Überlastungsanzeigen

Rabenzahn

Poweruser
Registriert
15.02.2002
Beiträge
933
Ort
Kassel
Beruf
AN-Pfleger
Akt. Einsatzbereich
in Rente
Hallo ,

ich möchte einmal eine Auskunft darüber, wie die Geschäftsführung auf Überlastungsanzeigen reagieren muss.
Wir sind in den Nachmittagsstunden in der Anästhesie, gegenüber dem ärztlichen Dienst hoffnungslos unterbesetzt.
8 Ärzte 1 Oberarzt gegenüber 5 Pflegepersonen. Davon muss eine Pflegeperson den Aufwachraum betreuen.

Die Situation um 15 Uhr sieht so aus.
Normalerweise operieren dann aber die HNO ( oft noch 2 - 3 Tische ) , dort geht eine Pflegekraft hin.
Gynäkologie öfters mit einem Tisch = 1 Pflegekraft

Trauma 1 bis 2 Tische
Allgemeine Chirurgie 1 - 2 Tische
Neurochirurgie 1 Tisch
Urologie selten 1 Tisch
Handchirurgie 1 Tisch

Die Trauma, Allg. Chir. . Neurochir.,Urologie und Handchirurgie teilen sich dann 2 Pflegepersonen. Wenn kein Schockraum oder Reanimation auf Station ist.
Der Aufwachraum wird mit bis zu 10 Patienten von 1 Schwester versorgt und das sind alles schwerkranke Menschen die den ganzen Tag operiert wurden.
Wir schreiben seit Monaten Überlastungsanzeigen aber unsere Pflegedirektorin antwortet nicht darauf, der Betriebsrat schweigt auch und lässt alles so laufen.

Was kann man noch unternehmen, bzw. wie muss die Geschäftsführung reagieren ?

Mfg
Rabenzahn
 
Hallo Rabenzahn,
geht es dir hier um die arbeitsrechtliche Seite oder um die haftungsrechtliche Seite.
such mal bei
www.wernerschell.de
nach Überlastungsanzeige, dort ist es meiner Erinnerung nach schon häufiger diskutiert.
gruß
Flexi
 
Hallo Flexi,
es geht um die rechtliche Situation
a für die diensthabende Pflegekraft
b um das Verhalten der Geschäftsführung.

Wenn ich als diensthabende Pflegekraft 6 laufende Narkosen mitbetreuen muss,dann kann es doch nicht sein, dass ich die volle Verantwortung für alle Patienten übernehmen kann.

Dazu muss man sagen, dass um 15:00 Uhr (wenn die Kollegen Dienstschluß haben) die großen Op´s laufen. Abdominaleingriffe, Hirntumore in sitzender Position oder Kinder mit einem Gewicht von 2500 Gramm, wo immer eine Pflegekraft dabei sein sollte.
Natürlich sitzt an jeder Narkose eine Arzt. Der aber von mir versorgt wird. (Einleiten, Ausleiten, Medikamente, Blut etc.)
Unser Op-Flur hat eine Länge von knapp 100 Metern. Ich bin also räumlich sehr weit getrennt von der mitzubetreuenden Narkose.
Trotzdem wir jeden Tag eine Überlastungsanzeige schreiben, reagiert die Geschäftsführung nicht.
Nach der 1. kam ein Anruf bei der pflegerischen Leitung der Abteilung mit der Bemerkung: "Man wünsche nicht das die Überlastungsanzeigen geschickt werden, die sollen in der Abteilung bleiben." Die pflegerische Leitung der Abteilung ist auch gleichzeitig die kommissarische PDL.
Der Betriebsrat äussert sich auch nicht, es gibt kein Konzept wie das Missverhältnis Ärzte : Pflegepersonal ausgeglichen werden kann und scheinbar warten ALLE nur darauf, dass etwas passiert um dann wieder ganz entsetzt zu sein.
Das kann es doch nicht sein! Oder ?
Gruss Rabenzahn
 
Hallo Rabenzahn,
stell die Frage unbedingt mal bei
www.wernerschell.de
ins forum!
Ich denke, solange ihr Überlastungsanzeigen schreibt, seid ihr rechtlich auf der besseren Seite.(Stichwort: Organisationsverschulden!)
Mir fällt dabei u.a, eine OP der falschen Lunge in einem hessischem Krankenhaus ein, wobei ich allerdings nicht weiss,worin die Ursache lag.
 
Bei uns am Klinikum ist dies ebenfalls ein ganz aktuelles Thema. Ich selbst arbeite zu 50% in der Anästhesie mit mehreren kleineren Op´s, die ebenfalls noch jeweils einen AWR betreuen. Auch wir haben regelmäßig zu Feierabend das Problem, welche Pflegekraft länger bleibt. So macht es einfach keinen Spaß zu arbeiten.
Auf den Stationen herrscht ebenfalls ein Pflegenotstand, die Kollegen/innen dort schreiben die Überlastungsanzeigen aus haftungsrechtlichen Gründen, damit ihnen kein Organisationsverschulden vorgeworfen werden kann. Wir haben hier nun das Problem, dass die PDL´s wie folgt reagieren: In Einzelgesprächen wird daraufhin gewirkt, dass Überlastungsanzeigen zurückgenommen werden. Leider gibt es genug Kollegen, die Angst um ihren Arbeitsplatz haben und sich deshalb die Anordnung befolgen. Diese Kollegen haben meist befristete Verträge und möchten natürlch weiterbeschäftigt werden.