@ Alle
Im Arbeitsvertrag eine Klausel:
Haftung bei KFZ-Unfällen:
Bei selbst-oder teilverschuldeten Unfällen mit Dienstfahrzeugen des Arbeitgebers trägt der Arbeitnehmer die Hälfte der am Fahrzeug entstandenen Schäden.
1. Ist diese Klausel üblich und was ist mit meinem 30%igen Beitragssatz, wenn ich meine Versicherung in Anspruch nehmen würde?
2.Kann ich überhaupt meine Versicherung bei einen Schaden am Fahrzeug meines Arbeitgebers in Anspruch nehmen?
3.Wenn nicht, müsste ich tatsächlich die Kosten aus eigener Tasche zahlen oder gäbe es noch eine andere Variante?
Hatte eine Diskussion über besagte Klausel-----würde gerne eure Meinungen dazu hören.
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Im Arbeitsvertrag eine Klausel:
Haftung bei KFZ-Unfällen:
Bei selbst-oder teilverschuldeten Unfällen mit Dienstfahrzeugen des Arbeitgebers trägt der Arbeitnehmer die Hälfte der am Fahrzeug entstandenen Schäden.
1. Ist diese Klausel üblich und was ist mit meinem 30%igen Beitragssatz, wenn ich meine Versicherung in Anspruch nehmen würde?
2.Kann ich überhaupt meine Versicherung bei einen Schaden am Fahrzeug meines Arbeitgebers in Anspruch nehmen?
3.Wenn nicht, müsste ich tatsächlich die Kosten aus eigener Tasche zahlen oder gäbe es noch eine andere Variante?
Hatte eine Diskussion über besagte Klausel-----würde gerne eure Meinungen dazu hören.
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