Wann bzw. aus welchen Gründen kann der Betriebsarzt die Einstellung verweigern?

Chrissinchen

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21.06.2002
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nach langer Zeit endlich mal wieder ein Eintrag von mir.
D.h. eher eine Frage:
Wann bzw. aus welchen Gründen kann der Betriebsarzt die Einstellung verweigern? Entscheidet er es selbst? Darf er auch sagen nee PEch gehabt, wenn man den Vertrag schon längst unterschrieben hat?

Wollte nur wissen, was in drei Wochen auf mich zukommt :wink:

Danke
 
Hallo ChristineSSZ,
ein Vertrag ist im Regelfall erst dann geschlossen, wenn auch die Bedingung "gesundheitliche Eignung" erfüllt ist.
Aus Kostenersparnisgründen wird dies oft mit der Einstellungsuntersuchung gekoppelt und findet daher meist vor dem ersten Arbeits(Ausbildungs)-tag statt.
Wenn der Arzt Bedenken hat, das die Anforderungen innerhalb deiner Tätigkeit deine Gesundheit nachhaltig beeinträchtigen, kann er dem Arbeitgeber empfehlen, von der Einstellung Abstand zu nehmen, weil der Arbeitgeber sonst in Regresspflichten kommen kann.
 

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