Verordung von Sauerstoff

Bianca W.

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04.11.2005
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16
Ort
Nähe Mainz
Beruf
exam. Altenpflegerin
Hallo,
Sauerstoff ist doch in unserem Sinne doch ein Medikament, daß hier nicht ohne ärztlicher Verordnung verarbreicht werden darf. So ist es doch richtig oder?! Aber im Notfall bei Atemnot, Verdacht auf Herzinfarkt etc wir doch Sauerstoff verabreichen bis zu 2 l. Was drüber ist, ist Sache des Arztes.

Eine Angehörige hat für ihren 100 Jahre alten Opa ein stationäres Sauerstoffgerät in die Kurzzeitpflege gebracht. Das Gerät wurde bei uns vorab geliefert, ein Rezept wurde noch nicht mal ausgestellt. Der neue Hausarzt möchte nicht, daß wir unserem "Gast" O² verarbreichen, obwohl er oft mit Lungenödem zu kämpfen hat. Sauerstoff wäre doch dann eine Atmungserleichterung. Die Aussage des Hausarztes war, wenn die Angehörige meint, sie müsse Sauerstoff geben, dann solle sie dies selbt tun. Die Angehörige ist Heilpraktikerin und vor 25-30 Jahren war sie Fachkrankenschwester für Intensivpflege.

Bianca W.
 
Bianca W. schrieb:
Hallo,
Sauerstoff ist doch in unserem Sinne doch ein Medikament, daß hier nicht ohne ärztlicher Verordnung verarbreicht werden darf. So ist es doch richtig oder?! Aber im Notfall bei Atemnot, Verdacht auf Herzinfarkt etc wir doch Sauerstoff verabreichen bis zu 2 l. Was drüber ist, ist Sache des Arztes.
Im Notfall sollte der Patient das Maximum an Sauerstoff bekommen, 2l ist eine viel zu geringe Dosis.
"Was drüber ist,ist Sache des Arztes."
Wie kann man diesen Satz verstehen?


Und was ist deine eigentliche Frage? Ich konnte es nicht herauslesen.
 
ich würd eine BGA machen. dann klärt sich ob es nötig ist und man hat es schwarz auf weiß.
 
Hallo coco,
Ich wollte eigentlich nur wissen, stimmt das, unter 2 l Sauerstoff muß von Arzt nicht verordnet werden. Was man als exam. Fachkraft ohne Arztan-
ordnung verabreichen darf. Was drüber ist, Arztanordnung! Ist klar, daß 2 l im Notfall zu wenig sind. Dann haben wir ja auch schon den (Haus)arzt verständigt.
Es geht mir auch darum, daß Angehörige einfach machen, wie sie möchten. So ist das gemeint.

Gruß

Bianca
 
Schau mal, vielleicht helfen Dir diese Links ein wenig weiter:
http://www.drk.riesenbeck.de/rkgem/sanbeipack_o2.htm

http://www.altenpflegeschueler.de/pflege/pflege-bei-sauerstofftherapie.php


Ansonsten wird sich bestimmt noch jemand dazu äußern.


Prinzipiell müssen sich die Angehörigen ja nicht zwingend an das halten,was der Arzt Ihnen sagt.
Dass Ihr es müsst,ist selbstverständlich. Wie ich Dich verstanden hab, sagte der HA ja auch, dass sie es machen kann,wenn sie der Meinung ist,es sei sinnvoll. Also dürften für Euch ja keine weiteren Probleme auftreten.
 
Coco206 schrieb:
Prinzipiell müssen sich die Angehörigen ja nicht zwingend an das halten,was der Arzt Ihnen sagt.
Sauerstoff ist ein Arzneimittel. Wenn der Arzt diese Maßnahme ausdrücklich verbietet müssen sich die Angehörigen daran halten. (Abgabe von Arzneimitteln). Zusätzlich kommt theoretisch noch das MPG hinzu.
Wie ist das eigentlich mit Bevollmächtigungen und Patientenverfügungen? Haben Angehörige alter Menschen normalerweise so etwas und könnte das im Extremfall zur Arzneimittelgabe bemächtigen?
 
ah danke.
Also so wie ich das verstanden hab ist das Mitspracherecht der Angehörigen hauptsächlich auf "Therapiebegrenzung" ausgelegt. Ist ja auch eigentlich logisch. Sonst könnten die Angehörigen ja aktiv irgendwelche fragwürdigen Therapien anwenden.