Ganz allgemein ist es ja nun in Deutschland heutzutage so, dass kein Patient gegen seinen Willen operiert wird. Er hat vorher eine Aufklärung erhalten, ist über die Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt worden, weiss um die Vor- und Nachteile dieser Behandlungsart, und hat dafür schriftlich sein Einverständnis erklärt.
Im Falle, dass er das selber nicht mehr kann, entscheiden die Angehörigen oder der Vormund. Sie tun das nach mutmasslichem Willen des Patienten.
In der heutigen Zeit wird niemand ohne seine Zustimmung oder die eines Angehörigen (ausser es geht um Leben und Tod) operiert.
Gerade beim Thema Organspende ist es ja nun so, dass sich der Betroffene zu Lebzeiten zum Ausfüllen eines Organspendeausweises entschlossen hat, oder zumindest seinen Angehörigen von seinem Organspendewunsch erzählt hat.
Organentnahme geschieht also auf Wunsch des Patienten, nicht aus medizinischer Notwendigkeit.
Von daher hinkt der Vergleich mit dem 3. Reich doch sehr.
Ganz allgemein denke ich:
Wenn sich aber nun ein Patient (mit Hilfe seines Arztes) sehr gründlich mit der Operation und seinen Folgen auseinandergesetzt hat, dann liegt es nicht an mir als OP-schwester, diese Entscheidung anzuzweifeln oder moralisch zu bewerten.
Das tue ich nicht bei der 97jährigen, die ihren 15. Beinbypass bekommt - das tue ich nicht, wenn sich jemand für Organspende entschieden hat- das tue ich auch nicht, wenn sich jemand für Abtreibung entschieden hat.
Aber, wie immer, nur meine Meinung!