Stundengutschrift im Urlaub bei Wechselschicht

kaplan

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11.09.2004
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Hallo,

ich bin in der Wechselschicht mit Früh- Spät- und Nachtschicht eingesetzt.
Pro Monat fallen mindestens 5 Nachtdienste a´ 10 Std. an.

Der Rest sind Früh oder Spätschichten a` 8 Stunden.

Der Schichtrhythmus/ Jahresplan gibt nur Früh- und Spätdienste vor, die Nachtdienste werden bedarfsmäßig ohne System in den Monatsdienstplan eingestreut. Der Urlaub ist bereits im November/Dezember für das Folgejahr vollständig zu verplanen.

Dies hat zur Folge, daß man während des Urlaubs immer nur Früh- oder Spätschicht hat und entsprechend nur 8 Stunden gutgeschrieben bekommt, die regelmäßig monatlich geleisteten Nachtdienste a` 10 Stunden werden stundenmäßig überhaupt nicht berücksichtigt.

Ich finde dies bei ca. 60 geleisteten Nachtdiensten pro Jahr nicht o.K., da ich ja dann
nach jedem Urlaub die unberücksichtigte Differenz von 2 Stunden nacharbeiten muß,
wenn ein Urlaubstag grundsätzlich nur als Tagesdienst a` 8 Stunden verrechnet wird.

Gibt es eine entsprechende Rechtsgrundlage, die hier für Klarheit sorgen kann?
Darf der Nachtdienst überhaupt aus dem Schichtplan herausgenommen werden?

Vielen Dank

Kaplan
 
bei einer bestimmten nachtstundenzahl im jahr werden dir zusatzlich frei tage, sonderurlaubstage gegeben.weiß die zahlen nicht mehr aber glaube 100 nw-stunden ein tag. frag mal verdi oder betriebsrat,die müßten das wissen.
 
Hallo Chaot,

das mit den Zusatzurlaubstagen ist mir bekannt, jedoch bekommt man diese ja auch wenn man z. B. in einem Dreischichtbetrieb a` 8 Stunden für Früh- Spät oder Nachtdienst eingesetzt wird.
Ich arbeite jedoch nachts grundsätzlich 10 Stunden.
Bei uns in der Klinik geht der Spätdienst auf manchen Stationen teilweise bis 21.15. Da die Nachtarbeit per Definition
ab 20.00 beginnt, bekommen dort manche Kollegen bei einer entsprechenden Anzahl von Spätdiensten im Jahr auch den von Dir erwähnten Zusatzurlaub obwohl sie das ganze Jahr
überhaupt keine Nachtdienste leisten.
Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, daß mit dem Zusatzurlaub alles abgegolten sein soll, zumal der gewährte Zusatzurlaub für die Nachtdienste nach § 48a wiederum mit nur 8 Stunden auf der Stundenabrechnung erscheint und nicht mit 10, wie es eigentlich logisch wäre.


Gruß

kaplan
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kaplan,

man hat laut BAT immer gleichviel Urlaub zu erhalten. Also jemand zwischen 30 - 39 Jahren also 29 Tage Urlaub im Jahr. Hat man eine Teilzeitstelle ist dieser Urlaub dementsprechend täglich zu reduzieren, also bei 80 % TZ hat man pro Urlaubstag nur 6,40 Std.

Es gibt keine Aufstockung des Urlaubs z.B. durch geleistete Nachtdienste. Dazu gibt es nur den Zusatzurlaub durch geleistete Nachtarbeitsstunden, das sind höchstens 4 Tage mehr im Jahr

150 Stunden - 1 Tag
300 Stunden - 2 Tage
450 Stunden - 3 Tage
600 Stunden - 4 Tage

Mehr gibt es nicht. Da kann man sich aufregen so viel man will :motzen:

Cheers

Ingo :wink:
 
Hi Ingo,

mir geht es doch nicht um die Aufstockung meines Uraubs, sondern lediglich um die
Stundengutschriften während des Urlaubs.
Ich arbeite das ganze Jahr pro Monat mindestens 5 Nachtdienste a` 10 Stunden. Der Rest sind Tagschichten a`8 Stunden.
Wenn ich dann mal 2-3 Wochen Urlaub habe, werden alle Urlaubstage nur als Tagesschicht a` 8 Stunden gebucht.
Die anteilig in diesen Zeitraum fallenden Nachtdienste werden nicht berücksichtigt, lösen sich sozusagen in Luft auf.
Ich erbringe mind. ein Viertel meiner Jahresarbeitszeit in Nachtschichten a´10 Stunden,
nach meinem Verständnis entfällt dann auch rechnerisch ein Viertel des Jahresurlaubs auf die
10-stündigen Nachtdienste und müsste mit 10 Stunden auf dem Stundenkonto verrechnet werden.
Dies ist jedoch nicht der Fall, es werden immer nur 8 Stunden gebucht. Eine entsprechende Begründung dafür konnte mir auch noch niemand geben.

