Selbstständig in der ambulanten Kinderkrankenpflege, aber wie?

AFi

Junior-Mitglied
Registriert
06.06.2004
Beiträge
82
Beruf
Kinderkrankenschwester
Hallo zusammen,

trage mich mit dem Gedanken, mich mit ambulanter Kinderkrankenpflege (in Bayern!) selbständig zu machen.
Was benötige ich für Voraussetzungen? An wen muss ich mich wenden?
Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke
AFi
 
selbs

selbständig...:nurse:Ich rate dir: frag in deiner Nähe die AOK-Direktion, die gibt dir Auskunft. Ansonsten solltest du einen Ambulanten Dienst anrufen in deiner Nähe, wenn dir von denen niemand hilft und dir Auskunft gibt: ruf mich an.
Gruss
Wastel
:flowerpower:
 
Hallo, ob da die Kasse der richtige Ansprechpartner ist ?

Da erhältst du wenigstens die Zulassungsvoraussetzungsliste aber
gute Infos solltest du dir über einen Berufsverband einholen.
Verhandel vorher das du zwei bis drei Jahre ohne Beiträge läufst !
Schau mal beim BAH Berlin ob Bayern dabei ist....

Mfg Hotte
 
Danke Hotte,

Schau mal beim BAH Berlin ob Bayern dabei ist....
Aber unter "BAH Berlin" finde ich nur ein "Büro für angewandte Hydrologie"...
was meinst du denn damit?:verwirrt:

Gruß
AFi
 
Hallo,

schade... die Seite hat wohl zur Zeit eine Störung und
ist eigentlich unter http://www.bah-web.de erreichbar.

Aber hier ist die Adresse :

B.A.H. e. V.
Bundesgeschäftsstelle Cicerostraße 37 D - 10709 Berlin
Tel: +49-30-893 05 27
Fax: +49-30-892 16 18


Frag nach Bayern...

mfg Hotte
 
selbständig

Du brauchst immer deine zuständige AOK, die ist bei dir der Ansprechpartner. Es geht nach Kulmbach - dort musst du die Unterlagen prüfen lassen und die sind auch für die Zulassung zuständig.
 
Selbständig - alleine ist immer schwerer als im Team

Warum überlegst Du nicht mal, Dich im ersten Schritt einem Team anzuschließen. Da kannst Du selbständig sein, und hast trotzdem ein Umfeld, das dich unterstützen kann.

Wenn Du Krankenpfleger/Krankenschwester bist, melde Dich gerne auch direkt unter haraldkrammer@t-online.de. Wir sind in Bayern, haben ein kleines Team und wollen uns "vermehren". Vielleicht passen wir ja zusammen?
 
Hallo Afi, hallo ihr "anderen",

damit ich keinen neuen Thread aufmachen muss, hänge ich mich mal an die Anfrage von Afi, da ich Ähnliches vorhabe.
Ich komme aus NRW und hab ebenfalls darüber nachgedacht mich als freiberufliche Krankenschwester selbstständig zu machen. Ich habe bereits versucht mir Informationen aus dem Internet zu ziehen, komme allerdings im Moment nicht wirklich weiter. Auch die hier genannte Internet-Adresse bringt mich nicht wirklich weiter, da es in NRW offensichtlich keinen Landesverband gibt. Auch die hiesige IHK hat mir lediglich an die Ärztekammer verwiesen, um hier gegebenfalls weitere Informationen bekommen zu können. Bin ich hier richtig? Kann mir vielleicht einer weitere Informationen zum Einstieg in die Selbstständigkeit geben oder mir sagen, wo ich verbindliche Aussagen herbekomme?

Vielen Dank und Gruß
KissiNurse
 
Also, soweit ich weiß, sind alle Vorraussetzungen die du / ihr zu erfüllen habt in SGB 5 + 11 begründet. ( zz. gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe)

Da du / ihr ja Geld von den Kassen bekommen wollt brauchst du / ihr einen Versorgungsvertrag (§72 ff SGB 11).
Den schließt du / ihr mit den Landesverbänden der Kassen ab.
Da die AOK in den meisten Gebieten die meisten Versicherten vertritt solltest du / ihr also mir dem Landesverband der AOK sprechen.



