Verlust der Berufsbezeichnung

Adolf Groeger

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04.02.2002
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Hallo!
Folgendes Problem: Ein junger Mann, der kurz vor der Krankenpflegepruefung steht, ist während der Ausbildung zweimal verurteilt worden: einmal wegen fahrlaessiger Toetung in Tateinheit mit Koerperverletzung und ein zweites Mal wegen fahrlaessiger Koerperverletzung.
Es stellt sich die Frage, ob der junge Mann damit rechnen muss, dass er nicht Krankenpfleger werden kann.

Gruss Addy
 
hi Adolf,

guck doch mal unter
*(Defekter) Link entfernt*

bzw. http://www.bibliomed.de

da gibts auch Auszüge der Zeitschrift "Die Schwester - Der Pfleger", wenn ich mich recht erinnere...

Gruß 8)
Carsten
 
Hallo Adolf,
da sich der junge Mann noch in der Ausbildung befindet, wird er für die Erlangung der Berufsbezeichnung ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen müssen. Darin werden meines Wissens nach alle Verurteilungen mit einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen aufgeführt. Es obliegt dann der zuständigen Prüfungsbehörde (Bezirksregierung), daraus auf die Zuverlässigkeit nach KrPflG §2 Abs. 1 Punkt 2 zu bewerten und ihm ggf. die Erlaubniserteilung zu verwehren.
Die Teilnahme an der Abschlußprüfung bleibt davon unberührt.
Im beschriebenen Fall wird der junge Mann höchstwahrscheinlich schlechte Karten haben !!

es grüßt
Flexi
 
Tach Flexi!

Muss man vor dem Examen ein Führungzeugnis vorlegen? Ich musste eines vor Ausbildungsbeginn vorlegen, oder haben sich die Bestimmungen geändert :?:
LG
urmel
 
Oh, oh, oh das sieht echt schlecht für ihn aus. Im Kurs über mir war damals eine, die hat sich "nur" mit zwei kleineren diebstählen strafbar gemacht und wurde nicht zur Prüfung zugelassen. Sobald das Fühhrungszeugnis rot ist siehts verdammt schlecht aus!!!
 
Hallo Urmel!
Es ist so dass du vor Ausbildungsbeginn und zur Examenseinreichung ein Führungzeugniss vorlegen musst.
Nursy
 
Hallo Urmel und nursy2001,
mit dem Führungszeugnis wird die Zuverlässigkeit vor Erteilung einer staatlichen Erlaubnis geprüft, einschlägig Vorbestrafte müssen mit dem Versagen der Erlaubnis rechnen!
Nochmal: Die Zulassung zur Prüfung ist nicht davon abhängig!!!!
Ist auch in unterschiedlichen §§ geregelt!
Für die schlimm denkenden:
die genannten Tatbestände müssen nicht unbedingt im Dienst begangen sein, (der obigen Darstellung nach), sondern können auch Verkehrsunfälle sein, z.B. Fußgänger auf dem Zebrastreifen erfaßt, durch die Luft geschleudert, dadurch zu Tode gekommen.
Also Leuts : AUGEN AUF! (und nicht träumen!)
Euer Flexi
 
Hallo Flexi!

Ja, Du hast recht, ich musste ja auch nochmal eins vorlegen vor der Prüfung, hatte ich tatsächlich vergessen...sowas...M.Alzheimer :?: :D

Viele liebe Grüsse
urmel
 
ich musste kein führungszeugnis vor der ausbildg. abgeben. kommt das noch?? (beginne am 1.10.)

lg jo
 

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