Wieviele Sonntage im Monat?

Tobias

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May 3, 2004
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Fachkrankenpfleger A&I
Akt. Einsatzbereich
PDMS Team
Hallo Leute,

ich habe hier im Forum und im BAT-O gesucht, aber nix gefunden.

Ich abe gehört, das man nur 2 Sonntage im Monat lt. BAT arbeiten muß.
Stimmt das, gibt es einen Link??

Ich hatte mal wieder im Oktober, im November und habe im Januar nur je ein Wochende frei.
:angryfire: :angryfire: :angryfire: :angryfire: :angryfire: :angryfire: :angryfire: :angryfire: :angryfire: :angryfire: :angryfire: :angryfire: :angryfire: :angryfire: :angryfire::kloppen: :kloppen: :wut: :wut: :wut: :wut: :angry: :angry: :angry: :angry: :angry: :angry: :angry:
Den Rest darf ich rann, habe aber auch dementsprechend Freizeitausgleich.
Da ich auch Frau und Kinder zu Hause habe, denke ich habe ich auch als Mann ein Recht auf ein Familienwochenende!!:hicks: :hicks: :freakjoint: :smlove2: :smlove2:

Vielen Dank!
Tobias
 
Hallo
Soweit ich weiß muß man laut BAT 15 Sonntage im Jahr frei haben.
Ansonsten kannst Du alle anderen Sonntage zur Arbeit herangezogen werden, solange die Arbeitszeit nicht überschritten wird.
Alesig
 
Hallo bethke,
kurz bevor ich Deine Antwort gelesen habe, habe ich auch was gefunden!
unter dem Link:


http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/bat_o/15_bat.htm




§ 15 Regelmäßige Arbeitszeit

(6) In Verwaltungen/Verwaltungsteilen bzw. Betrieben/Betriebsteilen, deren Aufgaben Sonntags-, Feiertags-, Wechselschicht-, Schicht- oder Nachtarbeit erfordern, muß dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich entsprechend gearbeitet werden.
Bei Sonntags- und Feiertagsarbeit sollen jedoch im Monat zwei Sonntage arbeitsfrei sein, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen. Die dienstplanmäßigen bzw. betriebsübliche Arbeitszeit an einem Sonntag ist durch eine entsprechende zusammenhängende Freizeit an einem Werktag oder ausnahmsweise an einem Wochenfeiertag der nächsten oder der übernächsten Woche auszugleichen. Erfolgt der Ausgleich an einem Wochenfeiertag, wird für jede auszugleichende Arbeitsstunde die Stundenvergütung (§ 35 Abs. 3 Unterabs. 1) gezahlt.
Die dienstplanmäßige bzw. betriebsübliche Arbeitszeit an einem Wochenfeiertag soll auf Antrag des Angestellten durch eine entsprechende zusammenhängende Freizeit an einem Werktag der laufenden oder der folgenden Woche unter Fortzahlung der Vergütung (§ 26) und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen ausgeglichen werden, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen.
Da steht "wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen.".
Also wenn Krankausfälle usw. ist ja klar, daß man einspringt.
Nur ich habe ja geplant nur einen Sonntag im Monat fei. Ist das rechtens?

Danke!
Tobias
 
Hallo Tobias,

wie du richtig zitiert hast, "sollen" nicht "müssen" 2 Sonntage im Monat frei sein. Natürlich ist es für den Betriebsfrieden besser, auf die Interessen der Mitarbeiter zu schauen.
Also bespreche mit deiner Leitung, warum du nur 1 Wochenende frei hast. Vielleicht gibt es ja einen Grund. Wenn aber nicht, thematisiere die Problematik im Team.
Grüsse
Axel
 

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