[04.11.2004]
Weniger Bürokratie in der ambulanten Pflege
Kontinuität der Versorgung verbessern
Der Verwaltungsaufwand in der ambulanten Pflege ist in den letzten Jahren unverhältnismäßig gestiegen. Immer mehr Zeit geht so für die direkte Versorgung der Patienten verloren. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für Verwaltung bei den Kassen und den ambulanten Pflegediensten an.
Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat einen Forderungskatalog mit Vorschlägen zum Abbau des Verwaltungsaufwandes erarbeitet. Zwei Beispiele sollen zeigen, wie der Alltag ambulanter Pflegedienste unnötig belastet wird. So müssen ärztliche Verordnungen innerhalb von zwei Tagen bei den Kassen vorliegen. Dies ist in der Praxis nur mit einem hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Patienten und Pflegedienste zu erreichen. Die Caritas fordert, die Einreichungsfrist von Verordnungen einheitlich auf fünf Tage zu verlängern. Bei vielen Verordnungen ist bereits zu Beginn absehbar, dass sie länger als 14 Tage notwendig sein werden. Dennoch werden alle Verordnungen zunächst nur für 14 Tage bewilligt. Dies ist unnötig und vervielfacht den Verwaltungsaufwand bei Kassen, Patienten und ambulanten Pflegediensten. Die regelhafte Begrenzung der Erstverordnung auf 14 Tage muss daher aufgehoben werden.
<<mehr>>
Quelle: www.caritas.de
Weniger Bürokratie in der ambulanten Pflege
Kontinuität der Versorgung verbessern
Der Verwaltungsaufwand in der ambulanten Pflege ist in den letzten Jahren unverhältnismäßig gestiegen. Immer mehr Zeit geht so für die direkte Versorgung der Patienten verloren. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für Verwaltung bei den Kassen und den ambulanten Pflegediensten an.
Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat einen Forderungskatalog mit Vorschlägen zum Abbau des Verwaltungsaufwandes erarbeitet. Zwei Beispiele sollen zeigen, wie der Alltag ambulanter Pflegedienste unnötig belastet wird. So müssen ärztliche Verordnungen innerhalb von zwei Tagen bei den Kassen vorliegen. Dies ist in der Praxis nur mit einem hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Patienten und Pflegedienste zu erreichen. Die Caritas fordert, die Einreichungsfrist von Verordnungen einheitlich auf fünf Tage zu verlängern. Bei vielen Verordnungen ist bereits zu Beginn absehbar, dass sie länger als 14 Tage notwendig sein werden. Dennoch werden alle Verordnungen zunächst nur für 14 Tage bewilligt. Dies ist unnötig und vervielfacht den Verwaltungsaufwand bei Kassen, Patienten und ambulanten Pflegediensten. Die regelhafte Begrenzung der Erstverordnung auf 14 Tage muss daher aufgehoben werden.
<<mehr>>
Quelle: www.caritas.de