Ich arbeite übrigens Vollzeit.

Vielen Dank

kaplan
 
Hallo
Es zählt bei Stundenberechnung des Urlaubes die Stundenzahl die hauptsächlich gearbeitet wird. Bist du vorrangig im Tagdienst mit 8 Stunden , werden diese der Urlaubsberchnung zugrunde gelegt. Bist Du ausschließlich Dauernachtwache mit 10 Stunden werden Dir 10 Stunden für die Urlaubsberechnung zugrunde gelegt, dafür hast du dann aber auch weniger Tage Urlaub.
Wenn Du eine rechtsfundierte Aussage haben möchtest, versuche es doch mal unter www.gewerkschaft-big.de oder unter www.wernerschell.de
Alesig
 
Hallo Kaplan,

wenn du 5 tage á 10 Stunden pro Monat arbeitest, hast du im Jahr etwa 600 Stunden an Nachtwachenstunden, weswegen dir zusätzlich 4 Tage im Jahr zustehen, dass wären 32 Stunden pro Jahr mehr an Freizeit - das sollte es doch eigentlich aufwiegen, oder nicht :rocken:

Cheers

Ingo :)
 
Hallo Ingo,

wenn es so wäre, würde ich ja gar nichts sagen. Ich arbeite in einem psychiatr. Fachbereich und erhalte deshalb schon 4 Tage Psychiatriezusatzurlaub pro Jahr.
Im BAT gibt es eine Vorschrift die besagt, daß man nicht mehr als 5 Tage Zusatzurlaub
pro Jahr bekommen darf.
Ich bekomme deshalb für meine Nachtdienste nur einen Tag extra Urlaub auch wenn ich
pro Jahr an die 600 Stunden Nachtarbeit erbringe und mir eigentlich 4 Tage zustehen würden.

Deshalb möchte ich gerne die oben angesprochene Stundengutschrift erwirken, da dies meines Wissens laut BAT nicht ausgeschlossen ist .

Gruß

kaplan
 
Hallo Alesig,

wenn bei der Stundenberechnung des Urlaubes die Stundenzahl die hauptsächlich gearbeitet wird zugrunde gelegt werden würde, wäre dies ja eine einleuchtende Begründung.
Wo hast Du diese Regelung eigentlich gelesen ???
Dies wird bei uns in der Klinik auch nicht so umgesetzt.
Bei uns in der Klinik gibt es auf einigen Abteilungen seit einiger Zeit unterschiedlich lange
Arbeitstage, so gibt es Frühdienste mit 6 Stunden, 7,7 Stunden sowie mit 9 Stunden Länge
dasselbe gilt für den Spätdienst.
An zwei Wochenenden im Monat müssen die Kollegen in diesen Abteilungen sogar 10 Stunden arbeiten. Wenn sie Urlaub haben bekommen sie für das Dienstwochenende 10 Stunden pro Tag auf das Stundenkonto gebucht.
Da ja nur 4 Tage im Monat je 10 Stunden erbracht werden und hauptsächlich wesentlich kürzer gearbeitet wird, dürften die 10 Stunden im Urlaubsfall dann ja auch nicht für das Wochende gutgeschrieben werden. Sie werden aber gutgeschrieben.
Je länger man darüber nachdenkt wird alles immer konfuser.

Viele Grüße

kaplan
 
Hallo Kaplan!

Wenn ich es richtig verstehe gibt es bei Euch einen Jahres- oder Rahmendienstplan, der eure theoretischen Dienste vorgibt?
Sind die schon feststehenden Nächte die ihr ja immer ableisten müsst in diesem Plan mit eingearbeitet? Bist du die Urlaubsvertretung für die Nächte, oder warum tauchen bei dir keine Nächte in der Vorrausschau auf?
Um eine Hilfe zu geben brauche ich diese Informationen.
Gruß
Axel
 
Hallo Axel,

Der Schichtrhythmus/ Jahresplan gibt nur Früh- und Spätdienste vor, die Nachtdienste werden bedarfsmäßig ohne System in den Monatsdienstplan eingestreut und erst mit der Erstellung des jeweiligen Monatsplans kurzfristig festgelegt. Der Urlaub ist bereits im November/Dezember für das Folgejahr vollständig zu verplanen und ist bereits im Januar nach Genehmigung im Jahresplan eingetragen.

