Teilnahme an Organentnahme verweigern?

kurve

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Hallo. Ich habe in einem anderen Forum gelesen das zwei Krankenschwestern die Teilnahme an einer Organentnahme als Springer und Instrumentierende aus nicht genannten Gründen verweigert haben. Sie haben statt ihrer dann zwei Hintergrunddienstschwestern gerufen. Hat jemand mal etwas über die arbeitsrechtlichen Folgen gelesen/ gehört ? Danke Klaus
 
Sehr interessantes Thema, das würde mich auch mal interessieren... 8O

Noch mehr natürlich die nicht genannten Gründe, aber die werden wir wohl nicht erfahren.

Im Grunde halte ich es für untragbar, dass das OP-Personal die anstehenden Tätigkeiten moralisch bewertet und ablehnt. Da ist der Beruf dann absolut falsch gewählt.

Als Arbeitgeber würde ich solche Leute kündigen... :sbaseballs:
 
Eine schwierige Situation. Das Pflegepersonal ohne Denken handeln soll halte ich allerdings für eine ebenso undenkbare Lösung. Da kommt Erinnerung an Zeiten des Dritten Reiches hoch.

Elisabeth
 
Ganz allgemein ist es ja nun in Deutschland heutzutage so, dass kein Patient gegen seinen Willen operiert wird. Er hat vorher eine Aufklärung erhalten, ist über die Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt worden, weiss um die Vor- und Nachteile dieser Behandlungsart, und hat dafür schriftlich sein Einverständnis erklärt.

Im Falle, dass er das selber nicht mehr kann, entscheiden die Angehörigen oder der Vormund. Sie tun das nach mutmasslichem Willen des Patienten.

In der heutigen Zeit wird niemand ohne seine Zustimmung oder die eines Angehörigen (ausser es geht um Leben und Tod) operiert.

Gerade beim Thema Organspende ist es ja nun so, dass sich der Betroffene zu Lebzeiten zum Ausfüllen eines Organspendeausweises entschlossen hat, oder zumindest seinen Angehörigen von seinem Organspendewunsch erzählt hat.

Organentnahme geschieht also auf Wunsch des Patienten, nicht aus medizinischer Notwendigkeit.

Von daher hinkt der Vergleich mit dem 3. Reich doch sehr.

Ganz allgemein denke ich:

Wenn sich aber nun ein Patient (mit Hilfe seines Arztes) sehr gründlich mit der Operation und seinen Folgen auseinandergesetzt hat, dann liegt es nicht an mir als OP-schwester, diese Entscheidung anzuzweifeln oder moralisch zu bewerten.

Das tue ich nicht bei der 97jährigen, die ihren 15. Beinbypass bekommt - das tue ich nicht, wenn sich jemand für Organspende entschieden hat- das tue ich auch nicht, wenn sich jemand für Abtreibung entschieden hat.


Aber, wie immer, nur meine Meinung!
 
Hallo.
Sicherlich ist der Hinweis das jeder organspender und auch patient seinen willen zu lebzeiten bestimmt richtig. leider ist es aber auch so, das die angehörigen das recht haben einer organentnahme zu widersprechenen obwohl ein organspendeausweis vorliegt. andersherum können sie auch zustimmen obwohl der "spender" zu lebzeiten immer gesagt hat das er diese nie tun würde. Aber diese diskusion streift vom thema ab. ob jemand in der Krankenpflege falsch ist und vom arbeitgeber gekündigt werden sollte weil er die teilnahme an einer entnahme verweigert, ist auch eher fraglich. Religiöse Gründe, private erlebnisse oder eben eine andere einstellung zu unserem organggesetz könnten die sache doch beeinflussen. und alle leute die an dieser arbeit beteiligt sind wissen das du hinterher alleine mit deinen gedanken und gefühlen da stehst. keine supervision oder krisenteam der sich um dich kümmert. stellt euch vor ein kind liegt da und "spendet". Dann noch der lazarus effekt. danach biste erstmal eine woche fertig mit der welt. sonst bist du auch falsch im job weil du wohl keine gefühle mehr hast. Schöne Nacht noch. Und ich hoffe auf Antworten zum Thema Arbeitsrecht. Danke Klaus
 
Manche verknappte Aussagen lassen Fehlschlüsse zu, nichts für ungut opschwesterchen.

@ klaus
Mit dem Arbeitsrecht kann ich leider nicht dienen. Was den AG aber in Vorteil bringt: so eine Organentnahme entsteht doch nicht aus heiterem Himmel. Es ist doch sicher schon bei der Einstellung bekannt, welche Aufgaben anliegen werden. Ist dann nicht der rechte Zeitpunkt als AN zu intervenieren? Selbst auf die Gefahr hin, dass die Stelle nicht angetreten werden kann. Ein "Wünsch dir was" ist sicher nicht möglich da ja hier gravierend in die Dienstplanung eingegriffen wurde und somit Folgen über den Einsatz des zweiten Teams hinaus entstehen.

Außerdem halte ich es für unwahrscheinlich, dass eine Arbeit ohne Angabe von Gründen verweigert werden kann, wenn sie zum normalen Arbeitsalltag dazu gehört. In diesem Falle wäre ein Abmahnung wahrscheinlich möglich. Eine Kündigung dürfte vor dem Arbeitsgericht kaum Bestand haben.

Elisabeth
 

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