Überstunden / Ruhezeit

Melanie1

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02.12.2002
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Hallo

wer kann mir bei 2 dringenden Fragen helfen ?

1) Arbeite als 50% Kraft ( ca. 70 Std./Monat ) - werde aber fast jeden Monat bereits bei der Planung mit 20-30 Überstunden eingeplant.
Überstunden werden auch schon gar nicht abgesprochen.
Wie viele Stunden muss ich leisten ?

2) Ist ein Spätdienst bis 21.15 und Frühdienst am nächsten
Tag ab 06.00 überhaupt O.K.?? Mit Fahrzeit bleiben mir
gerade ca. 7 Stunden Ruhe.

Danke für Hilfe.
 
Hallo Melanie I,
zu 1.
70 Stunden pro Monat erscheinen mir zu wenig. Bei 5-Tage-Woche im November=21 Arbeitstage X 7.7 Std arbeitet der Vollbeschäftigte 161,7 Std, du müsstest also 80,85 Std. arbeiten! Bei 5,5-Tage-Woche sogar 82,5 Std.! Es differiert, da es nirgendwo in Tarifverträgen eine einheitliche Definition von Jahres/Monatsarbeitsstunden gibt.
Überstunden können bei Vorliegen besonderer Bedingungen angeordnet werden. Es handelt sich bei dir offensichtlich eher um MEHRARBEIT (wird anders vergütet). Überstunde ist erst die Zeit, die über deine Wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht. Werden sie bei dir bezahlt oder in Freizeit vergütet?? Welcher Tarifvertrag wird angewandt, BAT oder anderes?
zu 2.
Zwischen Dienstende und Dienstanfang müssen laut Arbeitszeitgesetz 10 Stunden Freizeit liegen. Unterschreitungen könnten allenfalls mit dir vereinbart werden im gegenseitigen Einvernehmen.
Gefährliche Frage: "Ach Melanie, könntest du vielleicht morgen anstatt spät früh machen?" Wenn Melanie dann sagt: " ja klar, passt mir ganz prima!" ist es erledigt.

Vielleicht kannst du ansonsten auch mal bei deinem Personalrat um Rat fragen!!!
 
Hallo Melanie1,
wenn Sie eine Teilzeitbeschäftigung eingegangen sind, haben Sie Ihrem Arbeitgeber schon sehr deutlich zu verstehen gegeben, das Sie nicht mehr arbeiten wollen. Sie müssen nur soviel arbeiten, wie Sie im Arbeitsvertrag vereinbart haben. Ausnahmen sind vielleicht noch Situationen in denen die Patienten akut gefährdet wären. Solche personellen Ausnahmesituationen lassen sich aber kaum vorhersehen. Also kann der Arbeitgeber vorab eine Überplanung der Sollzeit nicht mit einer in der Zukunft liegenden Patientengefährdung begründen. Natürlich sollte hier wegen des Betriebsfriedens massvoll vorgegangen werden, wenn Sie gegen ständiger geplanter Mehrarbeit aktiv werden.
Zu 2. Je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) ist in Krankenhäusern eine Verkürzung der Ruhezeit auf 9 Stunden zulässig. Dies ist auch durch das ArbZG zugelassen. Die Fahrzeit darf aber nicht dazugerechnet werden, d.h. massgeblich ist der Zeitraum zwischen Ende der späten und Beginn der Frühschicht.
Fragen zum Thema Arbeitsrecht werden kompetent auf der Seite www.gewerkschaft-big.de im Forum beantwortet.
Viel Erfolg beim Gespräch mit dem Arbeitgeber
 
Hey ich kenne auch Krankenhäuser die Spätdienst bis 22:00 machen und der wechsel von Spät auf Frühdienst durchaus normal ist.

Außer bei Jugendlichen unter 18

MfG Kleines Biest
 

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