Hallo Ute,
OTA´s machen genau das, was z. B. eine fachweitergebildete Krankenschwester im OP leisten sollte.
Eine genaue Übersicht findest du in den Ausbildungs- und Prüfungsempfehlungen der deutschen Krankenhausgesellschaft vom 26.Juni 1996, Das Krankenhaus, S. 424 ff, oder per eMail von mir als Datei.
Obwohl OTA´s die gleiche Arbeit leisten werden sie schlechter vergütet. Das liegt an der Schwerfälligkeit bzw. dem Unwillen der Arbeitgeber den Manteltarifvertrag des Öffentlichen Dienstes zu aktualisieren. Dort sind sog. Fallgruppen aufgelistet, die Tätigkeiten bestimmten und diese den entsprechenden Vergütungsgruppen zuordnen. Zum Beispiel Vergütungsgruppe KR V Fallgruppe 14 = Krankenschwester im OP-Dienst. Auf Grund interner Absprachen der kommunalen Arbeitgeber (NRW) erhalten examinierte OTA´s als Einstiegsgehalt KR IV,- dann KR V bzw. Va nach Bewährungsaufstieg.