Sollte ich es tun? Habe komisches Gefühl im Magen

TomGaribaldi

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03.07.2002
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Hallo!

Ich habe etwas ungewöhnliches vor...

Ich habe bereits eine dreijährige Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsförderung (Angestellter des Arbeitsamts) absolviert.

Habe dann ein halbes Jahr als Angestellter beim Arbeitsamt gearbeitet. Danach 11 Monate Zivildienst in einer kleinen Privatklinik.

Jetzt arbeite ich seit November 2001 wieder als Angestellter beim Arbeitsamt.

Ich fühle mich auf meiner jetzigen Arbeit nicht wohl und habe mich deshalb entschlossen, eine neue Ausbildung zum Krankenpfleger zu machen.

Förderungsmöglichkeiten konnte ich keine ausfindig machen, versichte also ab 1. Oktober 2002 auf mein Gehalt und lebe wieder mit Ausbildungsvergütung.

Ich habe ein komisches Gefühl im Magen. Was meint Ihr? Würdet Ihr diesen Schritt gehen?

Viele Grüße
Thomas
 
Hallo Thomas,

ich kann Dein Gefühl sehr gut verstehen, denn auch ich habe mich mit meinen fast 30 Jahren entschlossen nochmal eine Ausbildung zu beginnen, als Krankenschwester. Ausbildungsbeginn ebenfals 01. Oktober.
Wenn Du Dir sicher bist das Krankenpfleger der Beruf ist indem Du zufrieden bist und der Dir Spaß macht, dann hast Du Dich mit Sicherheit richtig entschieden. Jeder Tag ist ein neuer Anfang.
Und wenn Du mit der Ausbildungsvergütung zurecht kommst und es für Dich kein Problem ist nochmal als "Neuling" zu gelten steht dem doch nichts im Wege. Nur Mut...Du wirst das richtige tun.

Grüße
Mäuschen
 
Vielen Dank für Deine aufmunternden Worte!

Mir ist in dem Moment, als ich geschrieben habe, so viel durch den Kopf gegangen - ich habe noch nicht mal Smileys benutzen können :D

Ich habe mir schon sehr viele Infos geholt, kenne mich auch mit der Vergütungsordnung (Ortszuschlag, persönliche Zulage...) schon ganz prima aus.

Aber 2 kleine Fragen für nach der Ausbildung hätte ich noch:

1. Kommt zur Grundvergütung, der Ortsvergütung und der pers. Zulage noch eine zusätzliche Zulage drauf, wenn mann (wie ja üblich) Früh- und Spätschichten, Wochenendschichten und Feiertagsschichten hat?

Oder hat man 'nur' das, was in der Vergütungsordnung so aufgeführt ist?

2. Wie sieht es mit den Vergütungsgruppen aus? Bei meinem jetzigen Arbeitgeber (fast gleicher Tarifvertrag) kommt man nach zB 6 Jahren in der selben Tätigkeit automatisch von der Verg.Gr. VII in die Verg.Gr. VI

Ist das bei der Krankenpflege auch so, dass man nach einer gewissen Zahl von Jahren von der Krg IV in die V kommt, ohne eine Fortbildung machen zu müssen?

Vielen Dank!

Viele Grüße
Thomas
 
Hi Thomas,
stimmt, je älter du bist, umso höher wirst du Vergütet (alle 2 Jahre). Ja zu deinem Grundgehalt kommen noch die Schichtzulagen, das im Monat schon so ca 100 Euro ausmachenkann.

Liebe Grüße, Babsi
 
OKI ich merke schon, das Forum wird mir ein treuer Begleiter werden ;-)

Ich finde es nur schade, dass es nicht unter einem neutraleren Namen läuft - Krankenpflege.de :D

Das würde die Männerquote hier im Forum nicht noch weiter drücken, als es das Berufsbild im Allgemeinen schon tut :wink:

Wie ist das eigentlich mit den Vergütungsgruppen...

Unter welchen Voraussetzungen steigt man von der Krg. IV aus höher? Nur durch Spezialisierung?

Viele Grüße
Tom
 
Hey,
bzgl. der Vergütungen schau mal unter folgender Tabelle nach:
*(Defekter) Link entfernt* (von Flexi editiert)

Du steigst in der Vergütung nach 5 Jahren in Gruppe KrVa auf. (kann aber auch ein anderer Zeitraum sein, weiß ich nicht mehr genau) oder Du wechselst in eine Funktionsabteilung (Intensiv, Anästhesie, OP o.ä.). Dann kommst Du sofort nach Kr Va und nach weiteren 6 Jahren nach KrVI. Wenn Du eine entsprechende Weiterbildung machst und in diesen Abteilungen arbeitest, kommst Du direkt mit Abschluss in diese Lohngruppe.

Hinsichtlich des Namens dieser Homepage und der Deiner Meinung nach geringen Männerquote, muss ich Dir sagen, dass die Männer hier mehr als gut repräsentiert werden, wenn Du die Männerquote in Pflege zu Grunde legst.
 
OK, war ein etwas unqualifizierter Vorschlag :o

Ich denke, mein Flaues Gefühl im Magen wird sich nicht legen, so lange ich (wie grade eben) am Schreibtisch bei meinem alten Arbeitgeber sitze und der noch nicht mal von meiner Entscheidung weiss :D

Sagt mal... ich bin 21... 26 Tage Urlaub während und nach der Ausbildung, ne? Bis ich 30 bin... dann 29 Tage

Ändert es eigentlich was, wenn man ne 7 Std-Schicht hat und dadurch mehr Tage im Momant arbeitet - ich meine - hat man da n paar Tage mehr Anspruch auf Urlaub zB?`

Viele Grüße
Tom
 
Hey,
am Urlaubsanspruch änder sich nichts, da tariflich eine 38,5 Stunden Woche vorgeschrieben ist, die dann auch im Monatsmittel eingehalten werden muss.
 

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