Stellungnahme des DBfK zur Anerkennung und Vergütung von Pflegepersonal
Der DBfK begrüßt den Abschluss eines reformierten Manteltarifvertrages für den Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen. Mit dieser überfälligen Reform sind einige veraltete Strukturelemente abgeschafft worden. Vor allem die Einführung leistungsbezogener Vergütungsaspekte ist zu begrüßen.
Es bleibt abzuwarten, ob es für die Pflegeberufe gelingen wird, die Strukturen und Eingruppierungsmerkmale im neuen Tarifvertrag adäquat zu regeln. Kürzungen der Vergütung sind nicht akzeptabel. Insofern ist der individuelle Bestandsschutz im Sinne der bisherigen Vergütung besonders wichtig. Die schlechteren Regelungen für neu eingestellte Mitarbeiter/innen werden aber auf Dauer für eine große Unzufriedenheit sorgen.
Der DBfK bedauert, dass es bisher nicht gelungen ist, auch einen Tarifabschluss mit den Ländern zu erreichen. Gerade an den von den Ländern geführten Universitätskliniken haben sich in jüngster Zeit deutliche Verschlechterungen der Vergütung und eine Erhöhung der dafür erwarteten Arbeitsleistung gezeigt. Wir fordern die Tarifpartner dazu auf, möglichst rasch einen Abschluss zu erreichen.
Ungeachtet dieser relativ positiven Entwicklung im Öffentlichen Dienst ist die Frage von leistungsgerechten Vergütungen für die Pflegeberufe ein großes Problem. Der Wettbewerb in den Krankenhäusern führt dazu, dass der Kostenfaktor Personal eine immer größere Bedeutung erhält. Das Pflegepersonal als größte Berufsgruppe im Krankenhaus wird hier häufig als besonders ergiebiger Posten zur Kostenersparnis gesehen. Der wirtschaftliche Vergleich der Krankenhäuser in öffentlicher und privater Trägerschaft fällt vor allem wegen der im Durchschnitt schlechteren Vergütungsbedingungen der privaten Träger zu deren Gunsten aus.
Erneut weisen wir darauf hin, dass die volkswirtschaftlichen Folgen von Einschnitten bei der Qualifikation von und der Ausstattung mit Pflegepersonal politisch und gesellschaftlich unterschätzt werden. Der DBfK warnt eindringlich davor, an der falschen Stelle zu sparen.
Erfahrungen mit der Einführung der DRG und den damit verbundenen Effekten in Krankenhäusern im Ausland zeigen, dass die Verdichtung von Leistungen kombiniert mit dem Abbau von pflegerischem Fachpersonal bzw. dessen Qualifikation rasch zu Einbrüchen in der Ergebnisqualität führt. Das heißt, Patienten erleiden nachweislich häufiger medizinische und pflegerische Komplikationen durch die Krankenhausbehandlung und es stirbt eine deutliche höhere Zahl an Patienten an deren Folgen.
Das Pflegepersonal erlebt Einschnitte bei den professionellen Standards, dazu einen enormen Leistungsdruck, bei gleichzeitiger Unsicherheit des Arbeitsplatzes. Wenn sich auf diese Weise die Schere zwischen steigenden Anforderungen und Möglichkeiten der Kompensation immer weiter öffnet, folgt für viele das Burnout. Die aktuelle Reduzierung der Ausbildungskapazitäten bedroht schon heute die notwendige Sicherung des Nachwuchses.
Der DBfK fordert Politik, Kosten- und Leistungsträger dazu auf, die pflegerische Unterversorgung der Menschen in Deutschland und die Überforderung und Ausbeutung der Pflegenden nicht länger zu ignorieren.
Konkret bedeutet dies:
eine leistungsgerechte Vergütung für alle Pflegenden;
Personalbemessungsverfahren, die sich am qualitativen und quantitativen Pflegebedarf orientieren;
eine Pflegepersonalstatistik, die differenzierte Aussagen zu aktuellem und zukünftigem Bedarf und Angebot an Fachkräften möglich macht;
die Sicherung ausreichender, am Bedarf orientierter Ausbildungsplatzkapazitäten.
