Wahlrecht im Altenheim

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H

Hülsi

Gast
Hallo,
heute eine ganz andere Frage:
Ich habe bei einigen unserer Bewohner die Wahlbenachrichtigungen für die Europa und Kommunalwahl liegen sehen.
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, wer kann oder darf dies auch tun ?
Auch die schwer dementen oder verwirrten , wenn alle Rechte bei einem betreuer liegen, darf dann totzdem der Bew. selbst wählen?
Wäre nett, wenn mir jemand was dazu sagen könnte.
Danke Hülsi
 
Hallo Hülsi,

mich wundert, dass die Bewohner die Wahlkarte bekommen haben?! Ich dachte immer wenn eine Betreuung vorliegt bekommt nur die Person alle wichtigen Briefe und Unterlagen zugeschickt.

Ich habe leider auch keine Infos gefunden ob die Bewohner jetzt wählen dürfen oder nicht! :?
Suche weiter........

LG
ute
 
hallo Ute,
das mit den Karten, kann damit zusammenhängen, das in unserem kleinen Ort solche Dinge (auch Lohnsteuerkarten) noch von einem Gemeindebediensteten verteilt werden und nicht über die normale Post laufen.
Aber sonst ??
Hülsi
 
*(Defekter) Link entfernt*
Der Bundeswahlleiter
Das ABC der Europawahl
Ausschluß vom Wahlrecht
Ein Deutscher ist vom Wahlrecht ausgeschlossen , wenn

- er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,

- zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis
des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfaßt,.....

Ansonsten kann man bei Zweifeln beim Wahlleiter der jeweiligen Gemeinden nachfragen.
 
Hallo Hülsi,

noch ein Link für Dich:

*(Defekter) Link entfernt*

Gruß
ute
 
Vielen Dank euch beiden !!!
Ich werde jetzt evt. ein paar Betreuer mal darauf ansprechen, aber einige dürfen dann doch bei uns wählen.

Einen schönen Tag noch und ein ruhiges und schönes Wochenende !
Hülsi
 
ich habe noch etwas gefunden...

§ 13 Ausschluss vom Wahlrecht
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfaßt,
3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
4. (weggefallen)

§14 Ausübung des Wahlrechts

(1) Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

(2) Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.

(3) Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

(4) Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.


aus dem § 13 und § 14 des BWahlG

LG
ute
 

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