Überleitungsvertrag - Was steht da drin?

Catsister

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15.01.2003
Beiträge
81
Hallo,
bei uns gibt es eigentlich drei große KH....
nun hat das Eine (da arbeite ich) das Andere aufgekauft, zum 01.01.2004 und wir bekommen jetzt in der nächsten Zeit alle sog. Überleitungsverträge...... :roll:
Was ist das? Was steht da drin?
Hab seit 01.01.1994 einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der Träger ist eigentlich immer noch der Gleiche, aber das Haus wird jetzt eine GmBh und auch dadurch müßte sich etwas ändern, sagt man :?:
Leider ist es so, daß wir keine Informationen vom Haus oder vom Personalrat bekommen, mit denen man etwas anfangen könnte und es heißt zwar (in der Zeitung) daß von fusionsbedingten oder rationalisierungsbedingten Gründen Kündigungen in den nächsten 5 Jahren nicht zu denken sein wird, aber eine Arbeitszusicherung sei dies wohl nicht :weissnix:
Aber was heißt, daß nun im Klartext...
Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt und wie ist es da gehandhabt worden.....
Ist auf jeden Fall ein schönes Weihnachtsgeschenk.....
Gruß Catsister
 
Hallo Catsister,

ein Überleitungsvertrag muss jedem Arbeitnehmer gesetzlich zur Unterschrift vorgelegt werden, wenn sein Betrieb an ein anderes Unternehmens verkauft wird. Darin muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer darstellen, warum er dies macht - d.h. warum die Fusion aus wirtschaftlichen Gründen notwendig war etc. :deal:

Man bittet in dem Überleitungsvertrag um deine Zustimmung zum Trägerwechsel. Du kannst dieses schreiben unterschreiben oder es lassen, beides gilt als Zustimmung. Solltest du aber widersprechen und dem neuen Arbeitgeber sagen, bei dir will ich nicht arbeiten, so muss der alte Arbeitgeber dich weiterbeschäftigen, sofern er noch Verwendung für dich hat, weil in dem Haus, in welchem du jetzt arbeitest geht es dann ja nicht mehr. Wenn du also erklärst, dass du bei der Stadt (Kommune) bleiben willst, muss die Stadt dich in einem anderen Krankenhaus, Heim oder sonstwo einsetzen. Unterhält sie nichts mehr von alledem, kann die Stadt dich irgendwo einsetzen, weil sie keine Verwendung für dich hat. Betriebsbedingt kündigen kann eine Kommune nicht so leicht. Dies kann eine GmbH, weswegen sie eine Krankenhaus GmbH gegründet haben, dadurch sind betriebsbedingte Kündigungen bei Schließung von unrentablen Betrieben möglich. :streit:

Wie es sich anhört scheint die Stadt, Kreis oder was auch immer bereits eine Krankenhaus GmBH gegründet, die jetzt nun euer Haus aus Händen der Stadt erworben hat. Hierbei handelt es sich damit um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB - d.h. das ihr jetzt auch eine GmbH seit, der Personalrat aufzulösen ist und ein Betriebsrat zu gründen ist. Die Frage ist nun, ob der neue Betrieb weiter nach BAT bezahlt oder den Tarif wechselt. Ausserdem sagt der 613a BGB aus, dass man ein Jahr lang in dem übernommenen Betrieb nichts verändern darf, dannach schon. Die meisten Kommunen sind dazu übergegangen, da die städischen Krankenhäuser die öffentlichen Kassen zu sehr belasten. Ausserdem dürfen die Häuser ihre Defizite nicht mehr durch die öffentliche Hand ausgeleichen lassen, wie es dies bis 2002 noch möglich war. Dies hat die Klage der Asklepios GmbH vor dem EuGH hervorgerufen, dort haben sie auf gleiche Bedingungen für alle gepocht und Recht bekommen. Zur Flexibleren Führung eines Hauses ist es notwendig, Häuser eher in einer GmbH zu führen, denn die flexiblen Anforderungen, werden es mit sich bringen, dass durch die DRG's etwa 500 Häuser in ganz Deutschland in die Insolvenz gehen. Eigene GmbH's machen da nicht viel Schaden bzw. reißen dann kein Loch mehr in die sowieso leeren Kassen der Kommunen. Die gehen dann pleite und gut oder schlecht. Diese Entwicklung ist vom Gesetzgeber gewollt!!! :besserwisser:

Ich hoffe erst einmal einige deiner Fragen beantwortet zu haben. :knockin:

Cheers

Ingo
 

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