Umschulung zur Pflegeassistentin?
Dies Berufsbild ist mir aus der Schweiz bekannt. Es gelten also Schweizer Regelungen, die mir nicht geläufig sind. Es entspricht wohl am ehesten der deutschen Krankenpflegehelferin.
Fahrzeiten zur Schule und zum Arbeitsplatz zählen nicht zur Arbeitszeit, es sei denn, es ist besonders vereinbart.
Für die Anrechnung der Schulzeit auf die wöchentlich vereinbarte Arbeitszeit erkundigst du dich am besten in deiner Schule, da ist sich auch um Individualregelungen handeln kann.