"Wer gibt, der haftet": Medikamentenverabreichung durch Auszubildende

Marianphilipp

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14.03.2005
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Hallo,


ich bin z.Z. in einer KPH Ausbildung. Ich hätte da eine Frage bezüglich der Medikamentenverabreichung. Bei mir auf der Station kommt es hin und wieder vor dass mir eine examinierte Schwester oder Pfleger auf dem Flur einen Tropfenbecherchen gibt und sagt: " Gib das mal Patient xy ".

Nun zu meiner Frage:

Was passiert wenn dies nun die falschen Tropfen / Tabletten sind und der Patient daran verstirbt oder schwer vergiftet wird? Werde ich dann wegen fahrlässiger Tötung angeklagt? Wie ist dies wenn ich mal examiniert - entweder als KPH oder als Krankenpfleger? Wer haftet im Fall des Falles derjenige der das Medikament stellt oder derjenige der es verabreicht?


Gruß

Philipp
 
Hallo Phillip

Die Durchführungsverantwortung hat immer das exam.Pflegepersonal.
Allerdings trägst Du unter Umständen eine Teilschuld,falls mal was schief gehen sollte.
Es kommt auch drauf an wie weit Dein Ausbildungsstand ist.
Habe mal von einem Fall gelesen,wo eine Schülerin im letzten Ausbildungsjahr den Infusionsschlauch mit dem Magensondenkostschlauch verwechselt hat.Somit hat der Patient die Sondenkost infundiert bekommen und ist daran verstorben.Die Schülerin wurde verurteilt weil sie im dritten Kurs schon wissen muss wo welcher "Schlauch"hin gehört.
 

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