Stelle als "Oberpfleger" - Eingruppierung?

appendix

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25.05.2004
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Hallo,
habe gestern in einer privaten Klinik unseres Landkreises eine Anstellung als "Oberpfleger" angeboten bekommen (dachte den Ausdruck gibt es schon lange nicht mehr ?).

Was sollte ich hier mit knapp 30 Jahren als Eingruppierung voraussetzen (bisher Kr Va)?
 
Hallo appendix ,

kommt auf die Anzahl der Planstellen an bzw. nach welchem Tarifvertag die Vergütung geregelt ist.
Oder ist die Eingruppierung eine verhandlungsangelegenheit?
"Oberpfleger" = eine Stationsleitung?? Was ist genau damit gemeint?
Hier mal ein Link:
http://www.bmi.bund.de/dokumente/Artikel/ix_92408.htm

bis denne
Frank
 
Ich kenn den Begriff auch nicht mehr. Der derzeitige Oberpfleger geht demnächst in Rente. Zu betreuen (Dienstpläne, Organisation etc) wären 5 Stationen.
 
Erst wollte man mir eine normale Vollzeitstelle als Krankenpfleger anbieten - befristet auf ein Jahr (wäre aber nach dem Jahr wohl sehr sicher auf unbefristet geändert worden)

Bei der Besichtigung fand ich jedoch das Gesamtkonzept der Klinik etwas überholt - angesichts der derzeitigen Überlebenskämpfe im Klinikbereich war mir das etwas zu unsicher (ich weiß daß die Klinik finanziell angeschlagen ist) und ich habe abgelehnt.

Jetzt bietet man mir überraschend die Stelle des "Oberpflegers" an (fühl mich ja geehrt, aber ich weiß wie gesagt nicht, wie hoch man hier beim Gehalt pokern kann)

Die Bezahlung hätte beim 1. Angebot annähernd Bat Kr Va entsprochen (angelehnt)
 
Hallo Apendix,

als Stationsleitung steht dir normalerweise mindestens KR VI zu. KR Va bekommt man einfach dadurch, dass man sechs Jahre sein Examen hat. Bei 5 Stationen als Abteilungspflegeleitung würde ich sagen, fang erst einmal ab KR VIII mit dem Nachdenken an, eher sogar IX.

Ingo :wink:
 
Hi,

bitte was ist ein Oberpfleger?
Gibt es dann auch Unter,- Zwischen- und Nebenpfleger? 8O :lol:

LG

Carmen
 
carmen schrieb:
Hi,

bitte was ist ein Oberpfleger?
Gibt es dann auch Unter,- Zwischen- und Nebenpfleger? 8O :lol:

Hallo Carmen,
"Oberpfleger" ist die ältere, aber immer noch häufig benutzte Bezeichnung für den ltd. Stations-/Abteilungspfleger. Ist überall, wo beamtete Kollegen eingesetzt sind, auch heute noch so im Dienstrecht stehend.
Und wenn ich mich richtig entsinne, heisst die weibl. Spezies "Oberschwester"! :wink:

Aber nun bist du dran: Sag mir, was ist eine "Seitenschwester"? :roll:
 
Moin Flexi :lol:

ich bin dran?
Okay.
Eine "Seitenschwester" ist die Schwester, welche dem Arzt, den Pat., den Angehörigen, eigentlich der gesamten Klinik "zur Seite steht" :mrgreen: :rofl: :aetsch: :freakjoint:

LG

Carmen
 
Moin.
Oberpfleger/-schwester ist das, was heute als Klinikpflegedienstleitung bezeichnet wird, also die Ebene zwischen Pflegedirektor/in und Stationsleitung.
Das einem eine entsprechende Stelle "einfach so" angeboten wird, bedeutet entweder, der Bewerber ist sehr sehr gut, oder die Einrichtung geht den Bach runter und muß die entsprechende Stelle nur noch für ein paar Monate besetzen, will das aber nicht so deutlich sagen.
 
