Rechenbeispiele: -----
So wirkt sich der Sonderbeitrag ab 1. Juli 2005 aus:
Ein Arbeitnehmer verdient brutto 2.000 Euro. Der Beitragssatz seiner Krankenkasse beträgt 14 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Das entspricht in diesem Fall einem Betrag von monatlich 280 Euro. Davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bislang jeweils 140 Euro.
Zum 1. Juli 2005 senken die Krankenkassen den allgemeinen Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte. Davon profitieren Arbeitgeber und Versicherter je zur Hälfte. Ihre Beiträge sinken um 0,45 Prozentpunkte auf jeweils 131 Euro. Ebenfalls ab 1. Juli 2005 bezahlt der Versicherte einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten. Der Arbeitnehmerbeitrag erhöht sich somit um 18 Euro auf 149 Euro. Der Arbeitgeberanteil beträgt weiterhin 131 Euro.
Unter dem Strich bleibt ein Beitragssatz von 7,45 Prozent für den Arbeitnehmer und von 6,55 Prozent für den Arbeitgeber. Der Versicherte trägt also zusätzlich den Beitragsanteil, um den der Arbeitgeberbeitrag verringert wurde.