Hier ist eine Auswahl der zu beachtenden Gesetze und Vorschriften (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
  • Bundessozialhilfegesetz, insbes. §93 BSHG
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe
  • Sozialgesetzbuch V (Recht der Krankenversicherung)
  • Sozialgesetzbuch XI (Recht der Pflegeversicherung), einschließlich des hierin enthaltenen Pflegequalitätssicherungsgesetzes
  • Verträge nach § 132 a Absatz 2 SGB V
  • Infektionsschutzgesetz und Hygienegesetze, DIN 10514
  • Arbeitsschutzgesetze (SGB VII)
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Bildschirmarbeitsverordnung
  • Arbeitszeitgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Biostoffverordnung
  • Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
 
Hallo Fragender!
Danke für Deine Informationen. Werde mal mit der AOK sprechen.
Falls einer schon Erfahrungen als Selbstständige Krankenschwester gesammelt hat, wäre ich über ein paar Tipps sehr dankbar.

Danke Kissinurse
 
selbständig

Selbständig bin ich.
Was willst wissen?
Gebe gern Auskunft!
 
Hallo Wastel! Danke erst mal für Deine Antwort. Würde gerne wissen, was ich alles beantragen muss und wo ich dies muss. Bist Du alleine oder mit Mehreren? Habe keine Vorstellung, welche Stundenlöhne man fragen kann. Ist es sehr schwierig Fuß zu fassen? Danke schon mal im vorraus .

Kissinurse
 
Hi, wir sitzen hier in Hessen da dürfte NRW sich nicht schlechter stellen...
Für eine Betriebsgründung lässt du dir von den Strategieabteilungen
der AOK und dem VdAK die Unterlagen für die Zulassung eines Pflegedienstes
zukommen. Insgesamt werden auch in NRW drei Verträge notwendig werden.
1. alle Pflegekassen 2. AOK SGB V §132a und 3.VdAK Angestelltenkassen.
Meist wenn der AOK-Versorgungsvertrag durch ist geht der Rest einfacher .
Schau dir den Kriterienkatalog genauer an, bei Fragen einfach posten...

mfg Hotte
 
Hallo Windelschwinger!
Danke für die Informationen. Hat sonst noch jemand Erfahrung als Freiberufliche Krankenschwester? Muss ich dann das Gesundheitsamt anrufen und Papiere beantragen? Über die AOK läuft das wahrscheinlich nur, wenn mit mehreren Leuten ist, oder?

mfg kissinurse
 
Selbstständig

hallo ihr da draussen!
Mit der Selbstständigkeit ist das so eine Sache. Willst Du einen ambulanten Dienst eröffnen, mit Abrechnung bei den Krankenkassen u. Pflegekassen, benötigst Du je einen Versorgungsvertrag über SGB V und SGBXI.
Alle Informationen erhälst Du bei der Zulassungsstelle der AOK Vertragsmanagement Deines Bundeslandes. Um einige Voraussetzungen zu nennen: Ausbildung zur PDL, sozialversichertes Pflegepersonal angestellt, Büroräume, Gewerbeanmeldung, IK Nummern, div. Versicherungen, Meldung beim Gesundheitsamt, Meldung beim Sozialministerium Deines Bundeslandes, Investitionskosten Ermittlung, Leitbild, Konzeption. So das sind nur einige der Voraussetzungen. Jetzt geht Dein Zulassungsantrag an die AOK Abt. Pflegemanagement. Noch haste keine Zulassung, die AOK prüft und gibt Dir dann Antwort und stellt Fragen. Fehlende Unterlagen werden eingefordert. Das ganze kann bis zu sechs Monate dauern bis Deine Zulassung da ist. Wenn überhaupt.
An der AOK kommst Du nicht vorbei.
Frage dort an, sie werden Dir die ca. 20 DINA4 Seiten mit den Zulassungsvoraussetzungen gerne zusenden.
Na dann viel Spaß...
 
Hallo
all ihr freiberuflichen Pflegenden, Netzwerk- Interessierten meldet euch zwecks Austausch und Kooperation bei der Auftragsfindung.

Gruß mewi
 

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