@ Carmen:
da liegst du leider falsch, es entspricht heute der stellvertretenden Stationsleitung, jemeand, der der Leitung zur Seite stand.
 
carmen schrieb:
Hi,

bitte was ist ein Oberpfleger?
Gibt es dann auch Unter,- Zwischen- und Nebenpfleger? 8O :lol:



Carmen
Nee aber nen Rechtspfleger :knabber: :knabber: :knabber: :mryellow:
 
Hallo,
habe gestern in einer privaten Klinik unseres Landkreises eine Anstellung als "Oberpfleger" angeboten bekommen (dachte den Ausdruck gibt es schon lange nicht mehr ?).

Was sollte ich hier mit knapp 30 Jahren als Eingruppierung voraussetzen (bisher Kr Va)?

Der Begriff "Oberpfleger" stammt aus dem Beamtenrecht, ist eine Amtsbezeichnung, der Besoldung z.B. eines "Polizeihauptwachtmeister" gleichtgestellt (A9) und ist somit auch beamtenrechtlich geschützt. Der Missbrauch von Amtsbezeichnungen wird in der Rechtssprchung nach §132a "Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen" nicht unerheblich bestraft.
Eine Privatklinik kann also keine "Oberpfleger" einstellen, diese Befungnisse haben ausschließlich öffentliche Träger wie z.B. Bezirke in Bayern.
 
Der Begriff "Oberpfleger" stammt aus dem Beamtenrecht, ist eine Amtsbezeichnung, der Besoldung z.B. eines "Polizeihauptwachtmeister" gleichtgestellt (A9) und ist somit auch beamtenrechtlich geschützt. Der Missbrauch von Amtsbezeichnungen wird in der Rechtssprchung nach §132a "Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen" nicht unerheblich bestraft.
Eine Privatklinik kann also keine "Oberpfleger" einstellen, diese Befungnisse haben ausschließlich öffentliche Träger wie z.B. Bezirke in Bayern.
[OT]Schön, ein Uralt-Thread :D[/OT]

Zum Thema:
Ich wage es vehement zu bezweifeln, das die Bezeichnung Oberpfleger/ -schwester nur von Beamten getragen werden darf, vom Bezirken verliehen wird und entsprechende geschützt ist. Wenn das Gegenteil belegt werden kann, nehme ich dies gerne zur Kenntnis! :wink1:
Meine Begründung beruht auch auf dem Beamtenrecht: dort exitieren nämlich auch die Amtsbezeichnungen Oberarzt sowie Chefarzt - und meines Wissens nach werden die häufig nicht verbeamtet (dafür allerdings vergöttert (kleiner Scherz am Rande)), dafür gibt es diese "Amtsbezeichung" auch an Privat- sowie Wald- und Wiesenkrankenhäusern.

Interessant übrigens ist zu sehen, das mit einer Bezeichnung verschiedene Positionen gemeint sein können.
An dem Klinikum in dem ich Ende der Neunziger gearbeitet hatte gab es folgende Hierarchie (der einfach halb halter mal nur die weibl. Berufsbezeichnung):

Schwester(n) - Stationsschwester(n) - Oberschwester(n) - Pflegedienstleiterin (salopp: Oberin)

heute:

GuKPfl - Stationsleiterin(nen) - Bereichspflegedienstleiterin(nen) - Pflegedientsleiterin
 
Der Begriff "Oberpfleger" stammt aus dem Beamtenrecht, ist eine Amtsbezeichnung, der Besoldung z.B. eines "Polizeihauptwachtmeister" gleichtgestellt (A9) und ist somit auch beamtenrechtlich geschützt.
Quelle!?
 
Ah, hab ich so nicht rausgelesen, danke.

Interessante Geschichte. Leider kann man den originalen Text scheinbar nirgendwo lesen.

Nach der Tabelle sind somit ebenso Stationspfleger/Stationsschwester/Krankenschwester/Krankenpfleger darüber geschützt.

Geschützt kann zwar sein; was aber nicht sein kann, ist, dass dies "beamtenrechtlich geschützt" ist und nur ausgewählte Einrichtungen diese einstellen könnten.

Denn die Begriffe sind eben auch anderweitig ausbildungsfähig (gewesen) - mit staatlichen Prüfungen, wie wir ja alle wissen...
 

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