Verwerfen von Morphinen

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Cremesahnetorte

Gast
Hallo Leute,
ich würde gerne wissen, ob Ihr halbe Morphin-Ampullen verwerft oder diese im Kühlschrank aufhebt, falls der Patient innerhalb von acht Stunden evtl. erneut Morphin braucht. Laut unseres Apothekenstandards werden halbe Ampullen verworfen und mit drei Zeugen aus dem BTM-Buch ausgetragen. Die Begründung ist, daß Morphin keine Konservierungsstoffe enthält und deshalb nicht angebrochen aufgehoben, bzw. zu einem späteren Zeitpunkt appliziert werden darf.
Wie läuft das bei Euch?:verwirrt:
 
Hallo,

euer Apothekenstandard entspricht den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes und ist folgedessen verbindlich nur so handhabbar!
§ 16 BTMG

Vernichtung
(1) Der Eigentümer von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln hat diese auf seine Kosten in Gegenwart von zwei Zeugen in einer Weise zu vernichten, die eine auch nur teilweise Wiedergewinnung der Betäubungsmittel ausschließt sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sicherstellt. Über die Vernichtung ist eine Niederschrift zu fertigen und diese drei Jahre aufzubewahren.

Wer garantiert ansonsten, dass die Flüssigkeit nicht ausgetauscht wird, denn der "Ampullenöffner" ist verantwortlich bis zum letzten Tropfen.
 
Hallo
Ich stelle mir gerade vor wie ich im Nachtdienst mein Morphium spritze, eine
halbe Ampulle um 22.00 Uhr, eine halbe um 1.00 Uhr, eine halbe um 2.30 etc.
und jedesmal muss ich die andere Hälfte unter 2 Zeugen verwerfen. Den Dienstarzt zu wecken ist kein Problem, der freut sich jedesmal wenn er mit mit telefonieren darf, aber woher die 2. Person nehmen? Allein auf einem Stockwerk? Bei uns werden die halben Ampullen Morphium bis zu 6 Stunden im Kühlschrank aufbewahrt, und dann weggeworfen. Auch ohne Zeugen.
Alesig
 
Wir halten es wie alesig - Aufbewahren im Kühlschrank (wir sogar bis zu 8 Stunden), dann weg. Und das ohne Zeugen.
Grüße konigra
 
Tja, dann solltet ihr auch mit eurem Arbeitgber darüber verhandeln, spätestens bei der Suche nach nicht auffindbaren Mengen:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig...
10. entgegen § 16 Abs. 1 Betäubungsmittel nicht vorschriftsmäßig vernichtet,
eine Niederschrift nicht fertigt oder sie nicht aufbewahrt oder entgegen §
16 Abs. 2 Satz 1 Betäubungsmittel nicht zur Vernichtung einsendet, jeweils
auch in Verbindung mit § 16 Abs. 3,

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro
geahndet werden.
 
Lieben Dank für die Antworten an Euch alle! Ähnliche Diskussionen führen wir ständig weiter, auch wenn uns eigentlich klar ist, daß diese angebrochenen Ampullen entsorgt werden müssen. Aber gerade im Nachtdienst gibt es bei uns tatsächlich das "Zeugenproblem".
Liebe Grüße und nochmals lieben Dank...
 

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