Verbot Überlastungsanzeige zu schreiben

mira 05

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Krankenschwester
Hallo,
was bei uns derzeit geboten ist, kam mir noch nie unter.
Wir sind eine 32-Betten Unfallchirurgie in einer hoch touristischen Gegend. Unser Problem ist der chronische Personalmangel, der jetzt dazu geführt hat, daß von 12 Planstellen nur noch 7 besetzt sind. Wir wissen teilweise nicht mehr, wie wir den Stationsablauf noch gewährleisten sollen. Hinzu kommt das Problem, daß wir wegen der touristischen Hochsaison mit den Zugängen oft gar nicht mehr wissen wohin (schieben dann Betten ein) und auch sehr viele alte Patienten auf Station haben, aktuell 4 PKMS-Fälle. Heute früh wollte meine Kollegin eine Überlastungsanzeige schreiben, da sie selbst erst 8 Wochen auf Station ist und mit einer neuen Freiberuflerin (eine Woche auf Station) arbeiten sollte. Die Station ist zum Brechen voll, hinzu kamen Zugänge und OP's. Sie setzte unsere Stationsleitung davon telefonisch in Kenntnis und erhielt die Antwort, daß diese ihr das verbiete! Das Problem hier im Haus ist, daß die Überlastungsanzeige nicht direkt in die PDL, sondern an die Stationsleitung geht und diese sie weiterleiten muß. Die Stationsleitung wiederum muß sich dann der PDL gegenüber rechtfertigen, warum sie nicht in der Lage ist, den Stationsablauf zu gewährleisten!
Das ist doch rechtlich nicht in Ordnung, oder liege ich da falsch? Eine Überlastungsanzeige wird ja nur dann geschrieben, wenn man die Sicherheit der Patienten nicht mehr gewährleisten kann und nicht einfach zum Spaß.
Gruß Mira
 
Moin Mira

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Also ist man sogar verpflichtet in diesem Fall eine Überlastungsanzeige zu schreiben ! Nur so hat der Arbeitgeber auch die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen. Meldet man nicht weiß der Arbeitgeber im Fall der Fälle halt von nichts und man steht "alleine" da !

Gehen die Überlastungsanzeigen bei euch nicht auch an den Betriebsrat ?
 
UNBEDINGT Überlastungsanzeigen schreiben, wenn eine Überlastung vorherrscht. Das kann natürlich nur der Pflegende an vorderster Front entscheiden/sehen.

Die Stationsleitung muss sich rechtfertigen, ist für sie natürlich sehr müßig, aber... das ist ihre Arbeit! Und zu deiner Arbeit gehört auch das Schreiben von Überlastungsanzeigen.
 
Also ist man sogar verpflichtet in diesem Fall eine Überlastungsanzeige zu schreiben ! Nur so hat der Arbeitgeber auch die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen

Es ist sogar noch stärker in der Pflicht. Die Belastungsanzeige geht i.d. R. mit eine Ablehnung der Verantwortung einher. Fehlt die Anzeige und es geht durch den Stress was schief, kann der AG seine Hände in unschuld waschen---er hat ja von den Zuständen nichts gewusst.

LG
Hypo
 
Was bringt eine Überlastungsanzeige einer einzelnen Person? Ist das den anderen Kollegen egal? Oder warum beteiligt man sich nicht?

Elisabeth
 
.......Sie setzte unsere Stationsleitung davon telefonisch in Kenntnis und erhielt die Antwort, daß diese ihr das verbiete! Das Problem hier im Haus ist, daß die Überlastungsanzeige nicht direkt in die PDL, sondern an die Stationsleitung geht und diese sie weiterleiten muß. Die Stationsleitung wiederum muß sich dann der PDL gegenüber rechtfertigen, warum sie nicht in der Lage ist, den Stationsablauf zu gewährleisten!


Das ist doch aber nicht EUER Problem, dass die SL sich rechtfertigen muss....IHR müsst EUCH doch absichern.
 
Service*-*Praxistipps*-*Archiv*-*ver.di b+b


Gehen die Überlastungsanzeigen bei euch nicht auch an den Betriebsrat ?
erst mal Danke für den Link!
Natürlich gehen die Überlastungsanzeigen bei uns auch an den Betriebsrat, aber der tut nichts!!!!
Mir ist es schon klar, daß die Anzeigen der eigenen Sicherheit dienen, aber ehrlich gesagt bin ich mir nicht mehr sicher, ob sie, wenn doch geschrieben, von der SL auch weiter geleitet werden....
 
