Verkürzung der Ausbildung mit guten Leistungen/Unterschied staatliche Prüfung/Examen?

Summer2004

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May 22, 2004
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Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo und Hallo nochmal!:flowerpower:

In vielen ausbildungsberufen ist es möglich, ab einem bestimmten Notendurchschnitt die Ausbildung um ein halbes Jahr zu verkürzen. Geht dies auch in der Ausbildung zur Krankenschwester?

Was ist der Unterschied zwischen einer staatlichen Prüfung un einem Examen? (z.B. Altenpfleger machen die Prüfung während uns das Examen bevorsteht)

Vielen Dank für eure Antworten!

Lieben Gruß :wavey:
Summer
 
Hallo Summer2004,

Summer2004 said:
In vielen ausbildungsberufen ist es möglich, ab einem bestimmten Notendurchschnitt die Ausbildung um ein halbes Jahr zu verkürzen. Geht dies auch in der Ausbildung zur Krankenschwester?
Nein, das Krankenpflegegesetz und auch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sieht eine solche Regelung nicht vor.

Summer2004 said:
Was ist der Unterschied zwischen einer staatlichen Prüfung un einem Examen? (z.B. Altenpfleger machen die Prüfung während uns das Examen bevorsteht)
Das Wort EXAMEN komt in den oben genannten Gestezestexten nicht vor, auch dort heisst es "staatliche Prüfung" !
 
Danke für deine antwort, nun weiß ich woran ich bin und kann dementsprechend planen. :)

Was die Prüfungsbezeichung betrifft hatte mich nur ein anderer thread in diesem Forum etwas verunsichert
 
Verkürzen !

Also ich war vor einigen Wochen bei der "zuständigen Stelle", die man kontaktieren muss, wenn man die Ausbildung zur Krankenschwester verkürzen will!

Zum einen kann man nur so verkürzen, das man mindestens 2/3 der Ausbildung absolviert.
Zum zweiten kann man nur verkürzen, wenn man vorher eine Ausbildung hat, die gerechtfertigt, das man die Ausbildung später beginnt - quasi in eine Klasse "einsteigt" die z.B. schon 6 Monate büffelt. Früher Beenden geht also nicht!

Ich habe die Genehmigung bekommen und könnte die Ausbildung um 6 Monate verkürzen, muss aber sagen, das ich jetzt doch die komplette Ausbildung machen werde, weil ich eben schon ziemlich lange aus der Schule raus bin und ich das mit dem LERNEN vorher noch ein bissel "üben" muss. Somit denke ich kann ich nur davon profitieren, wenn ich anfangs vielleicht in einigen Fächern nicht alles von 0 lernen muss!
 
Hallo SiMe,

in meiner obigen Antwort an Summer2004 bezog ich mich auf die von ihr geschilderte Voraussetzung, nämlich ob bessere Schulabschlussnoten zur Verkürzung führen.
Es bleibt eindeutig bei der obigen Antwort.

Bei dir scheint die Voraussetzung eine andere zu sein, du hast offensichtlich bereits eine Ausbildung absolviert bzw. abgeschlossen, die nach dem Gesetz anrechnungsfähig ist. Über den Umfang der Anrechnung entscheidet tatsächlich die "zuständige Stelle", nämlich im Regelfall die Bezirksregierung.

Man muss da schon ziemlich genau die Voraussetzungen abfragen, um Möglichkeiten zu erkennen, die zur eventuellen Verkürzung führen.
 

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