Hallo zusammen,
ich bin im Moment noch in der Erziehungszeit, vorher hattte ich eine Dreiviertel-Stelle.
Zur Zeit arbeite ich 6 Tage im Monat und wollte ab November auf 10 Tage/Monat erhöhen und habe auch dementsprechend einen Antrag gestellt.
Ich ging davon aus, daß ich meine Arbeitszeit erhöhen kann während der Erziehungszeit, aber jetzt sagt mir mein Arbeitgeber, daß sie nicht dazu verpflichtet wären meinen Stundenzahl während der Erziehungszeit zu erhöhen, auch wenn ich vorher eine Dreiviertel-Stelle hatte.
Kann mir jemand sagen wie das gesetzlich geregelt ist?
Merci schon mal!
LG
urmel
ich bin im Moment noch in der Erziehungszeit, vorher hattte ich eine Dreiviertel-Stelle.
Zur Zeit arbeite ich 6 Tage im Monat und wollte ab November auf 10 Tage/Monat erhöhen und habe auch dementsprechend einen Antrag gestellt.
Ich ging davon aus, daß ich meine Arbeitszeit erhöhen kann während der Erziehungszeit, aber jetzt sagt mir mein Arbeitgeber, daß sie nicht dazu verpflichtet wären meinen Stundenzahl während der Erziehungszeit zu erhöhen, auch wenn ich vorher eine Dreiviertel-Stelle hatte.
Kann mir jemand sagen wie das gesetzlich geregelt ist?
Merci schon mal!
LG
urmel