SHT: pflegerische Maßnahmen

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Grüße,

bin momentan an einer Ausarbeitung einer Hausarbeit, Thema ist SHT unter anderem mit dem Unterpunkt pflegerische Aspekte. Mein Frage ist: Was macht ihr bei einem SHT-Grad 1?

Grad 2 und 3... und ob man bei einem SHT-Grad 1 bei der 24h stationären Überwachung ein Monitoring mit macht? Oder einfach nur kontrolliert nach eigenen Aussagen - nach Befinden des Patienten...
 

Kittel

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Hey,

bei SHT Grad 1 Commotio haben wir fertige Überwachungsprotokolle (Kontrolle von Bewusstsein, Pupillen, RR, Puls, kein Monitoring), bleiben mindestens 24 Stunden auf der Station zur Überwachung. Evtl. Unterstützung während der Mobilisation.

Contusio oder sogar Compressio kommen auf die Intensiv oder in eine Spezial-Klinik. Werden auf jeden Fall überwacht.

Setze dich genau mit den 3 Formen auseinander sowie den Therapiemöglichkeiten und Du wirst feststellen welche pflegerische Aufgaben je nach Form benötigt werden. Es kann von 24-Stunden-Überwachung bis zum Hirntod gehen - je nach Form.

Viel Erfolg.
Gruß
 
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Elisabeth Dinse

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Erinnert mich fatal an einen Sketsch...

Schwester: Herr Doktor, Patient Meier soll entlassen werden?
Dr.: Ja.
Schwester: Aber da wird doch noch alle 30 min die Pupillenweite kontrolliert.
Dr.: Geben sie ihm eine Taschenlampe mit.

Elisabeth
 

SteffiKöln

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Letztlich ist Bewusstseinsüberwachung; Pupillen-Kontrolle -sprich Form, Lichtreaktion, Stellung; bei allen drei Formen wichtig. Siehe dazu auch GCS.

Danach individuelle Erweiterungen wie z.B. ICP- dementsprechende Pflegemassnahmen z.B. ICP im Grenzbereich halten, optimal handling, OK hoch 30 Grad, Kopfmittelstellung, etc.

Ich hoffe, ich konnte dir bisschen helfen, ansonsten frag ruhig nochmal. Hab diesbezüglich erst vor einem Monat meine Modulprüfung gemacht. ;)

Lg
 

Elisabeth Dinse

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Ist die Überwachung nicht eine diagnostische Maßnahme und erfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Ärzten?

Ich finde eine Hausarbeit zum Thema SHT und Pflege fast zu umfangreich. Da könnte man eigentlich ein Buch schreiben. Vielleicht sollte man sich besser auf einen ganz bestimmten Zustand konzentrieren.

Elisabeth
 

SteffiKöln

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Ne, nicht unbedingt Bewusstseinsüberwachung ist Pflegeaufgabe. ICP-Messung ist Diagnostik, aber relevant für deine Pflege.

Eine Facharbeit ist sehr komplex diesbezüglich ja. Aber möglich, man kann sich ja auf einen speziellen Aspekt konzentrieren.
 

Elisabeth Dinse

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Die Überwachung setzt der Doc an- oder? Das ist seine Aufgabe. Finde ich auch nicht ehrenrührig. Ist ja mein Beruf- Zusammenarbeit mit den anderen Berufsgruppen im Rahmen von Diagnostik und Therapie.

Elisabeth
 

amezaliwa

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TE ist doch Azubi in der Gesundheits- und Krankenpflege und das ist seine Hausarbeit. Das ein bissl auf verständliche Begrifflichkeiten runterzubrechen - fänd ich nu nicht falsch. Ausblick - o.k., aber für den schriftlichen Part?

Neben dem genannten wär der Check auf den Orientierungsgrad (wurde gelernt) und die Abfrage auf Schmerzen (wo, wie...), Übelkeit, Schwindel (welche Form), Sehstörungen (grob) - schon mal einiges mehr was mein Part wär.

Wer insgesamt noch verlangsamt agiert - kriegt da auch noch einen kleinen Minuspunkt.
Nachfragen kann auch die Pflegekraft ob und in welchem Umfang die Erinnerungslücken weiter bestehen, welche initial anderweitig schon festgestellt und dokumentiert wurden.
Sollte sich der Hirndruck durch die Hirnschwellung ausdehnen - dann wär der Check auf normale Beweglichkeit (...) der Extremitäten - auch nicht völlig fehl am Platz (...).

Ist die Glasgow-Koma-Skala (GCS) für Normalstation relevant? Kann mich nicht entsinnen. Eher die Kontrolle auf eine quantitative Bewusstseinsstörung (dürfte auch bekannt sein).

Da bleibt zum Ausarbeiten - noch genug.
 

SteffiKöln

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Klar ist die GCS auf Normal-Station relevant.
Aber hatte überlesen, dass es für die Ausbildung ist.
 

SteffiKöln

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Da steht nichts mit Ausbildung. Und was meinst du mit TE?
 

amezaliwa

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TE - derjenige der das Thema erstellt hat - eine gebräuchliche Abkürzung
Guck mal was bei Funktion steht, da findest: Schüler der G.u.K.:daumen:
 
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Elisabeth Dinse

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Wie geschrieben- diagnostische Maßnahmen werden vom Arzt angesetzt. Damit erübrigen sich Fragen á la Monitoring- Ja oder Nein. Die Antworten bestätigen dies. Es ist hausindividuell.

Was Azubi wissen muss: was wird wie warum getestet. Das hat aber nix mit Pflegemaßnahmen zu tun sondern mit den notwendigen Grundlagenwissen bei der Betreuung solcher Patienten.

Elisabeth
 

SteffiKöln

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Als Azubi schreibst du aber die Hausarbeit um darzulegen was die Aufgaben der Pflege sind und was das für ein Krankheitsbild ist... Und es sollte ersichtlich werden auf was er achtet/beachtet.

Lg
 

Elisabeth Dinse

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Deswegen ja den Einwurf... geht es um Pflegemaßnahmen oder die Beschreibung der Überwachungsmaßnahmen, die ärztlich angeordnet wurden.

Würde hier z.B. bedeuten: "Kontrolle von Bewusstsein, Pupillen, RR, Puls"- Welche Veränderungen können auftreten? Warum? Und wann muss wie reagiert werden? ...

Ich erinnere mich nur sehr ungern an eine Situation, wo ein Patient aus Platzmangel nach einem SHT auf einer fachfremden Station ländete. Der Arzt ging davon aus, dass auch da ja bekannt sein müsste, worauf man achten muss. Die Kollegen haben den Patienten ins Zimmer gebracht und ihm die Klingel erklärt... und mehr erfolgte nicht. Weil: der war ja ansprechbar und voll orientiert.

Ergo: Grundlagenwissen kann und darf sich nicht im Abarbeiten von stationseigenen Routinen erschöpfen.

Elisabeth
 

SteffiKöln

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Oh das ist richtig mies. Und Fazit für Ärzte: vergewissert euch in solchen Fällen ob die Pflegekraft weiß worauf sie zu achten hat.

Oder schriftlich alles ansetzen...
 

Elisabeth Dinse

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Wobei ich von einer examinierten Fachkraft erwarte, dass sie nachfragt, was beobachtet werden soll.

Elisabeth
 

amezaliwa

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Was ist denn nun eigentlich aus all den Informationen die wir Dir gegeben haben geworden?
 

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