Studium der Pflegepädagogik einer Fachkrankenschwester voll abzugsfähig!
Eine Fachkrankenschwester kann ihre Aufwendungen für ein Studium der Pflegepädagogik in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Die von der Krankenschwester angestrebte - und auch erreichte - Lehrtätigkeit unterscheide sich nicht wesentlich von ihrer bisherigen Tätigkeit, so dass es sich um Fortbildungskosten handelt. Da sich die Arbeitswelt rasant verändert habe, sei die vom Finanzamt herangezogene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht einschlägig.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 17.04.2001, Aktenzeichen 14 K 7649/98 E
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0039.htm
Eine Fachkrankenschwester kann ihre Aufwendungen für ein Studium der Pflegepädagogik in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Die von der Krankenschwester angestrebte - und auch erreichte - Lehrtätigkeit unterscheide sich nicht wesentlich von ihrer bisherigen Tätigkeit, so dass es sich um Fortbildungskosten handelt. Da sich die Arbeitswelt rasant verändert habe, sei die vom Finanzamt herangezogene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht einschlägig.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 17.04.2001, Aktenzeichen 14 K 7649/98 E
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0039.htm