Vergessene Krankmeldung!

Änneken

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06.10.2004
Beiträge
90
Ort
Mönchengladbach
Beruf
Gesundheits-und Krankenpflegerin
Hallo,
weiß gar nicht ob ich in diesem Bereich richtig bin.
Hab ein großes Problem: mir ist grad eingefallen, dass ich mich vergessen hab am Freitag in der Schule krank zu melden. Auf der Station hab ich natürlich angerufen.
Aber am dem Tag ist soviel passiert... erstmal 39 Fieber, dann Kater zum Tierarzt, dann ist auch noch das Auto vom meinen Freund aufgebrochen worden (3000€ Schaden).
Deshalb ist das irgendwie untergegangen... ich weiß, dass man sich unbedingt krank melden muss...
Jetzt bekomm ich eine Abmahnung, oder?
Hab voll Angst!
Wisst ihr was jetzt passiert? Jetzt am Wochenende ist ja keiner da...
MFg
Anne
 
Hi,

melde Dich doch jetzt am Wochenende krank, sprichst einfach auf den AB und sagst, dass Du von ... bis... krank bist.

Bei uns war das immer kein Problem, wenn man´sich nicht gleich krankgemeldet hat, hauptsache die Krankmeldung kommt innerhalb der nächsten 3 Tage.

Mach Dir keine zu großen Gedanken.
 
Also bei mir im Kurs haben schon einige vergessen sich auch in der Schule krank zu melden, da hat zwar die Schule jedesmal rumgenörgelt, aber eine Abmahnung hat es bestimmt nicht gegeben. Wenn du dich heute auf dem Anrufbeantworter abmeldest und vielleicht noch entschuldigst für die verspätete Krankmeldung dürfte da nichts weiter passieren.
 
Das Nachmelden dürfte eventuell noch gehen bei einem gutwilligen Arbeitgeber... was für dich zu hoffen ist, dass du glaubhaft machen kannst, dass du tatsächlich richtig krank warst.

...dann Kater zum Tierarzt, dann ist auch noch das Auto vom meinen Freund aufgebrochen worden (3000€ Schaden).

Elisabeth
 
Hi Änneken!
:sdreiertanzs:
Mach Dir mal keinen Kopf über eine vergessene Krankmeldung!
Wie ich die Sache sehe, hast Du schon mal richtig gehandelt, indem Du der Station eine Info übermittelt hast!
Weiter wäre zu erwähnen: Eine Krankmeldung muss bis spätestens drei Werktage erfolgen - so auch an die Schule!
Was durch einen Arztbesuch belegt werden kann.
Und wie ist es an Deiner Schule mit einer Schülerorganisation, die sich JAV nennt?
Die JAV steht Dir jetzt und in Zukunft immer mit Rat und Tat zur Seite!:wink:

Es grüßt Dich db1db
 
Hallo db1db,
so ganz kann man deinen Empfehlungen nicht folgen.
db1db schrieb:
Weiter wäre zu erwähnen: Eine Krankmeldung muss bis spätestens drei Werktage erfolgen - so auch an die Schule!
Eine Krankmeldung hat unverzüglich (also ohne schuldhaftes Verzögern) zu erfolgen! Eine evtl. deswegen vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens am 4 Tag (Kalendertag!) beim Arbeitgeber vorliegen.
Änneken wird bei nicht mehr am Freitag erfolgter Meldung in der Schule höchstwahrscheinlich eine mündliche Ermahnung einstecken müssen. Mildernd wirkt natürlich die Meldung auf der Station.
db1db schrieb:
Was durch einen Arztbesuch belegt werden kann.
welcher aus der Darstellung von Änneken nicht erkennbar ist, da war wohl nur der Kater beim (Tier-)Arzt.
db1db schrieb:
Die JAV steht Dir jetzt und in Zukunft immer mit Rat und Tat zur Seite!
Auch eine JAV kann bestehende Rechtsregeln nicht anders auslegen, sondern im Konfliktfall regulierend einwirken, wenn es denn einmalige Begebenheiten sind.
Bleibt natürlich als Stichwort noch das die sog. "Freitagskrankheit" im Raum stehen, welche ich Änneken keinesfalls unterstellen möchte. Es gibt halt Menschen, die so denken...
 
hmm, bei uns in der schule wurde das nicht so streng gesehen, wenn man vergessen hat sich krank zu melden. am nächsten tag bescheid sagen ging auch, ohne dass es stress gab.
das wichtigste ist, dass du dich auf station gemeldet hast!
heute hast du bestimmt in der schule angerufen und dich nachgemeldet!?
 
Sorry Flexi!
  1. Wollte nur mitteilen, das bei 39 Fieber ich selbst zum Arzt gehe - habe es von Änneken so angenommen! Somit ein Attest habe, um es an einem normalen Werktag (in diesem Fall der Montag = 3 Tag) dem Arbeitgeber vorzulegen.
    Anschließend würde ich mit dem Tier (in diesem Fall dem Kater) zum Tierarzt gehen.
  2. Unverzüglich hat sich Änneken gemeldet - auf der Station!
  3. Versäumnis hat sie eingeräumt - die Schule!
    Was trotzalledem zwar kein Freibrief zum Krankmachen ist, aber auch so erst am Montag (heute) erfolgen "kann"/muss!
    Es wird aber nicht auf eine "mündliche Ermahnung" hinauslaufen, da Sie sich gemeldet hat , Versäumnis (sicherlich) einräumt ebenso wie ein großes Sorry!!!
  4. Und zur JAV: Wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass man Dinge, die einem weiterhelfen können, dort erfragt werden können! Speziell in Schülerangelegenheiten. Nicht speziell im Krankmachen!
Gruß von db1db
 
Hallo db1db,
ich glaub, du hast nicht verstanden, dass ich nicht das Verhalten von Änneken gewürdigt habe, sondern deinen Satz:
db1db schrieb:
Weiter wäre zu erwähnen: Eine Krankmeldung muss bis spätestens drei Werktage erfolgen - so auch an die Schule!
Vielleicht liegts aber daran, dass der Unterschied zwischen Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sprachlich ständig durcheinandergewürfelt wird.

Eine "mündliche Ermahnung" ist ein Sammelbegriff, auch für den Satz: "Das nächste Mal denken sie bitte aber an den Anruf!"
 
HuHu...:wink:
ich hab Sonntag Morgen auf den AB gesprochen!
Konnte heute net anrufen weil ich ein Seminar hatte! Also den ganzen Tag unterwegs war, auch bevor des Schulbüro aufmacht!
Ich möchte nur kurz klar stellen, dass ich nicht wegen des Katers zur Arbeit gegangen bin , sondern hab durch den ganzen Stress vergessen mich krank zu melden!
Auch wenns blöd klingt ich hatte Samstag und Sonntag frei, dann lauf ich net zum Arzt und hol eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!
Und "Freitagskrankheit"? (Wenns jemand denkt) ne, musste ja Sonntag extra dahin wegen der Beurteilung also waren es nur Umstände aber ich kann ja net krank da erscheinen wenn ich eh nix auf die Reihe bekomme!
Trotzdem danke für die Antworten!
Gehe morgen zur meiner Lehrerin!

Liebe Grüße
Anne
 

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