Standardzeiten für ambulant Pflegende

skyeye747

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Hallo,

in der ambulanten Krankenpflege - öffentlicher Dienst mithin entlohnt nach BAT - erfolgt ab Januar 2004 keine Ist-Zeit-Aufschreibung mehr. Abgerechnet wird nach s.g. "Standardzeiten". Konkret: eine Ganzkörperwäsche mit x Minuten, egal ob ein Transfer in die Badewanne erfolgt oder nicht (und ehrlich gesagt, alle paar Wochen hat auch ein Pflegefall einmal das Bedürfnis, komplett von Wasser umgeben zu sein).

Zur Verdeutlichung: Standard-Zeit 6 Minuten (Kompressionsstrümpfe anziehen). IST-Zeit ca. 10-11 Minuten, weil zu dem alleinstehenden Patienten auch noch 'Grüss Gott' gesagt wird. Als Dienstzeit werden zukünftig nur 6 Minuten angerechnet. Bei 10 Patienten am Tag macht soetwas schnell 40 Minuten aus.

Frage: Ist diese Anordnung des Dienstherren zulässig? Wo kann ich es g e n a u nachlesen? Wird da nicht vielmehr das unternehmerische Risiko (bestehend aus der Differenz zwischen Ist-Aufwand und Vergütung der Pflege-/Krankenkassen) auf den Mitarbeiter umgelegt?

Zweite Frage: wie mache ich es meinem Dienstherren (ein eingetragener Verein) ggfs. klar, dass es so nicht geht und er eigentlich gegen Gesetze/Richtlinien etc. verstösst?

Vielen Dank
 

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