Berlin, 13. Mai 2005
Franz Wagner
Bundesgeschäftsführer
Quelle: www.dbfk.de
Der DBfK begrüßt den Abschluss eines reformierten Manteltarifvertrages für den Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen. Mit dieser überfälligen Reform sind einige veraltete Strukturelemente abgeschafft worden. Vor allem die Einführung leistungsbezogener Vergütungsaspekte ist zu begrüßen.
Es bleibt abzuwarten, ob es für die Pflegeberufe gelingen wird, die Strukturen und Eingruppierungsmerkmale im neuen Tarifvertrag adäquat zu regeln. Kürzungen der Vergütung sind nicht akzeptabel. Insofern ist der individuelle Bestandsschutz im Sinne der bisherigen Vergütung besonders wichtig. Die schlechteren Regelungen für neu eingestellte Mitarbeiter/innen werden aber auf Dauer für eine große Unzufriedenheit sorgen.
Der DBfK bedauert, dass es bisher nicht gelungen ist, auch einen Tarifabschluss mit den Ländern zu erreichen. Gerade an den von den Ländern geführten Universitätskliniken haben sich in jüngster Zeit deutliche Verschlechterungen der Vergütung und eine Erhöhung der dafür erwarteten Arbeitsleistung gezeigt. Wir fordern die Tarifpartner dazu auf, möglichst rasch einen Abschluss zu erreichen.
Ungeachtet dieser relativ positiven Entwicklung im Öffentlichen Dienst ist die Frage von leistungsgerechten Vergütungen für die Pflegeberufe ein großes Problem. Der Wettbewerb in den Krankenhäusern führt dazu, dass der Kostenfaktor Personal eine immer größere Bedeutung erhält. Das Pflegepersonal als größte Berufsgruppe im Krankenhaus wird hier häufig als besonders ergiebiger Posten zur Kostenersparnis gesehen. Der wirtschaftliche Vergleich der Krankenhäuser in öffentlicher und privater Trägerschaft fällt vor allem wegen der im Durchschnitt schlechteren Vergütungsbedingungen der privaten Träger zu deren Gunsten aus.
Erneut weisen wir darauf hin, dass die volkswirtschaftlichen Folgen von Einschnitten bei der Qualifikation von und der Ausstattung mit Pflegepersonal politisch und gesellschaftlich unterschätzt werden. Der DBfK warnt eindringlich davor, an der falschen Stelle zu sparen.
Erfahrungen mit der Einführung der DRG und den damit verbundenen Effekten in Krankenhäusern im Ausland zeigen, dass die Verdichtung von Leistungen kombiniert mit dem Abbau von pflegerischem Fachpersonal bzw. dessen Qualifikation rasch zu Einbrüchen in der Ergebnisqualität führt. Das heißt, Patienten erleiden nachweislich häufiger medizinische und pflegerische Komplikationen durch die Krankenhausbehandlung und es stirbt eine deutliche höhere Zahl an Patienten an deren Folgen.
Das Pflegepersonal erlebt Einschnitte bei den professionellen Standards, dazu einen enormen Leistungsdruck, bei gleichzeitiger Unsicherheit des Arbeitsplatzes. Wenn sich auf diese Weise die Schere zwischen steigenden Anforderungen und Möglichkeiten der Kompensation immer weiter öffnet, folgt für viele das Burnout. Die aktuelle Reduzierung der Ausbildungskapazitäten bedroht schon heute die notwendige Sicherung des Nachwuchses.
Der DBfK fordert Politik, Kosten- und Leistungsträger dazu auf, die pflegerische Unterversorgung der Menschen in Deutschland und die Überforderung und Ausbeutung der Pflegenden nicht länger zu ignorieren.
Konkret bedeutet dies:
eine leistungsgerechte Vergütung für alle Pflegenden;
Personalbemessungsverfahren, die sich am qualitativen und quantitativen Pflegebedarf orientieren;
eine Pflegepersonalstatistik, die differenzierte Aussagen zu aktuellem und zukünftigem Bedarf und Angebot an Fachkräften möglich macht;
die Sicherung ausreichender, am Bedarf orientierter Ausbildungsplatzkapazitäten.
Berlin, 13. Mai 2005
Franz Wagner
Bundesgeschäftsführer
Quelle: www.dbfk.de