Dies hat zur Folge, daß man während des Urlaubs immer nur Früh- oder Spätschicht hat und entsprechend nur 8 Stunden gutgeschrieben bekommt, die regelmäßig monatlich normalerweise zu leistenden Nachtdienste a` 10 Stunden werden stundenmäßig überhaupt nicht berücksichtigt.

Es sind also keine Nachtdienste im Rahmenplan vorgegeben.
Ich bin auch keine Urlaubsvertretung.
Es sind mind. 5 Nachtdienste pro Monat von der Tagesschicht zu übernehmen, da es in der Klinik zu wenig Dauernachtwachen gibt.

Gruß,

kaplan
 
Hallo Kaplan!

Dies geht so aber nicht. Durch die regelmäßige Übernahme von Nachtdiensten, die eine andere Schichtlänge als die Tagdienste haben, ändert sich die Tagewoche. Um eine bessere Berechnung der Tagewoche zu haben, sollten somit Nächte im Vorfeld eingeplant werden.
Achtung, da die Nachtschichten länger sind als die Tagschichten, reduziert sich die Tagewoche. Das heißt natürlich auch, daß sich der Urlaubsanspruch reduziert ( Man hat ja im Jahresdurchschnitt mehr freie Tage als ein Kollege ohne Nachtdienste ).
Als Vollkraft hast du in der 5-Tagewoche z.B. 26 Urlaubstage, in der 4,6 Tagewoche nur noch 24 Urlaubstage. Ob die dann nur Tagdienst oder auch Nachtdienste abdecken ist bei einem festen Ryhthmus aber Glück oder auch Pech.
Somit überlege dir ob du auf die Umsetzung die du forderst pochst, oder lieber alles so läßt. Zur Zeit fährst du besser.
Gruß
Axel
 
Hallo Axel,

ja stimmt Du hast recht, mit der Reduzierung des Urlaubsanspruches bedingt durch das Unterschreiten der 5-Tage-Woche könnte ich mir selbst ein Ei legen.
Diesen Aspekt hatte ich bei meinen Überlegungen außer Acht gelassen.
Man sollte sich das mal durchrechnen, ob das in meinem Fall überhaupt einen Tag Urlaub im Kalenderjahr ausmacht.
Da die Nachtdienste im Jahresplan nicht mit einem festen Rhythmus hinterlegt sind, weiß ich jetzt auf die Schnelle gar nicht wie ich das berechnen soll.


Es kommt jedoch auch noch hinzu, daß wenn man zusätzlich arbeitet und den Freizeitausgleich dafür stundenmäßig über mehrere Tage wieder abfeiert, den Urlaubsanspruch wieder erhöht, wenn ich mich nicht irre.
Durch die relativ lange Überlappungszeit kommt dies bei uns nämlich recht häufig vor, daß man 1-2 Stunden eher geht und die Mehrarbeitstunden wieder abfeiert ohne einen ganzen Tag frei zu nehmen.
Wenn die Nachtdienste fest in der Jahresvorplanung erscheinen würden, wäre auch die Feiertagsproblematik gelöst.
Da gibt es auch nämlich auch immer Reibungspunkte.
Nochmals vielen Dank für diesen außerordentlich kompetenten Beitrag.

viele Grüße,

kaplan
 
Hallo Kaplan!

Also wenn ihr 7,7 Stunden am Tag arbeitet, hast du bei 38,5 Sollwochenstunden eine 5 Tage woche. 38,5:7,7=5
Das sind in 52 Wochen 260 Arbeitstage.
Das ist eine Jahresstundenarbeitszeit von 2002 Stunden.
Wenn du in jedem Monat 5 Nächte a 10 Stunden arbeitest sind das 600 Stunden, verbleiben 1402 Stunden. Das sind dann noch 182 Arbeitstage plus 60 Nächte, daß sind 242 Arbeitstage.
Bei 260 Arbeitstagen hast du 26 Urlaubstage, somit bei 242 Arbeitstage noch 24 Urlaubstage.
Wichtig, der Urlaubsanspruch kann sich durch Mehrarbeit etc. nicht nachträglich am Ende des Jahres ändern. Diese Berechnung muß am Jahresanfang durchgeführt werden und sollte sich nicht die Tagewoche ändern, hat sie auch Bestand. Die Tagewoche ändert sich nur wenn dauerhaft zu anderen Zeiten unsd Schichtlängen gearbeitet wird. Mehr gearbeitete Tage durch Überstunden zählen nicht.
Gruß
Axel
 

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