin in einer hohen Qualität sicherzustellen. Mach mit!

Unterstützt uns!

  • Unser Team von www.krankenschwester.de arbeitet jeden Tag daran, dass einerseits die Qualität sichergestellt wird, um kritische und informative Diskussionen zuzulassen, andererseits die technische Basis (optimale Software, intuitive Designs) anwenderorientiert zur Verfügung gestellt wird. Das alles kostet viel Zeit und Geld, deshalb freuen wir uns über jede kleine Spende!