Hi Ute,
leider gilt nicht überall der Grundsatz: "Gleiche Arbeit - gleicher Lohn"
OTA´s sind nach ihrer Ausbildung im Gegensatz zu Krankenschwester zwar sofort in den operativen Disziplinen, der Zentralen Sterilisation, der Endoskopie und den Ambulanzen einsetzbar werden aber etwas schlechter bezahlt. Das liegt am Tarifvertragssystem hier im Besonderen am BAT, dass die Vergütung über sog. Fallgruppen und Qualifikationen sowie Tätigkeiten regelt. Die Fallgruppen sind seit Jahren nicht mehr aktualisiert worden. Der junge Beruf von OTA´s ist somit nicht aufgenommen und die Bezahlung ist hier nicht geregelt.
Es gibt von der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) folgende m.E. nicht korrekte Empfehlung:
Kr. IV / nach 2 Jahren Kr. V / nach 4 Jahren Kr. Va. Keine Bedenken bestehen wenn die Kr. V schon nach 2 Jahren gewährt wird.