Stellvertretende PDL?

Trisha

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04.03.2004
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1.431
Ort
Göttingen
Beruf
Krankenschwester, Pflegerische Fachexpertin für chronische Wunden
Akt. Einsatzbereich
Bildungsmanagement Bereich chronische Wunden
Hätte da mal eine Frage...!
Heute wurde ich von unserer PDL und unserem Geschäftsführer (eines privaten ambulanten Pflegedienstes) zur stellvertretenden PDL "ernannt" (bei uns gibt es keine Stationsleitung, also ist man gleich eine stellvetretende PDL). Sie sagten ich hätte die Kompetenz dazu und ich bin dann die offizielle "Chefin" oder Verantwortliche wenn unsere PDL und der Geschäftsführer abwesend sind.
Ich habe jedoch keine entsprechende Fortbildung gemacht! Habe ich dann trotzdem die Rechte und Pflichten einer PDL? Kann man diese Aufgabe einfach so mündlich übertragen bekommen?
Ich fühlte mich natürlich geschmeichelt, aber etwas mulmig ist mir schon zumute, wenn ich das "Mädchen für alles" sein soll...
Wer kann mir helfen???
 
Gaaaaaaanz ruhig bleiben, Trisha!
Zunächst einmal solltest Du davon ausgehen, daß Deine Vorgesetzten nichts vom guten alten Thomas-Prinzip wissen und Dich über das Dir angetragene Vertrauen freuen!
Morgen fragst Du Deine Vorgesetzten erstmal nach einem Funktionsprofil.
Da steht drin, was exakt zu Deinen Aufgaben gehört, wie weitreichend Deine Befugnisse sind.
Einen mündlichen Arbeitsvertrag können beide Seiten jederzeit eingehen. Wenn eben beide Seiten einverstanden sind. Darum das Funktionsprofil-damit hast Du schwarz auf weiß in der Hand, was sie von Dir Erwarten, aber auch, was Du erwarten kannst.
Klärungsbdürftig ist allerdings, wen Du wie weit ersetzen darfst. Stellvertretende PDL ist per Definition die PDL an Stelle der PDL bei deren Abwesenheit.
Der Geschäftsführer erfüllt diese Eigenschaft nicht, daher genügt eigentlich die Abwesenheit der PDL um Deine Funktion erfüllen zu können und müssen. Würde seine Abwesenheit mit zu den Voraussetzungen zählen und Du wärst, wie Du schreibst, vollends der Chef, hättest du die Funktion des stellvertretenden Geschäftsführers dazu. Da das aber einen Gesellschafter-Vertrag voraussetzt und tiefgreifende finanzielle Folgen haben kann, wird man Dir das nicht wirklich angetragen haben.
Daher bleibt: Der Geschäftsführer muß nicht abwesend sein, damit Du die PDL vertreten kann, denn sonst müßte er stellvertretende PDL sein und Du deren Stellvertretung. Kannst Du folgen?
Fazit: Frag nach! Vergiß nicht Deine Gehaltsanpassung! Denk an Selbstschutz, z.B. in sofern, als daß die Geschäftsführung erwarten kann, daß Du ständig erreichbar bist, auch, wenn das bisher nicht der Fall war. Du würdest an die elektronische Kette gelegt, hättest quasi IMMER Bereitschaft. Schaffe Dir da die nötigen Freiräume! Deine Assertivität wird man schätzen und klare Verhältnisse sind für alle Beteiligten Gold wert!

Zum Schluß: Da Du doch wissen magst, was das Thomas-Prinzip beinhaltet: Der Apostel Thomas (der ungläubige, Du erinnerst Dich? Joh. 20,25) wollte nur an den auferstandenen Jesus glauben, wenn er "Ihn sehe und meinen Finger in Seine Nägelmale lege und meine Hand an Seine Seite".
Übersetzt in die Wirtschaft heißt das: Leistungs- und / oder Zahlenorientiertes Denken. Nur an die Fähigkeit eines Mitarbeiters glauben, wenn er oder sie die entsprechenden Leistungen / Zahlen vorweisen kann.
Ist dem nicht so, passiert folgendes: Man bekommt eine noch hörere Position, dann noch höher...und wird schließlich gefeuert, weil man den Ansprüchen doch leider nicht gerecht wird. Auch gern angewendet bei unangenehmen Mitarbeitern, die man loswerden will: Befördern, bis sie nicht mehr können. Denn, wie steht man da im Team, wenn man dann wieder "degradiert" werden muß?!!! Eine sogenannte "Rauf- und Raus-Beförderung".
 
Hallo Trisha,

es gibt kein Gesetz, das verlangt, dass du eine bestimmte Qualifikation bezogen eine Stelle haben mußt. Dies bedeutet, wenn man dir diese Position gibt, dann hast du die Autorität aufgrund der Position und nicht aufgrund von fachlicher Qualifikation im Sinne einer Weiterbildung.

Torenpad hat allerdings schon ganz recht, wenn er sagt, dass du dich vergewissern solltest, was deine Position beinhaltet, welche Rechte und Pflichten dir daraus enstehen.

1. Bezahlung
2. Unterstellungsverhältnis
3. Entscheidungsfähigkeit
4. Zeichnungsberechtigung
5. Arbeitszeit/Bereitschaft
6. Erreichbarkeit

Also sei auf der Hut, mehr Arbeit und mehr Verantwortung mag ja ganz lockend sein, aber nicht ohne eine entsprechende Vergütung.

M.E. hört sich das alles sehr schön an: "Wir finden sie so gut, das wir ihnen die Position der stellvertretenden PDL geben und sie damit das Vertretungsrecht haben, wenn wir nicht da sind!" Kein Wort von Geld, zusätzlicher Arbeit, Unterstellungsverhältnisses, zukünftigen bezahlten Fortbildungen etc. - Nachtigall ik hört dir trapsen. Also sei vorsichtigt. Erst nachdenken, dann dich selbst fragen was du eigentlich willst und dich dann entscheiden.

Cheers

Ingo :wink:
 
:beten: Habt Dank!!!!!!!!!
Ihr habt mir mit Euren Antworten schon seeeeehr viel geholfen, ich gehe gleich heute zu den Vorgesetzten und frag´nochmal ganz genau nach....!

Es grüsst Euch
Trisha :lol:
 

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