Man muss hier ja auch beachten für wann die Verordnung gilt. Wenn bereits Leistung erbracht wird und die Verordnung nicht rechtzeitig bei der Kasse ist, dann wird das je nach Kasse für die darüber zurück liegende Zeit nicht vergütet. Deshalb faxen die Pflegedienste die Verordnungen vorab zur Kasse.
Ist die Verordnung rechtzeitig bestellt, dann kann die auch länger als 3 Tage unterwegs sein. Die Leistung geht ja erst später los. Das kann also so sein, wenn Angehörige die Fortsetzungsverordnungen besorgen, die bestellt man ja nicht auf den letzten Drücker.
Verordungen können quartalsübergreifend ausgestellt werden, d.h. die müssen nicht vom 1. bis zum letzten des Quartals gehen. Die können auch von Mitte Quartal bis Mitte Quartal gehen oder für 6 Monate oder auch für 1 Jahr. Die Praxen sagen manchmal, dass das nicht geht wegen Abrechnung, usw. Hierzu gibt es nach meinem Wissen keine Grundlage und die Tatsache, dass genügend Praxen die Verordnungen auch Mitte Dezember ausstellen, weil die den Stress auch nicht haben wollen.
Es haben also alle ein Stück recht.
Im Pflegedienst gilt dann vermutlich (!) die generelle Anweisung, dass die nicht länger als 3 Tage unterwegs sein dürfen, da differenzierte Anweisungen vielleicht schwierig sind und es so einfacher ist.
Man kann natürlich auch eine Schulung der Mitarbeiter durchführen, um die umfangreich über diese Verwaltunsgsachen zu informieren.