Umschulen auf Krankenschwester

Heulsuse

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23.08.2004
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Hallo zusammen,
habe mal ein paar Fragen an Euch, hoffe Ihr könnt sie mir beantworten.

ich bin 29Jahre alt habe 1996 meine Ausbildung zur Arzthelferin abgeschlossen und danach ca. ein halbes Jahr als ausgebildete Arzthelferin gearbeitet.

Nachdem habe ich in einer Messebaufirma die Büroarbeiten übernommen und bin seitdem dort geblieben (wegen des Geldes), möchte aber eigentlich schon seit langer Zeit wieder in den Pflegeberuf zurück.

Nun habe ich mir in den Kopf gesetzt Krankenschwester oder Helferin zu werden.:nurse:

Mit 15 habe ich ein Praktikum in einem Krankenhaus gemacht, das mir superviel Spaß gemacht hat. Anstatt damals Krankenschwester zu lernen habe ich Arzthelferin gelernt warum weiß ich nicht so genau, glaube es lag daran das ich keinen Realschulabschluss hatte sondern nur Hauptschulabschluss.

Egal, jetzt habe ich ja eine Ausbildung als Arzthelferin und möchte einfach mal wissen ob es sich lohnt umzuschulen, wie lange so eine Umschulung dauert, bekomme ich die vielleicht bezuschusst vom Arbeitsamt? Oder muss ich eine Lehre machen?

danke schonmal vorab für Eure Antworten.

liebe Grüße
Heulsuse
 
Hallo Heulsuse,
ich denke, das du grundsätzlich alle Möglichkeiten hast, allerdings gibt es auch "Wermutstropfen"!
Heulsuse schrieb:
ich bin 29Jahre alt habe 1996 meine Ausbildung zur Arzthelferin abgeschlossen und danach ca. ein halbes Jahr als ausgebildete Arzthelferin gearbeitet.
...
...sondern nur Hauptschulabschluss.
Die gesetzlichen Voraussetzungen hast du damit erfüllt, du musst dir jetzt nur noch eine Krankenpflegeschule suchen, die dich aufnimmt.

...möchte einfach mal wissen ob es sich lohnt umzuschulen,
Grundsätzlich immer, allerdings ist die Arbeitsplatzsicherheit nicht mehr ganz so gross wie früher. Die derzeitigen Absolventen der Krankenpflegeausbildung haben kaum Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden (siehe auch diverse andere Beiträge!)

wie lange so eine Umschulung dauert,
3 Jahre

bekomme ich die vielleicht bezuschusst vom Arbeitsamt?
Das Arbeitsamt bezuschusst in der Regel nur Umschulungen in Berufe, in denen Mangel herrscht. Zur Zeit steigen die Zahlen für arbeitsloses Krankenpflegepersonal. Du musst dich bitte in deinem örtlichen Arbeitsamt im BIZ entsprechend erkundigen.
Oder muss ich eine Lehre machen?
Der Begriff "Lehre" ist auch in der Krankenpflege schon lange durch "Ausbildung" ersetzt, diese dauert 3 Jahre, siehe oben.

Wenn du nun unbedingt in den Beruf möchtest, hast du allerdings auch die Möglichkeit, die Ausbildung zu ganz normalen Bedingungen (z.B. normale Ausbildungsvergütung) zu absolvieren.
Ich würde mich an deiner Stelle als erstes an das Arbeitsamt wenden!

Viel Glück und viel Erfolg!
 
Hallo

Ich bin 38 und hatte auch eine Umschulung geplant.
Aber ich musste erst mal meinen Realschulabschluß in der Abendschule nachholen. Als ich den sicher in der Tasche hatte, bin ich also zum AA (darf man das noch sagen da es ja jetzt Agentur für Arbeit heißt?) dort wurde mir dann gesagt. Umschulung? Kein Problem! Arbeitslos, keinen erlernten Beruf sie erfüllen alle Voraussetzungen um eine Umschulung genehmigt zu bekommen :klatschspring: . Tja da hatt ich mich zu früh gefreut.
Eine Umschulung würde nur genehmigt, wenn sich die Ausbildung auf 2 Jahre verkürzen lässt und ich erfülle die Vorraussetzungen für eine Verkürzung nicht :wut:

Ich fange im Oktober trotzdem die Ausbildung undzwar ohne Unterstützung des AA.
Versuch es einfach und wenn es nicht klappt mit der Umschulung kommt es vielleicht es ja auch für dich infrage die Ausbildung ohne AA zu machen.

Alles Gute
Ada
 
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe eine Frage zur Umschulung auf Krankenschwester.

Ich erwäge auch eine Umschulung und möchte wissen, unter welchen Bedingungen man die Ausbildungszeit auf 2 Jahre verkürzen kann.

Kann mir jemand eine Krankenpflegeschule nennen, wo eine Teilzeit-Ausbildung möglich ist?

Vielen Dank für Eure Antworten.

LG Elke
 
Hallo elkemaus,
nur wenn du eine abgeschlossene gleichwertige Ausbildung absolviert hast, kann die Krankenpflegeausbildung verkürzt werden. (Krankenpflegegesetz § 6)
Eine Teilzeit-Ausbildungsmöglichkeit ist mir derzeit nicht bekannt.
 

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