Mit einer Überlastungsanzeige zegst man dem AG die Überlastung in einer konkreten Situation. Die Verantwortung für die durchgeführten Tätigkeiten bleibt meines Wissens trotzdem. Man kann dann eben gewisse Dinge nicht mehr erledigen und muss sie leigen lassen. Wenn Du aber die Medkamente richtest, kannst Du Dich in einer Überlastungssituation bei Fehlern ggf. mildernde Umstände erhalten, die rechtliche Verantwortung für die Durchführung trägst du trotzdem. So wurde uns das jedenfalls auch von Seiten des Betriebsrats erklärt. Die Personen, die nicht anwesend sind, können gar keine Üblastungsanzeige schreiben. Es geht immer um eine konkrete Situation. Es gibt ja die Situationen, wo trotz voller Belegung die Arbeit eher ruhig verläuft und auch der neue Miarbeiter nicht überfordert ist. Dann muss man eben keine Überlastungsanzeige schreiben. Die Kollegin des Threadstarters kann selbstverständlich auch ohne Erlaubnis der SL diese Überlastungsanzeige schreiben, setzt sich damit jedoch einem großen Druck aus, vor allem in der Probezeit. Auf der anderen Seite, bei einer solchen Stellensituation wird man wohl eher nicht gekündigt...! Die Haltung der Stationsleitung ist insoweit gefährlich, da sie der höheren Führungsebene vermittelt den Stationsbetrieb auch ohne die eigentlich zugewiesene Stellenbesetzung aufrecht erhalten zu können. Ich würde Kontakt zum Betriebsrat suchen, hier kann man ggfs. mit mehreren Mitarbeitern hingehen um der neuen Kollegin den Rücken zu stärken und nicht alles auf sie allein zurückfällt.
 
.....aber ehrlich gesagt bin ich mir nicht mehr sicher, ob sie, wenn doch geschrieben, von der SL auch weiter geleitet werden....

Wenn ihr merkt, dass die SL die Anzeige nicht weitergeleitet hat, geht ihr einfach eine Stufe weiter, also direkt zur PDL. Reagiert die auch nicht, noch eine Hirarchiestufe höher.
 
Ich würde die sichere Variante wählen und beide , SL und PDL, gleichzeitig von der Situation in Kenntnis setzen. Daß der BR in einer solchen Situation nicht viel machen kann, ist mir klar. Es wird ja wohl Gründe für die Personalausdünnnung geben. Aus meiner Sicht wird hier verheizt.
 
Es ist doch immer wieder erstaunlich "wie" von wem gedeckelt wird von der "eigenen" Berufsgruppe.

Mannoooooo, kriech ich gleich einen mittleren Pfefferminzschlag.......

Schützt Euch, wehrt Euch und lasst Euch nicht unterdrücken.

Toi, toi, toi, Claudia B.
 
Warum ist das bei euch so geregelt, dass die SL die Überlastungsanzeigen weiterleitet?

Wenn wir eine schreiben, faxen wir sie direkt an PDL, BR und Geschäftsleitung, die SL bekommt nur eine Kopie auf den Schreibtisch gelegt.
 
Na was schon: juristische Sicherheit! Und wenn sie die einzige ist, die sie braucht... SIE hats gesagt,und wenn dann doch etwas passieren sollte, ist sie auf der sicheren Seite!
Juristische Sicheheit. Was soll das sein? Wenn mir ein Fehler unterläuft, dann kann ich das mit der Überlastung begründen und muss nicht fürchten, dass ich mich vor em Kadi verantworten muss? Kannst du dies mit entsprechenden Links beweisen?

@mira05- wie sehen eure selbstverfassten Überlastungsanzeigen aus? Was enthalten sie? Wie begründet ihr? Welche Fakten führt ihr auf? Hier müssen ja eindeutige Zahlen hin und net allgemeine Beschreibungen.
Wenn ihr anzeigt, dass ihr bestimmte Tätigkeiten nicht mehr durchführt wegen der engen Personaldecke- unterbleiben sie dann tatsächlich? Oder bemüht sich das Team jeden tag erneut auch mit 7 Kollegen die Leistung von 12 zu erbringen?


Elisabeth
 
Wenn mir ein Fehler unterläuft, dann kann ich das mit der Überlastung begründen und muss nicht fürchten, dass ich mich vor em Kadi verantworten muss? Kannst du dies mit entsprechenden Links beweisen?
Ersteres ja, wenn ich alles getan habe, was ich tun konnte. Zweitens: Nein. Ich kann zwar, aber ich will nicht.
 
Ich gehe also dann davon aus, dass du hier eine nicht zu beweisende These aufstellst. Ludmilla hat es in ihrem Post schön erklärt, warum die Überlastungsanzeige bei einem Fehler nur bedingt hilft. Man sitzt net alleine auf dem Anklagebänkchen. Das ist aber schon alles. Sicherheit sieht in meinen Augen anders aus.

