Hallo,
ich bin in der Wechselschicht mit Früh- Spät- und Nachtschicht eingesetzt.
Pro Monat fallen mindestens 5 Nachtdienste a´ 10 Std. an.
Der Rest sind Früh oder Spätschichten a` 8 Stunden.
Der Schichtrhythmus/ Jahresplan gibt nur Früh- und Spätdienste vor, die Nachtdienste werden bedarfsmäßig ohne System in den Monatsdienstplan eingestreut. Der Urlaub ist bereits im November/Dezember für das Folgejahr vollständig zu verplanen.
Dies hat zur Folge, daß man während des Urlaubs immer nur Früh- oder Spätschicht hat und entsprechend nur 8 Stunden gutgeschrieben bekommt, die regelmäßig monatlich geleisteten Nachtdienste a` 10 Stunden werden stundenmäßig überhaupt nicht berücksichtigt.
Ich finde dies bei ca. 60 geleisteten Nachtdiensten pro Jahr nicht o.K., da ich ja dann
nach jedem Urlaub die unberücksichtigte Differenz von 2 Stunden nacharbeiten muß,
wenn ein Urlaubstag grundsätzlich nur als Tagesdienst a` 8 Stunden verrechnet wird.
Gibt es eine entsprechende Rechtsgrundlage, die hier für Klarheit sorgen kann?
Darf der Nachtdienst überhaupt aus dem Schichtplan herausgenommen werden?
Vielen Dank
Kaplan
ich bin in der Wechselschicht mit Früh- Spät- und Nachtschicht eingesetzt.
Pro Monat fallen mindestens 5 Nachtdienste a´ 10 Std. an.
Der Rest sind Früh oder Spätschichten a` 8 Stunden.
Der Schichtrhythmus/ Jahresplan gibt nur Früh- und Spätdienste vor, die Nachtdienste werden bedarfsmäßig ohne System in den Monatsdienstplan eingestreut. Der Urlaub ist bereits im November/Dezember für das Folgejahr vollständig zu verplanen.
Dies hat zur Folge, daß man während des Urlaubs immer nur Früh- oder Spätschicht hat und entsprechend nur 8 Stunden gutgeschrieben bekommt, die regelmäßig monatlich geleisteten Nachtdienste a` 10 Stunden werden stundenmäßig überhaupt nicht berücksichtigt.
Ich finde dies bei ca. 60 geleisteten Nachtdiensten pro Jahr nicht o.K., da ich ja dann
nach jedem Urlaub die unberücksichtigte Differenz von 2 Stunden nacharbeiten muß,
wenn ein Urlaubstag grundsätzlich nur als Tagesdienst a` 8 Stunden verrechnet wird.
Gibt es eine entsprechende Rechtsgrundlage, die hier für Klarheit sorgen kann?
Darf der Nachtdienst überhaupt aus dem Schichtplan herausgenommen werden?
Vielen Dank
Kaplan