Telefonische Arzt-Anordnung - Medikamentengabe

Moni

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03.03.2005
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80
Ort
Berlin
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Unfallchirurgie
Hallo!

Bei uns ist es im Nachtdienst so, das der Bereitschaftsarzt öfters mal telefonische Med.-Anordnungen trifft. Es kann auch durchaus sein das der Arzt diesen Patienten auch nicht kennt. Trotzdem geben wir dann die Medikamente, ich habe schon des öfteren ein ungutes Gefühl gehabt. Und nächsten Tag werden nicht die telef. AO unterschrieben, da der Bereitschaftarzt meistens ja nicht auf unserer Station arbeitet. Wie habt ihr das in euren Kliniken geregelt?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir eure Erfahrungen schreibt.


Gruß Moni
 
Hallo,

ich bin nicht (mehr) im klinischen Bereich beschäftigt, habe jedoch mehrere Jahre in der ambulanten Pflege zugebracht. Dort war es zuweilen viel schwieriger, sich die schriftliche Anordnung von Medikamenten im Not- oder Bedarfsfall einzuholen.
Dazu habe ich mich aber bei einem Fachmann erkundigt und dieser teilte mir mit, dass telefonische Arztanordnungen verbindlich sind. Die Arztanordnung muss aber trotzdem vom Arzt schriftlich bestätigt bzw. unterzeichnet werden.
In einem der Krankenhäuser, in dem ich arbeitete, wurde der Arzt wegen jeder "Kleinigkeit" gerufen. Für die Ärzte war das dort normal, nachts aufzustehen, um eine Anordnung schriftlich zu erteilen.

LG
Trisha
 
hallo

ich ahbs bis jetzt so mitgekriegt das der arzt nachdem man ihn angerufen und berichtet hat selbst auf station gekommen ist . sich den Pat. angeguckt hat unmdann erst das medikament anzuordnen...

liebe grüße
 
Hallo,

bei uns ( ITS ) kommt es häufig vor, dass wir uns telefonisch Anordnungen einholen - ich finde da auch nix bei, da ich die Erfahrung bei uns machen durfte, dass die meisten Ärzte/innen zu dem stehen, was sie anordnen, sollte mal einer nachfragen. Bei den wenigen, die recht wenig Rückgrat besitzen, fixiren wir es schriftlich ( bspw. 'n. RS mit DA' o.ä. ), bei den ganz schlimmen schalten wir einfach den Lautsprecher am Telefon an - dann kann man's sich zu zweit anhören :ccol1:

Sommerlichen Gruss

Cys
 
Hallo,

habe im November meinen SL - Kurs abgeschlossen, und diese Frage war unter anderem auch ein Thema.
Mündliche Anordnungen sind völlig ausreichend, du solltest zur Sicherheit die Anordnung nochmals wiederholen, um dir bestätigen zu lassen, dass du alles richtig verstanden hast, und dies dann auch schriftlich dokumentieren, dann bist du auf der sicheren Seite.

Einen schönen Tag noch
AFi
 
Hallo

Zu dem Thema habe ich auch mal eine Frage.
Bei uns kommt es auch vor das ärztliche Anordnungen telefonisch gegeben werden.
Meistens werden diese später vom Arzt noch schriftlich festgehalten, manchmal aber auch nicht.
Wer ist denn verantwortlich wenn nun in irgendeiner Form was passiert (Medikamentenunverträglichkeit,usw.)?
Laut Kurve habe ich als exam.Kraft eigenständig die Medikamente geändert wenn der Arzt es nicht dokumentiert.Selbst wenn ich es dokumentiere,wer es wann und wie angesetzt hat steht nichts in der Kurve vom Doc.Der Arzt kann ja sagen er habe es so nie gesagt bzw.eine andere Dosis telefonisch angeordnet.
Wie ist da die rechtliche Grundlage?
 
Hallo!
Also ich hab in der Ausbildung gelernt, dass ein Arzt immer unterschreiben muß. Wenn er aber nicht kommen will, muß es so festgehalten werden, weil sonst die Schwester die dumme ist, wenn was schief geht!

Gruß
 

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