Hallo,
Sauerstoff ist doch in unserem Sinne doch ein Medikament, daß hier nicht ohne ärztlicher Verordnung verarbreicht werden darf. So ist es doch richtig oder?! Aber im Notfall bei Atemnot, Verdacht auf Herzinfarkt etc wir doch Sauerstoff verabreichen bis zu 2 l. Was drüber ist, ist Sache des Arztes.
Eine Angehörige hat für ihren 100 Jahre alten Opa ein stationäres Sauerstoffgerät in die Kurzzeitpflege gebracht. Das Gerät wurde bei uns vorab geliefert, ein Rezept wurde noch nicht mal ausgestellt. Der neue Hausarzt möchte nicht, daß wir unserem "Gast" O² verarbreichen, obwohl er oft mit Lungenödem zu kämpfen hat. Sauerstoff wäre doch dann eine Atmungserleichterung. Die Aussage des Hausarztes war, wenn die Angehörige meint, sie müsse Sauerstoff geben, dann solle sie dies selbt tun. Die Angehörige ist Heilpraktikerin und vor 25-30 Jahren war sie Fachkrankenschwester für Intensivpflege.
Bianca W.
Sauerstoff ist doch in unserem Sinne doch ein Medikament, daß hier nicht ohne ärztlicher Verordnung verarbreicht werden darf. So ist es doch richtig oder?! Aber im Notfall bei Atemnot, Verdacht auf Herzinfarkt etc wir doch Sauerstoff verabreichen bis zu 2 l. Was drüber ist, ist Sache des Arztes.
Eine Angehörige hat für ihren 100 Jahre alten Opa ein stationäres Sauerstoffgerät in die Kurzzeitpflege gebracht. Das Gerät wurde bei uns vorab geliefert, ein Rezept wurde noch nicht mal ausgestellt. Der neue Hausarzt möchte nicht, daß wir unserem "Gast" O² verarbreichen, obwohl er oft mit Lungenödem zu kämpfen hat. Sauerstoff wäre doch dann eine Atmungserleichterung. Die Aussage des Hausarztes war, wenn die Angehörige meint, sie müsse Sauerstoff geben, dann solle sie dies selbt tun. Die Angehörige ist Heilpraktikerin und vor 25-30 Jahren war sie Fachkrankenschwester für Intensivpflege.
Bianca W.