Weiterbildung abbrechen - Kosten selbst bezahlen?

spritzensusi

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Krankenschwester
Da ich mich gerade umorientieren möchte und mich im Krankenhaus im OP beworben habe, hätte ich mal eine Frage zu meiner angefangenen Gerontopsychiatrischen Weiterbildung:

Und zwar besteht bei dieser Weiterbildung eine sogenannte "Nebenabrede". So wie ich das hier im Forum -OP- schon gelesen habe, heißt das, das der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten übernimmt, wenn der Mitarbeiter eine bestimmte Frist eingehalten hat, am Haus zu bleiben. Andernfalls muss man die entstandenen Kosten der Weiterbildung selbst tragen.

In meinem Falle muss ich 5 Jahre an dem Altenheim bleiben. Wenn ich vorher kündige, muss ich 1900 Euro Weiterbildungskosten selbst bezahlen.

Ich habe aber auch in einem Link gelesen, dass das mit dieser "Nebenabrede" eine heikle Sache ist. Da ist mir nämlich eingefallen, das ich nichts unterschrieben habe für diese gerontopsychiatrische Weiterbildung.

Habt ihr Erfahrungen mit solchen Auflösungsverträgen bei Weiterbildungen in der Altenpflege?
 
Hallo,

die Rechtssprechung ist in dieser Hinsicht nicht eindeutig.
Zunächst kommt es darauf an, was für eine Art von Weiterbildung ist, die Dir der AG bezahlt. Zurück bezahlen muß man i.d.R. dann, wenn Du mit der Weiterbildung eine höhere Qualifikation erreichst - d.h., wenn Du Dich mit der durch die Weiterbildung erworbene Qualifikation woanders bewerben kannst und damit sicher wesentlich mehr Geld verdienst/verdienen kannst (z.B. Dein AG bezahlt eine PDL-Weiterbildung und Du bewirbst Dich dann mit dieser Qualifikation woanders).
Unterbrechungen von Weiterbildungen bzw. vorzeitiges Ausscheiden aus dem Betrieb vor Beendigung der Weiterbildung regeln viele Verträge nicht.

Nur weil Du nichts unterschrieben hast, heißt das nicht, dass Du von allem befreit sein dürftest.

Auch kommt es auf die Dauer und auf die Kosten der WB an, die werden dann in Jahren umgerechnet, wie lange Du bei dem AG beschäftigt sein mußt ohne Rückzahlung zu leisten.

Es gibt bereits etliche Urteile, aber es wird nach wie vor im Einzelfall entschieden.

Ich z.B. habe auch vor Beendigung der WB-Maßnahme den Betrieb verlassen - und mußte keinen Cent zurück zahlen, habe aber einen Vertrag unterschrieben, in dem eigentlich geregelt war, dass ich eine bestimmte Summe zurück zu zahlen habe. Allerdings erforderte dies einen langen, nervenaufreibenden arbeitsgerichtlichen Prozess.

LG
Trisha
 

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