Elisabeth
 
Moin Squaw

Jetzt bin ich aber auch neugierig. Hatte auch ihm Kopf das eine Überlastungsanzeige im Schadensfall am Patienten kein Freibrief ist. Habe auch nur solche Aussagen gefunden ?!

z.B.

UniversitätsKlinikum Heidelberg: Ueberlastungsanzeige

Zitat :"Sollte es zu einem Schadensfall kommen ist der Arbeitnehmer gegenüber Haftungsansprüchen des Arbeitgebers entlastet. "

Würde denken :

Kommt es zum Schaden wird sich ein Geschädigter wahrscheinlich primär an den Klinikträger halten ? Dort bekommt man ja eher Geld. Der hat nun das Recht diesen Schadenersatz im Fall der Fälle beim Arbeitnehmer einzufordern, falls der nicht eine Überlastung angezeigt hat ! Würde mal denken eine Versicherung übernimmt dieses Recht wenn sie einen Schaden regelt. Schließlich bist du ja nicht deinen Pflichten als Arbeitnehmer nachgekommen!

Der "Kadi" droht im Schadensfall immer. Ist ja das Recht des mutmaßlich Geschädigten. Behaupte mal das eine Überlastungsanzeige für uns in einem solchen Fall eher auf der Habenseite steht.
Man darf nicht vergessen das Juristen auf viele Dinge einen anderen Blickwinkel haben.
 
Moin Dirk!
Schadenersatzansprüche werden vom Patienten an die Einrichtung / den Träger gestellt. Und dann geht es natürlich innerhalb der Einrichtung los: Wer war's? Hier hätten wir dann die Haftungsansprüche des Arbeitgebers,-der holt sich nämlich im schlimmsten Falle das Geld, das er zahlen muß, vom Arbeitnehmer zurück. Und der müßte ggf. beweisen, daß er nicht schuld ist bzw. alles getan hat, um einen Schaden vom Pat. abzuwenden. Dafür steht die Überlastungsanzeige, wenn sie gut formuliert ist. Wenn dann die Dokumentation noch in Ordnung ist, dürfte der Schaden auf der Einrichtung sitzenbleiben und nicht auf dem Mitarbeiter. Du hast recht, ein Freibrief ist eine Überlastungsanzeige nicht. Zumindest nicht alleine!
 
@mira05- wie sehen eure selbstverfassten Überlastungsanzeigen aus? Was enthalten sie? Wie begründet ihr? Welche Fakten führt ihr auf? Hier müssen ja eindeutige Zahlen hin und net allgemeine Beschreibungen.
Wenn ihr anzeigt, dass ihr bestimmte Tätigkeiten nicht mehr durchführt wegen der engen Personaldecke- unterbleiben sie dann tatsächlich? Oder bemüht sich das Team jeden tag erneut auch mit 7 Kollegen die Leistung von 12 zu erbringen?


Elisabeth

Wie gesagt, es wurde uns verboten, welche zu schreiben, und nicht nur ein mal... Ich selbst hatte die Situation zum Glück noch nicht, war aber oft nicht mehr weit weg davon... Wie eine Überlastungsanzeige rein rechtlich aus zu sehen hat, erfährt man vom Berufsverband. Es gibt da nämlich Formulierungen, die Dir rein rechtlich das Genick brechen können (hatte das mal in meiner alten Klinik, da hätte sich eine Kollegin mit der Überlastungsanzeige fast selbst abgeschossen...)
Was hier in diesem Haus abgeht ist Ausbeuterei und wir ziehen die Konsequenzen. Eine Kollegin und ich haben zum Quartalsende gekündigt und die Kündigung entsprechend verfasst...
Wir bemühen uns, zum Wohle unserer Patienten, alles menschenmögliche zu tun, um eine möglichst gute Versorgung zu gewährleisten. Mittlerweile ist es fast Standard, daß uns Angehörige beim Lagern helfen und zu den Mahlzeiten da sind und im Notfall auch mal am Nachbarbett ein Essen eingeben. Ich kann das vor mir nicht mehr verantworten... Die SL ist uns übrigends fast ins Gesicht gesprungen, als wir ihr sagten, daß wir jetzt in die PDL gehen und die Kündigungen abgeben. Uns wurde auch gleich gesagt, daß wir die Überstunden ausgezahlt bekämen, abfeiern können wir uns abschminken und hat auch gleich noch mal ein paar Dienste mehr in den laufenden Dienstplan eingetragen - ohne uns zu fragen versteht sich.... Aber das ist ein anderes Problem, das ich noch lösen muß. Sie meinte schon auf unseren Widerspruch (ich habe den Monat erst knapp 50 Ü-Stunden gemacht...), daß sie uns auch Dienstanweisungen über die PDL schicken kann. Zu dem Thema gehe ich nachher noch mal im Forum stöbern
 

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