- Registriert
- 29.03.2005
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- Beruf
- Krankenschwester
Da ich mich gerade umorientieren möchte und mich im Krankenhaus im OP beworben habe, hätte ich mal eine Frage zu meiner angefangenen Gerontopsychiatrischen Weiterbildung:
Und zwar besteht bei dieser Weiterbildung eine sogenannte "Nebenabrede". So wie ich das hier im Forum -OP- schon gelesen habe, heißt das, das der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten übernimmt, wenn der Mitarbeiter eine bestimmte Frist eingehalten hat, am Haus zu bleiben. Andernfalls muss man die entstandenen Kosten der Weiterbildung selbst tragen.
In meinem Falle muss ich 5 Jahre an dem Altenheim bleiben. Wenn ich vorher kündige, muss ich 1900 Euro Weiterbildungskosten selbst bezahlen.
Ich habe aber auch in einem Link gelesen, dass das mit dieser "Nebenabrede" eine heikle Sache ist. Da ist mir nämlich eingefallen, das ich nichts unterschrieben habe für diese gerontopsychiatrische Weiterbildung.
Habt ihr Erfahrungen mit solchen Auflösungsverträgen bei Weiterbildungen in der Altenpflege?
Und zwar besteht bei dieser Weiterbildung eine sogenannte "Nebenabrede". So wie ich das hier im Forum -OP- schon gelesen habe, heißt das, das der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten übernimmt, wenn der Mitarbeiter eine bestimmte Frist eingehalten hat, am Haus zu bleiben. Andernfalls muss man die entstandenen Kosten der Weiterbildung selbst tragen.
In meinem Falle muss ich 5 Jahre an dem Altenheim bleiben. Wenn ich vorher kündige, muss ich 1900 Euro Weiterbildungskosten selbst bezahlen.
Ich habe aber auch in einem Link gelesen, dass das mit dieser "Nebenabrede" eine heikle Sache ist. Da ist mir nämlich eingefallen, das ich nichts unterschrieben habe für diese gerontopsychiatrische Weiterbildung.
Habt ihr Erfahrungen mit solchen Auflösungsverträgen bei Weiterbildungen in der Altenpflege?